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Umtausch ausgeschlossen? Regeln für private Verkäufe
Bei Käufen im Internet gilt das Fernabsatzgesetz. Es beinhaltet grundsätzlich ein Rückgaberecht binnen 14 Tagen, von dem nur wenige Produkte ausgenommen werden können. Aber das betrifft nur Neuware. Was Käufer und Verkäufer im Netz beachten müssen.
von Gerrit Wustmann
Umtausch ausgeschlossen? Regeln für private Verkäufe
© Ivan Kruk / 123rf

Bestellen, begutachten und bei Nichtgefallen zurückschicken – während Marktriesen wie Zalando damit sogar werben, ist das 14tägige Rückgaberecht für viele kleine Onlinehändler eine Plage. Denn es kommt sehr oft vor, dass Produkte bestellt, ein paar Tage lang benutzt und dann zurückgesendet werden. Die bereits gebrauchte Ware kann der Händler dann aber nicht mehr zum Neupreis verkaufen. Die Großen können derartigen Missbrauch des Verbraucherrechts eher verkraften – oder sich dagegen wehren. Amazon hat beispielsweise schon Kundenkonten gesperrt, wenn ein zu großer Rücksendeeifer erkennbar war. Das ist eine rechtliche Grauzone – den Onlinehändler als Ausleih-Shop zu nutzen ist es aber auch.

Rücksenderecht birgt Probleme

Der Sinn und Zweck des Gesetzes war Folgender: Im stationären Handel kann man ein Produkt in die Handnehmen, in Ruhe begutachten, auf Macken überprüfen, sichergehen, dass man auch wirklich diese Produkt und nicht ein anderes möchte. Kleidungsstücke kann man anprobieren, Elektronik testen. Und so weiter. Online geht das nicht. Manche Kunden lassen sich daher stationär ausführlich beraten, kaufen dann aber, oft günstiger, online ein. Das Rücksenderecht soll die wegfallende Begutachtungs-Möglichkeit im Ladengeschäft ersetzen. Das ist vom Grundgedanken her gut, bringt aber die oben genannten Probleme mit sich.

Anders sieht es bei Privatverkäufen aus – wenn also der Verkäufer kein gewerblicher Händler, sondern eine Privatperson ist. Oft ist das bei Onlineauktionshäusern wie Ebay oder bei Drittanbietern, etwa bei Amazon der Fall. Käufer müssen, um keine Enttäuschung zu erleben, genau hinsehen:

  • Ist die Ware neu oder gebraucht?
    Ist der Händler gewerblich oder privat?
    Bei gewerblichen Händlern hat man immer ein 14tätiges Rückgaberecht (ausgenommen sind verderbliche Waren oder etwa nicht mehr originalverpackte Datenträger).
    Private Händler können Rückgabe und Gewährleistung ausschließen.

Vor dem Kauf genau nachfragen

Hat ein privater Verkäufer Rückgabe und Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, so hat man das ganz normale Rückgaberecht. Ansonsten ist man auf Kulanz angewiesen – mit einer Ausnahme: Wenn die erhaltene Ware erheblich von der Beschreibung abweicht. Wenn sie beispielsweise stark beschädigt ist, eine andere Größe oder Farbe oder andere abweichende Eigenschaften aufweist. Dann kann man vom Kauf zurücktreten.

Im Zweifelsfall fragt man vor dem Kauf genau nach – das vermeidet in der Regel Unstimmigkeiten. Obacht ist geboten, wenn der Verkäufer seine Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Mailadresse) nicht transparent macht. In dem Fall ist es sinnvoll, ganz auf einen Kauf zu verzichten – oder wenigstens vorher anzufragen. Auch wichtig: In welchem Land befindet sich der Händler? Bei internationalen Transaktionen fallen unter Umständen Zollgebühren an.

Wer diese Punkte beachtet, kann keine großen Fehler machen. Das Team von BBX wünscht schönes Shopping!

von Gerrit Wustmann

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