Sich zu motivieren ist eigentlich ganz einfach: Arbeitnehmer können über die Steuererklärung jedes Jahr mehrere Hundert Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Und das Beste: man muss dafür nicht erst zum Steuerfachmann werden oder sich durch einen Haufen komplizierter Formulare quälen. Die optimale Lösung sind Computerprogramme für die Steuererklärung. Davon gibt es inzwischen viele, die Preise bewegen sich in überschaubaren Bereichen zwischen zehn und ca. vierzig Euro.
Viele dieser Programme leiten einen Schritt für Schritt durch den Steuerdschungel. Sie weisen einen anhand der Eingaben, die man macht, auf Dinge hin, die man absetzen kann. Ein normaler Arbeitnehmer braucht kaum mehr als eine Stunde, um seine Steuererklärung fertigzustellen und via Elster ans Finanzamt zu übermitteln.
Im Grunde benötigt man nur eines, um problemlos durchzukommen: Alle relevanten Formulare. Man sollte sich also jedes Jahr einen Ordner anlegen, in dem man sämtliche für die Steuer relevanten Papiere sammelt, sodass man sie sofort griffbereit hat. In diesen Ordner gehören in erster Linie alle Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge. Aber auch Anderes. Viele wissen gar nicht, was man alles von der Steuer absetzen kann – und jeder abgesetzte Posten bedeutet bares Geld.
Alles, was mit der Arbeit zu tun hat…
… können Sie von der Steuer absetzen. Egal ob Kleinkram wie Stifte, Papier oder andere Büroausstattung; Fachliteratur; Arbeitskleidung; Computer; Werkzeuge. Solange Sie selbst dafür zahlen und Sie etwas im beruflichen Kontext nutzen, können Sie die Rechnung beim Finanzamt einreichen. Auch das heimische Arbeitszimmer lässt sich absetzen – allerdings nur, wenn es ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird. Kommt eine private Nutzung hinzu, ist die Absetzung nicht mehr möglich. Anders ist das bei Telefon und Internet: Werden diese Dienste teilweise beruflich genutzt, kann ein Teil der Rechnungen abgesetzt werden. Nicht zu vergessen: Die Pendlerpauschale, mit dem man die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen kann. Allerdings: Das Finanzamt akzeptiert nur die kürzest mögliche Strecke. Umwege gelten nicht, solange sie sich nicht durch die Verkehrsführung (etwa bei Baustellen oder anderen Sperrungen) begründen lassen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen…
… übernimmt das Finanzamt teilweise – bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro im Jahr kann man Rechnungen für Handwerker, Gartenarbeit, Putzfrau oder Kinderbetreuung absetzen. Für Mieter ist das auch interessant: Denn auf der Nebenkostenabrechnung finden sich auch haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählt beispielsweise der Hausmeister, der Schornsteinfeger oder die Gebäudereinigung. Das mindert die Warmmiete Jahr für Jahr.
Kinder kosten Geld…
… das weiß auch das Finanzamt. Daher können Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Sozialversicherung
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung sowie die Kosten für private Zusatzversicherungen lassen sich bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend machen. Dazu kommen auch Kosten für ärztliche Behandlungen und Zuzahlungen zu Medikamenten, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Wer außerdem Kirchensteuer zahlt, kann diese wiederum von der Einkommensteuer absetzen.