Früher war man bei Bahnverspätungen oft aufgeschmissen. Weil man erst am Bahnsteig erfuhr, dass der Zug später kommt oder gar ausfällt. Heute hat man immerhin die Möglichkeit, sich im Internet oder mit der Bahn-App rechtzeitig vorab zu informieren und gegebenenfalls nach Anschluss-Alternativen zu suchen. Andererseits: Früher stellte sich das Problem eher selten. Den wesentlich mehr Züge als heute waren pünktlich.
Geld wird erst ab mehr als 60 Minuten Verspätung erstattet
Und da die Deutsche Bahn momentan an vielen Stellen Gleise, Technik und Bahnhöfe renoviert, gibt es deutlich mehr Baustellen als sonst, was mit einem spürbaren Anstieg der Verspätungen einhergeht. Hinzu kommen noch solche Fälle, auf die man bei der Bahn kaum Einfluss hat. Menschen, die sich auf den Gleisen befinden. Personen, die Türen blockieren und Abfahrten verzögern. Bei Stürmen umgestürzte Bäume. Und so weiter.
Aber was kann man als Fahrgast, der bereits ein Ticket gekauft hat, im Verspätungsfall tun? Ab wann bekommt man sein Geld zurück? Die Bahn hat die entsprechenden Regelungen je nach Verspätungsdauer eingeteilt. So gelten Züge, die nur wenige Minuten verzögert abfahren, nicht als verspätet. Die Intervalle sind zum Leidwesen der Fahrgäste extrem großzügig angesetzt. Bei einer bis zwei Stunden Verspätung kann man sich 25 Prozent vom Ticketpreis erstatten lassen. Allerdings muss man hier bereits von Zugausfall sprechen: Denn auf einem Großteil der Strecken fahren die Züge im Stundentakt. Eine Bahn, die um zwei Stunden verspätet ist, ist eine entfallene Bahn – und müsste rein logisch zu einer hundertprozentigen Erstattung führen.
Zugbindung kann bei Verspätung entfallen
Bei mehr als zwei Stunden erhält man nur die Hälfte des Preises zurück. Allerdings gilt: Bei so massiven Verspätungen darf man einfach einen anderen Zug nehmen, auch einen höherwertigen. Fällt also der IC Köln – Frankfurt um 12 Uhr aus, so steigt man in den ICE auf derselben Strecke um 12:20 Uhr ein – sofern er fährt. Die Zugbindung wird aber erst ab Verspätungen von mehr als einer Stunde unwirksam. Einen Anspruch auf Erstattung hat man dann aber nicht mehr. Eine Kompletterstattung ist hingegen nur möglich, wenn man auf die Reise ganz verzichtet.
Besonders ärgerlich ist es, wenn man aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen Termine verpasst oder der Urlaubsflieger ohne einen abhebt. Denn diesen Schaden ersetzt die Bahn nicht. So oder so sollte man also am Reisetag die Zugpünktlichkeit im Auge behalten und nach Alternativen Ausschau halten, sofern der Zug verspätet ist.
Die entsprechenden Formulare für eine Erstattung erhält man bei der Bahn online oder am Service-Schalter im Bahnhof.