Das Abzock-Geschäft mit gefälschten Rechnungen ist alt – älter als das Internet. Aber in letzter Zeit werden die Betrüger immer einfallsreicher und besser. Per Brief oder E-Mail versenden sie täuschend echt aussehende Rechnungen oder Mahnungen mit umgehender Zahlungsaufforderung. Die Adressaten werden persönlich mit Namen angesprochen, der vermeintliche Absender ist oft ein seriöses Unternehmen, bei dem der Empfänger tatsächlich Kunde ist.
Betrugsversuche werden professioneller
Die Gefahr, auf solche Betrugsversuche hereinzufallen, wächst. Früher waren solche Schreiben meist auf Anhieb als Spam erkennbar. Sie strotzten vor Rechtschreibfehlern, es fehlten persönliche Daten des Empfängers, die Absender waren unbekannt und es wurden oft solch absurd hohe Summen gefordert, dass man rasch stutzig wurde. Inzwischen hat sich die Taktik geändert.
Die Täter erhalten ihre Daten teils illegal, indem sie die Datenbanken von Unternehmen hacken. Teils kaufen sie sie aber auch legal von Adresshändlern. Viele Unternehmen und sogar die Einwohnermeldeämter handeln mit Adressdaten. Das dürfen sie. Entsprechende Klauseln sind oft kleingedruckt in den AGB versteckt und werden vom Verbraucher kaum wahrgenommen. Dadurch erfahren die Täter, wie man heißt, wo man wohnt und bei welchen Unternehmen man Kunde ist – und können ihre Fake-Mahnungen entsprechend echt aussehen lassen. Hinzu kommt, dass immer öfter nur kleine Beträge im zweistelligen oder im niedrigen dreistelligen Bereich gefordert werden.
So erkennt man Fake-Mahnungen
Derart unauffällige Rechnungen werden meist einfach beglichen, ohne dass man sich weiter Gedanken drum macht. Ein Beispiel: Man ist Kunde bei der Telekom und erhält regelmäßig Rechnungen, etwa über die Internet-Flatrate oder das Festnetz-Telefon. Nun erhält man eine Rechnung, die vermeintlich von der Telekom kommt – mit einem Rechnungsbetrag, der nahe an dem ist, was man sonst auch zahlt. Wahrscheinlich begleicht man die Rechnung. Weil sie unverdächtig wirkt.
Genau darauf hoffen die Betrüger. Wenn nur ein geringer Prozentsatz der Angeschriebenen tatsächlich zahlt, lohnt sich der Aufwand.
Aber man sollte ganz genau hinsehen, denn es gibt Tricks, mit denen man die Fake-Mahnungen erkennen kann. Zuerst sollte man sich fragen: Erwarte ich überhaupt gerade eine Rechnung? Welche Leistung genau wird in Rechnung gestellt? Habe ich das wirklich in Anspruch genommen? Ein Blick auf die Kundennummer kann helfen, denn die ist in aller Regel falsch. Stimmt die Nummer nicht mit der eigenen, die sich auf echten Rechnungen und Verträgen findet, überein, so hat man es mit Sicherheit mit einem Betrugsversuch zu tun. In diesem Fall gilt: Auf keinen Fall bezahlen, das Schreiben vernichten.
E-Mails können Viren enthalten
Wen man allerdings Zweifel hat, dann nehme man eine andere, echte Rechnung und kontaktiere das Unternehmen unter der darauf angegebenen Servicenummer. Dort kann man erfragen, ob die neue Rechnung oder Mahnung echt ist – und zugleich den Vertragspartner darüber informieren, dass in seinem Namen Betrugsversuche durchgeführt werden.
Bei einer anderen Variante ist besondere Vorsicht geboten: Oft kommen solche Fake-Mahnungen per Mail. Es gibt drei Varianten, und alle sehen echt aus. Die eine versucht, den Empfänger zu einer Zahlung zu verleiten. Die andere animiert den Empfänger, auf einen Link zu klicken und seine Zugangsdaten einzugeben. Hierbei handelt es sich um Phishing. Die Täter wollen Passwörter abgreifen, um Zugriff auf Kundenaccounts zu erhalten. Daher gilt: In solchen Mails niemals auf Links klicken und erst recht keine Passwörter eingeben.
Die dritte Mail-Variante kommt mit einem Anhang. Oft wird behauptet, Details zur Rechnung seien in diesem Anhang zu finden. Dabei handelt es sich entweder um Exe-Dateien, Zip-Dateien oder PDFs. Diese Dateien enthalten Malware, also Viren oder Trojaner. Es gilt die alte Regel: Niemals Anhänge bei unbekannten Absendern öffnen. Im Zweifelsfall ruft man den Absender an und fragt, worum es sich handelt.
Von Inkasso-Drohungen in derartigen Mails darf man sich nicht unter Druck setzen lassen. Das sind leere Drohungen. Sollte doch irgendwann einmal eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro eintreffen, kann man schriftlich widersprechen.
Wer diese Tipps beachtet, ist auf der sicheren Seite.