Arbeitnehmer haben es gut: Sofern man nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist man nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Viele freut das – sie verzichten auf den lästigen Papierkram und den Kampf mit den komplizierten Formularen, freuen sich, dass sie sich nicht damit herumplagen müssen. Sie verzichten aber auch auf einen jährlichen Geldsegen. Denn in aller Regel bekommen Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, Geld vom Finanzamt zurück. Im besten Fall vierstellige Beträge. Ein paar Hundert Euro kann aber so gut wie jeder rausholen.
Wer keine Steuererklärung abgibt verschenkt Geld
Die Lohnsteuer wird jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen – ebenso wie die Arbeitgeberanteile zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Aber bereits diese Posten mindern die Steuerlast. Wenn man sie denn angibt. Von selbst passiert das nicht. Das heißt: Wer keine Steuererklärung abgibt, der schenkt dem Staat Geld. Jahr für Jahr.
Und es gibt viele Posten, die man von der Steuer absetzen kann. Zum Beispiel den Weg zum Arbeitsplatz. Für jeden Kilometer, den man zurücklegt, kann man 0,30 Euro absetzen. Zwar muss man dafür den kürzest möglichen Weg zugrunde legen. Trotzdem kommen beträchtliche Beträge zusammen. Die Obergrenze liegt bei 4500 Euro. Vor allem für Pendler rechnet sich das. Absetzen kann man außerdem jegliche Ausgaben, die einen konkreten Bezug zum Beruf haben. Darunter fallen Fachliteratur, Kosten für die Weiterbildung, Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung und mehr. Sogar die Rückengymnastik können geplagte Bürostuhl-Sitzer absetzen. Bei den Werbungskosten setzt das Finanzamt von selbst eine Pauschale von 1000 Euro jährlich an. Pendler überschreiten diese oft schon allein mit der Kilometerpauschale.
Viele Ausgaben können abgesetzt werden
Wer sich einen Ordner mit Quittungen anlegt, muss am Ende zwar viel rechnen, bekommt dafür aber auch viel Geld zurück vom Staat. Und es gibt darüber hinaus Posten, an die man erstmal gar nicht denkt. Dass Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker, Putzfrau oder Babysitter absetzbar sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Dass Mieter aber einen Teil ihrer Nebenkosten steuerlich geltend machen können, wissen noch immer zu wenige. Denn auch dort verbergen sich Leistungen wie Gartenpflege, Hausmeister oder Schornsteinfeger, die das Finanzamt als Haushaltsnahe Dienstleistungen akzeptiert.
Trotz des zu erwartenden Geldsegens scheuen viele Arbeitnehmer die Steuererklärung. Die Formulare sind kompliziert. Einige fürchten, beim Ausfüllen Fehler zu machen und dann Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Aber diese Ängste sind unbegründet. Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass die Finanzbeamten den ein oder anderen abgesetzten Posten nicht akzeptieren und die Steuer-Erstattung ein wenig kleiner ausfällt. Wer unsicher ist, kann sein Finanzamt auch einfach anrufen und nachfragen – die Mitarbeiter sind in der Regel freundlich und helfen gerne.
Aber im Grunde muss der Papierkrieg gar nicht sein. Denn Steuerprogramme für den Computer (zum Beispiel WISO SteuerSparbuch) kosten nicht viel. Und sie führen den Nutzer Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und weisen ihn auf Posten hin, die er absetzen kann. Der Versand erfolgt dann mit einem Klick via Internet. Und mit etwas Geschick holt man sich auf diesem Weg ein 13. Monatsgehalt.