Mobbing und Cybermobbing sind ein wachsendes Problem in Deutschland. Wie eine Studie aus dem Jahr 2014 ergab, wurden 28 Prozent aller erwachsenen Arbeitnehmer bereits Opfer von Mobbing, 8 Prozent haben Cybermobbing erlebt, zum Beispiel in den sozialen Netzwerken. Die Annahme, Mobbing betreffe vor allem Kinder und Schüler, ist also falsch. Die Studie liefert weitere alarmierende Erkenntnisse: So seien Frauen öfter als Männer betroffen, oft dauere das Mobbing mehrere Monate oder gar länger als ein Jahr an. Besonders dramatisch: „Vorgesetzte sind in über der Hälfte der Mobbingfälle als „Mit-)Täter beteiligt.“ In der Folge leiden die Mobbingopfer an Depressionen, einige hegen Suizidgedanken. Etwa ein Drittel begibt sich demnach in ärztliche Behandlung. Befragt wurden fast 9000 Personen im gesamten Bundesgebiet.
Fast ein Drittel ist von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen
Die Studie wirft ein düsteres Licht auf die Unternehmenskultur in Deutschland, in der Mobber auch auf hochrangigen Ebenen offenbar leichtes Spiel haben und zudem offensichtlich Personen in Führungspositionen landen, denen die geistig-moralische Eignung hierfür fehlt. Es wundert in diesem Kontext kaum, dass die meisten Unternehmen keine Präventionsmaßnahmen ergreifen, obwohl das von Gewerkschaften schon seit vielen Jahren gefordert wird. Mobbing ist keine Lappalie. Es kann bei den Opfern zu ernsthaften psychischen und letztlich auch physischen Erkrankungen führen und darüber hinaus Straftatbestände erfüllen. Eine Erkrankung aufgrund von Mobbing gilt als Körperverletzung.
Trotzdem haben es die Opfer schwer, sich zu wehren. Ein Grund dafür ist, dass man aus dem beruflichen oder privaten Umfeld nicht so leicht ausbrechen kann. Trotzdem sollte man bei anhaltendem Mobbing in jedem Fall aktiv werden und sich nicht einschüchtern lassen. Dazu gehört auch, das Mobbing zu dokumentieren, was insbesondere im Fall von Cybermobbing mit Hilfe von Screenshots vergleichsweise einfach ist. Am Arbeitsplatz kann man ein Mobbing-Tagebuch führen, in das man Ort, Zeitpunkt und Art des Mobbings sowie den Namen des Täters einträgt.
Strafanzeige gegen Mobber sollte erwogen werden
Innerhalb des Betriebes ist der erste Schritt, sich an den direkten Vorgesetzten zu wenden, sofern dieser nicht selbst am Mobbing beteiligt ist, oder an den Betriebsrat. Anderenfalls kann man sich auch an den Arbeitgeber direkt wenden. Wenn das Mobbing belegt werden kann, ist dieser in der Regel verpflichtet, einzugreifen und das Mobbing zu unterbinden. Mögliches Mittel ist beispielsweise eine Abmahnung, in wiederholten fällen gar die Entlassung des Mobbers. Sollte all dies nicht zum Ziel führen, ist es ratsam, Anzeige zu erstatten. Man muss damit nicht lange warten, Schon gelegentliches leichtes Mobbing kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Solange dies nicht konsequent geschieht und Mobbing nicht sanktioniert wird, kann sich auch an der Gesamtsituation nichts ändern.
Wenn die psychische Belastung durch das Mobbing die Lebensqualität zu sehr beeinträchtigt, kann man auch den Wechsel des Arbeitgebers in Erwägung ziehen. Arbeitgeber, die nicht gegen Mobbing vorgehen, tun sich letztlich selbst keinen Gefallen. Betroffene, die unter den Auswirkungen leiden, dürfen dies nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich bewusst sein, dass professionelle psychologische Unterstützung helfen kann, das Erlebte zu verarbeiten. Nicht selten suchen Mobbingopfer die Schuld bei sich selbst. Das ist ein Fehler. Die Schuld trägt grundsätzlich der Täter.