Deutschland ist eins der reichsten Länder der Welt, die Wirtschaft boomt, die Arbeitslosigkeit ist niedrig. Trotzdem sind sehr viele Menschen auf zusätzliche Hilfe angewiesen, weil ihr Geld zum Überleben kaum ausreicht. Bei den Tafeln können Arme sich mit Lebensmitteln versorgen. Die Diskussion um die Existenz solch einer Einrichtung in einem so wohlhabenden Land kochte zuletzt wieder hoch, nachdem die Tafel in Essen verkündet hatte, dass sie vorerst keine Menschen ohne deutschen Pass mehr versorgt. Applaudiert hatten der Aktion lediglich rechtsradikale Kreise.
Aber wie funktioniert überhaupt die Tafel? Und wer hat die Möglichkeit, dort Lebensmittel zu erhalten?
Wer ist bei der Tafel anspruchsberechtigt?
Die Tafeln wurden vor fünfundzwanzig Jahren gegründet – kurz nach der Wende. Sie sind gemeinnützige Einrichtungen, die die Ärmsten der Gesellschaft mit Lebensmitteln versorgen. Um das zu bewerkstelligen, sind sie auf freiwillige Leistungen angewiesen. So kann man Geld und Lebensmittel spenden. Große Spenden an Lebensmitteln kommen in der Regel von Einzelhändlern der Region. Oft handelt es sich um Ware, die kurz vor oder knapp über dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist, oder aber auch um Brot und andere frische Waren, die nicht verkauft wurden. Die Organisation ist außerdem auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen.
Die Tafeln sind grundsätzlich für alle Menschen da, die als arm oder armutsgefährdet gelten. Armut wird definiert als ein Einkommen, das weniger als sechzig Prozent des Durchschnittseinkommens beträgt. Die Zielgruppe sind demnach Obdachlose, Arbeitslose, Menschen mit Niedriglöhnen (zum Beispiel ALG-Aufstocker), aber auch Senioren mit niedriger Rente oder Geflüchtete, die je nach Aufenthaltsstatus noch deutlich weniger Geld erhalten als Empfänger von ALG II, und für die es nicht zuletzt aufgrund bürokratischer Prozesse besonders schwierig ist, eine Arbeit aufzunehmen.
Tafeln versorgen 1,5 Millionen Menschen
Laut Angaben der Tafel sind rund ein Viertel der Anspruchsberechtigten Rentner, fast ein Viertel sind Minderjährige, 59 Prozent sind arbeitslos, und deutschlandweit besuchen rund 280.000 Geflüchtete die Tafeln (sie machen weniger als ein Fünftel aller Anspruchsberechtigten aus). Insgesamt werden rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland von den Tafeln versorgt.
Wer bei der Tafel als Anspruchsberechtigter aufgenommen werden möchte, muss nachweisen, dass er bedürftig ist. Das kann zum Beispiel mit einem ALG-II-Bescheid geschehen oder auch einem Renten- oder sonstigen Einkommensnachweis. Wer so einen oder einen ähnlichen behördlichen Nachweis über seine Bedürftigkeit vorweisen kann, erhält in jedem Fall eine Kundenkarte der Tafel und ist, solange sich seine finanzielle Situation nicht ändert, anspruchsberechtigt. Alles was man dafür tun muss: Der örtlichen Tafel einen Besuch abstatten und die entsprechenden Papiere mitbringen.