Selbständige, die im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro verdienen, sind steuerrechtlich Kleinunternehmer. Sie haben in vielerlei Hinsicht einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand als Unternehmer, deren Einnahmen höher liegen.
Von der Umsatzsteuer sind Kleinunternehmer befreit. Das heißt: Sie müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer von 7% oder 19% (je nach Art der Leistung) ausweisen, müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldung mit dem Finanzamt abrechnen und auch keine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung abgeben. Auf den ersten Blick erscheint das praktisch, vor allem weil es weniger Papierkram bedeutet und die Buchhaltung wesentlich erleichtert. Auf den zweiten Blick hingegen zeigen sich viele Nachteile, die man als Selbständiger oder Freiberufler nicht in Kauf nehmen sollte.
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer weniger seriös?
Wenn man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist, dann weiß sofort jeder Kunde und Geschäftspartner, dass man nur sehr wenig Geld verdient. Das macht mitunter einen unseriösen Eindruck. Weshalb verdient man so wenig? Macht man seine Arbeit nicht gut? Ist man schlecht in der Akquise? Ist man noch Berufsanfänger, der womöglich Fehler macht? All diese Fragen fallen weg, wenn man die Umsatzsteuer veranschlagt. Denn dann kann niemand mehr die Umsätze einschätzen. Und die Rechnungen sehen sofort auch viel professioneller aus!
Hinzu kommt, dass man seine Einnahmen real steigern kann, wenn man die Umsatzsteuer abrechnet. Zwar ist sie erstmal nur ein durchlaufender Posten, der ans Finanzamt weitergereicht wird. Aber: Man kann sie mit der Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben verrechnen. Dadurch verringern sich die Ausgaben insgesamt und man hat unterm Strich mehr Geld. Dafür lohnt es sich dann auch, Belege zu sammeln, obwohl viele Berufe hohe Werbekostenpauschalen geltend machen können.
Umsatzsteuer: Anmeldung beim Finanzamt
Sich als Kleinunternehmer für die Umsatzsteuer anzumelden, geht ganz einfach. Man muss dies seinem Finanzamt lediglich mitteilen, am besten schriftlich. Wenig später erhält man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UstID), die man fortan anstelle der Steuernummer auf seinen Rechnungen vermerkt. Wer sich vor dem zusätzlichen Papierkram und einer durch die Umsatzsteuer komplizierteren Buchhaltung fürchtet, kann sich auch ein Steuerprogramm zulegen. In diesem lässt sich nicht nur die Steuererklärung, sondern auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung erledigen.