Einmal im Jahr erhalten Mieter eine Nebenkostenabrechnung. Je nach Entwicklung der Kosten erhalten sie eine Erstattung oder müssen eine Nachzahlung leisten. In der Nebenkostenabrechnung müssen sämtliche enthaltenen Posten aufgelistet sein. Der Mieter muss klar erkennen können, welche Kosten in welchem Bereich angefallen sind, wie hoch sein eigener Anteil ist und nach welchem Schlüssel er berechnet wird. Das ist schon deshalb wichtig, weil man einige Positionen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen kann.
Nebenkosten-Abrechnung genau prüfen
Welche Posten der Vermieter in den Nebenkosten abrechnen und auf den Mieter umlegen darf, ist klar geregelt. Daraus ergibt sich auch, dass es bestimmte Posten gibt, die in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen haben. Manche Vermieter versuchen dennoch, solche Kosten auf ihre Mieter abzuwälzen.
Das ist ein guter Grund, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und im Zweifel Widerspruch einzulegen. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter bei Unklarheiten Einblick in die Geschäftsunterlagen zu gewähren, damit dieser das Zustandekommen der Nebenkosten genau nachvollziehen kann.
Das Einfachste vorweg: Portokosten sowie die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und sonstige Verwaltungskosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Ebenfalls, und das dürfte manchen überraschen, dürfen Kosten, die bei Reparaturen und der Instandhaltung des Gebäudes entstehen, nicht beim Mieter landen. Der Grund dafür ist simpel: Es ist Aufgabe des Vermieters, dafür zu sorgen, dass das Gebäude für die Mieter nutzbar ist. Geht also zum Beispiel ein Treppengeländer kaputt, dann muss der Vermieter die Kosten für die Reparatur selbst übernehmen. Das gilt zum Teil auch für Schäden innerhalb der Wohnungen: Reparaturen an Heizungsanlagen und sanitären Anlagen obliegen allein dem Vermieter.
Manche Vermieter versuchen bei Nebenkosten zu tricksen
Trotzdem versuchen manche Vermieter, solche Kosten auf die Mieter abzuwälzen – etwa indem sie sie in den Hausmeister-Kosten verstecken. Ein Indiz ist es, wenn die Hausmeister-Kosten von einem zum anderen Jahr deutlich ansteigen und es im Laufe des Jahres Reparaturen am Gebäude gegeben hat. In dem Fall sollte man sich die Kosten, die der Hausmeister verursacht hat, aufschlüsseln lassen. Der Vermieter darf das nicht verweigern.
Bei anderen Posten ist die Frage der Regelmäßigkeit relevant. Zum Beispiel bei der Dachrinnenreinigung. Diese darf nur umgelegt werden, wenn sie regelmäßig, zum Beispiel auch im Rahmen der Gartenpflege, geschieht. Werden die Dachrinnen hingegen nur alle paar Jahre mal gereinigt, muss der Vermieter die Kosten tragen. Und, so ärgerlich es für den Vermieter auch ist – die Kosten, die eine leerstehende Wohnung verursacht, bleiben ebenfalls bei ihm hängen. Die Mieter dürfen hieran nicht beteiligt werden.
Wer Zweifel an der Richtigkeit seiner Nebenkosten-Abrechnung hat, sollte schriftlich Widerspruch einlegen und die betreffenden Posten bis zur Klärung des Sachverhalts nicht bezahlen. Im Zweifel muss man sich anwaltlichen Beistand holen – das ist übrigens etwas, worauf die tricksenden Vermieter setzen. Denn viele Menschen schrecken vor den Anwaltskosten zurück. In dem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.