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Leistungen der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung soll nach Eintritt eines Schadensfalles (je nach Vereinbarung und Vertrag) in erster Linie die finanzielle Absicherung gewährleisten, falls ein Unfall eine teilweise oder vollständige Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) zur Folge hat.
von Johanna Schödel

Diese finanzielle Leistung kann entweder durch eine Einmalzahlung oder durch die Zahlung einer monatlichen Rente (Unfallrente) gewährleistet werden.

Versicherungssumme je nach Invaliditätsgrad

Dabei orientiert sich die Höhe der fälligen Summe in der Regel am Grad der Beeinträchtigung, also am Invaliditätsgrad. Liegt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall bei mindestens 50 % zahlt die Unfallversicherung die vertraglich vereinbarte Unfallrente lebenslang, bis zum Todeseintritt. Zusätzlich kann eine Progressionsvereinbarung mit in den Vertrag aufgenommen werden: In diesem Fall steigt die finanzielle Leistung für höhere Invaliditätsgrade überproportional an. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass höhere Invaliditätsgrade in der Regel auch höhere finanzielle Belastungen mit sich bringen, was eine Progressionsvereinbarung durchaus sinnvoll erscheinen lässt.

Mögliche Zusatzleistungen

Zusätzlich kann auch eine Todesfallleistung vereinbart werden: Wird die Absicherung des Unfalltodes mit in die Unfallversicherung aufgenommen, so wird im Todesfall ein vertraglich festgeschriebener Betrag an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Außerdem können für den Fall einer vorübergehenden oder andauernden Erwerbsunfähigkeit zahlreiche weitere Zusatzleistungen vereinbart werden, wie etwa ein Krankenhaustagegeld oder ein Genesungsgeld. Für Selbstständige kann zudem die Vereinbarung eines Unfalltagegeldes sinnvoll sein, welches sich in der Höhe prozentual am Grad der Leistungseinschränkung orientiert. Auch ein vertragliches Schmerzensgeld oder eine Sofortleistung im Fall von gewissen schweren Verletzungen können vereinbart werden.

Einige Versicherungsunternehmen bieten auch die Übernahme der Kosten unfallbedingter kosmetischer Behandlungen und Operationen an. Für ältere Menschen kann außerdem die Absicherung verschiedener Serviceleistungen im Haushalt (Haushaltshilfe, „Essen auf Rädern“, etc.) sinnvoll sein.

Insgesamt gibt es eine Fülle verschiedener Leistungspakete, die in der Regel mit einem höheren Beitrag verbunden sind. Hier muss jeder individuell entscheiden, ob sich die Vereinbarung einer bestimmten Leistung lohnt.

Welche Leistungen sind wirklich wichtig?

Wie viel Geld ihnen ihre Unfallversicherung für den Fall einer 100-prozentigen Invalidität zahlt, hängt ganz von dem ausgehandelten Tarif ab. Wurde eine Summe von 100.000,- € versichert, so können bei einer vollständigen Invalidität 100.000,- €, aber auch 500.000,- € ausgezahlt werden.

Am kostengünstigsten sind meist lineare Tarife, bei denen Leistungen der Versicherung im Verhältnis zum Invaliditätsgrad ansteigen. Bei einer zehnprozentigen Behinderung erhält der Versicherte also 10.000,- € bei einer 100-prozentigen folgerichtig 100.000,- €. Experten schätzen eine Versicherungssumme von 100.000,- € als absolutes Minimum, eher aber als unzureichend ab.

Sollen sich im Falle einer 100-prozentigen Invalidität in Folge eines Unfalls das Drei- bis Fünffache der Versicherungssumme sicher sein, muss man sich für den Progressionstarif entscheiden. Allerdings sollte man sich nicht von Angeboten wie 1000 % der Basissumme bei vollständiger Invalidität blenden lassen. Meist fallen bei solch hohen Progressionen die Unterschiede zwischen den einzelnen Invaliditätsstufen sehr extrem aus.

Empfehlenswert ist eine Progression zwischen 300 % und 350 %. Hier sind Unfallopfer auch bei geringeren Invaliditätsstufen mit guten Summen versorgt.

Auch das Modell der Mehrleistungstarife halten Experten nicht unbedingt für empfehlenswert. Dieses Modell sichert vor allem den Fall von gravierenden Unfallfolgen gut ab. Dies hat allerdings zur Folge, dass eine Grenzziehung bei einer 50-prozentigen Invalidität vollzogen wird. Es ist jedoch kaum zu verantworten, einem Menschen mit einer 49-prozentigen Behinderung zu erklären, dass er nur halb so viel Geld erhält, wie im Fall einer 50-prozentigen Invalidität.

von Johanna Schödel

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