Wer kommt in die Steuerklasse 4?
Nach einer Eheschließung werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Einen Antrag für den Wechsel aus der Steuerklasse 1 müssen Sie nicht stellen, da das Finanzamt die Einordnung automatisch vornimmt. Die Steuerklasse 4 ist für beide Ehepartner zu empfehlen, wenn der Verdient etwa gleich hoch ist. Sofern ein Partner rund 60 Prozent oder mehr zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt, kann die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 sinnvoller sein. Wer in Steuerklasse 4 eingeordnet ist, sollte sich außerdem über die Besteuerung mit Faktor informieren.
Welche Steuerfreibeträge werden angewendet?
Die Freibeträge entsprechen in der Klasse 4 den Freibeträgen aus Lohnsteuerklasse 1, wobei jeder Partner diese Freibeträge erhält. Der Grundfreibetrag macht 9.408 Euro pro Partner aus, der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro, der Pauschbetrag für die Sozialversicherung beträgt 36 Euro. Hat das Ehepaar Kinder, kommt noch der Kinderfreibetrag von 7.812 Euro hinzu, er wird allerdings auf die beiden Ehepartner aufgeteilt und liegt somit bei 3.406 Euro pro Person.
Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerklasse 4?
Um in Steuerklasse 4 eingeordnet zu werden, müssen Sie verheiratet sein. Wenn Sie und Ihr Partner ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen beziehen, sollten Sie den Wechsel in die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 in Erwägung ziehen.
Seit Januar 2020 ist ein Wechsel der Steuerklasse mehrfach jährlich möglich. Für einen Steuerklassenwechsel muss der Steuerpflichtige lediglich einen Antrag beim Finanzamt stellen. Zudem sollten Sie sich überlegen, ob Sie in der Steuerklasse 4 eine Besteuerung mit Faktor wünschen.
Steuerklasse 4 mit Faktor
Neben den Steuerklassen-Kombinationen 4/4 und 3/5 können Sie sich als Ehepaar auch für die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheiden. Diese Steuerklasse bietet sich für Paare an, deren Einkommen unterschiedlich hoch ist. Der Vorteil der Steuerklasse 4 mit Faktor ist, dass keine Nachzahlungen anfallen, da die zu zahlenden Steuern im Vorhinein berechnet und monatlich gezahlt werden. Beide Ehepartner zahlen bei dieser Besteuerung nur den Anteil an der Lohnsteuer, den sie zum Einkommen des gemeinsamen Haushalts beitragen.
Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 4?
Die Abzüge in der Steuerklasse 4 entsprechen jenen in der Steuerklasse 1. Sie werden bei beiden Partnern vom Gehalt abgezogen und ans Finanzamt abgeführt.