Die Steuererklärung gehört wohl zu den Dingen, wie niemand gern erledigt. Doch oftmals lohnt sich der Aufwand: Im Durchschnitt bekommen Arbeitnehmer rund 1.000 Euro im Jahr zurück. Dieses Geld steht Ihnen zu und würde ohne Steuererklärung beim Staat bleiben. Alles, was Sie über die Steuererklärung wissen müssen.
Wofür braucht man eine Steuererklärung?
Eine Steuererklärung dient dazu, Ihre im Veranlagungszeitraum gezahlte Steuer mit der tatsächlichen Steuerschuld abzugleichen. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, erhalten Sie eine Erstattung, haben Sie zu wenig gezahlt, müssen Sie Steuern nachzahlen. Letzteres ist bei Arbeitnehmern eher selten der Fall. Dass Ihre tatsächliche Steuerschuld von Ihren gezahlten Steuern abweichen kann, liegt vor allem an den Ausgaben, die Sie im Lauf des Jahres zahlen und die Ihre Steuerschuld verringern. So können Sie zum Beispiel beruflich entstandene Kosten, die Kirchensteuer oder auch Versicherungsbeiträge abziehen und dadurch Ihre Steuerlast verringern.
Neben Arbeitnehmern und Selbständigen müssen übrigens auch Rentner immer häufiger eine Steuererklärung abgeben. Etwa fünf Millionen Rentner erhalten so hohe Renten, dass eine Steuererklärung fällig wird. In den meisten Fällen können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung übrigens selbst erstellen. Da sich die Daten von Jahr zu Jahr in der Regel nur wenig ändern, ist der Aufwand beim ersten Mal etwas höher, doch in den Folgejahren können Sie viele Angaben übernehmen oder müssen sie nur noch geringfügig anpassen.
In welchen Fällen ist eine Steuererklärung notwendig und sinnvoll?
Etwa 50 Prozent aller Steuerzahler sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, wird Ihre Einkommenssteuer jeden Monat von Ihrem Gehalt abgezogen. Eigentlich müssten Sie deshalb keine Steuererklärung abgeben. In vielen Fällen profitieren Sie jedoch trotzdem von einer Steuererklärung.
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht nach dem Paragraphen 46 des Einkommenssteuergesetzes, wenn Sie auf Ihrer Steuerkarte einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen haben. Handelt es sich dabei um einen Behinderten- oder einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag, gilt diese Regel wiederum nicht.
Auch wenn Sie als Alleinstehender unter 11.600 Euro im Jahr verdienen oder als Verheirateter mit Zusammenveranlagung unter 22.050 Euro, müssen Sie keine Steuererklärung erstellen. Beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld ist eine Steuererklärung erforderlich. Steuerpflichtige in der Steuerklasse 5 müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Das gleiche gilt, wenn Sie im Veranlagungszeitraum eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben.
Wer als Selbständiger, als Gewerbetreibender, als Landwirt, Vermieter oder Rentner Einkünfte bezieht, die oberhalb des geltenden Grundfreibetrags liegen, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte dies häufig trotzdem tun. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, bekommen nämlich unter Umständen Geld zurück, mit dem sie gar nicht gerechnet hätten. Etwa dann, wenn Sie hohe Ausgaben haben, die mit Ihrem Beruf in Verbindung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten, die durch den Weg zur Arbeit entstehen. Zwar hat jeder Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 1.000 Euro, doch dieser Betrag ist häufig nicht ausreichend. Auch Sonderausgaben wie die gezahlte Kirchensteuer, Aufwendungen für die Sozialversicherung oder für Ihre Altersvorsorge, Spenden oder Kosten für die Betreuung der Kinder lassen sich absetzen und führen damit oft zu einer Reduzierung der Steuerlast und zu einer Erstattung.
Diese Liste ist keinesfalls abschließend, denn es gibt noch eine Reihe weiterer Ausgaben, die Sie im Lauf des Jahres zahlen und die Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben sollten.
Welche Steuererklärungen gibt es?
Beim Stichwort „Steuererklärung“ denken die meisten zuerst an die Einkommenssteuer. Es gibt darüber hinaus aber noch weitere Steuererklärungen, die Sie als Steuerpflichtiger entrichten müssen.
Eine Erbschaftssteuererklärung ist zum Beispiel häufig nötig, wenn das Finanzamt davon Kenntnis erhält, dass ein Erbfall besteht. Eine Schenkungssteuererklärung ist ähnlich gelagert, sie greift bei einer Übergabe von Vermögen zu Lebzeiten. Gewerbetreibende müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn eine Unternehmung als Kapitalgesellschaft, als Genossenschaft oder als Verein geführt ist, ist eine Körperschaftssteuererklärung nötig. Auch eine Umsatzsteuererklärung fällt bei Unternehmern häufig an, wenn die erstellten Produkte oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung über ELSTER?
ELSTER bedeutet „Elektronische Steuererklärung“ und ist ein System für die digitale Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt. ELSTER gibt es in zwei Varianten. Für die sichere Übertragung der Daten an das Finanzamt ist ein Zertifikat erforderlich, das Sie beim Finanzamt anfordern. Dazu legen Sie auf der Webseite www.elster.de einen Account und ein Benutzerkonto an.
Über das Formular MeinELSTER können Sie Ihre Steuererklärung auf der Website www.elster.de abgeben. Wer bisher noch nicht bei MeinELSTER registriert ist, sollte dies tun, um die nächste Steuererklärung für das Jahr 2020 online abgeben zu können. Die Steuererklärung über ELSTER ist auch für Anfänger gut verständlich aufgebaut. Sind die Daten einmal eingegeben, können Sie sie im folgenden Jahr weitgehend übernehmen. Bei Veränderungen haben Sie einen Anhaltspunkt, wie Sie die Steuererklärung im vergangenen Jahr gemacht haben und können sich daran orientieren.
Welche Formulare gibt es für die Steuererklärung?
• Anlage N für Arbeitnehmer
• Anlage R für Rentner
• Anlage V für Einkünfte aus einer Vermietung und Verpachtung
• Anlage S für Selbständige und Freiberufler
• Anlage G für Gewerbetreibende
• Anlage EÜR für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Freiberufler
Die Steuererklärung besteht aus einem Hauptvordruck, den jeder Steuerpflichtige ausfüllen muss. Hinzu kommen diverse Anlagen, die Sie dann ausfüllen, wenn Sie die entsprechenden Ausgaben gezahlt haben. Typische Formulare gibt es etwa für die Erfassung von Sonderausgaben sowie haushaltsnahe Aufwendungen. Für Kinder ist ebenfalls ein Formular auszufüllen, wobei für jedes Kind ein separates Formular notwendig ist.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 endet zum 31. Juli 2020. Wenn Sie sich von einem Steuerberater oder auch vom Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen, ist die Erklärung erst am 01. März 2023 abzugeben.
Sollten Sie feststellen, dass Sie die Frist nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Diesen Antrag müssen Sie schriftlich einreichen. Darin nennen Sie den Grund für die verspätete Abgabe und geben gleichzeitig den neuen Termin an. Einen Anspruch auf eine Fristverlängerung durch die Finanzbehörde haben Sie allerdings nicht.
Fazit: Die Steuererklärung geht alle an
Obwohl die meisten Steuerzahler die Steuererklärung und den damit verbundenen Aufwand scheuen und deshalb nicht selten auf die Abgabe der Meldung an das Finanzamt verzichten, lohnt es sich, die Unterlagen einzureichen. Vor allem für Arbeitnehmer besteht die Gefahr, dass Sie sonst wertvolle Steuer verschenken und schlicht zu viel bezahlen. Mit einem Onlinetool wie MeinELSTER oder einem kompatiblen Programm ist die Steuererklärung online schnell und sicher erledigt.