Was ist die Abgeltungssteuer?
Wer in Deutschland Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne durch eine Anlage in Wertpapiere erzielt, muss dafür Steuern zahlen. Die Abgeltungssteuer wurde zum Januar 2009 eingeführt und beträgt 25 Prozent der erwirtschafteten Gewinne zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern. Unter bestimmten Umständen ist allerdings keine Abgeltungssteuer abzuführen. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Abgeltungssteuer wissen müssen und wie Sie bei dieser Steuer sparen können.
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Mit Investments wie Fonds, Aktien und Co. können Sie solide Gewinne erzielen und Ihre Altersvorsorge aufbessern. Wegen der niedrigen Zinsen auf Bankeinlagen setzen immer mehr Privatpersonen auf Wertpapiere und erzielen dabei deutlich höhere Dividenden. Leider sind solche Erträge in der Regel nicht steuerfrei.
Die Abgeltungssteuer auf Dividenden beträgt 25 Prozent pauschal, hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Bei der Auszahlung Ihrer Geldanlage wird die Steuer direkt von Ihrer Bank einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Sie selbst als Anleger haben also nichts damit zu tun. Auch die Kirchensteuer wird einbehalten und von Ihrer Bank an die Finanzbehörde abgeführt. Die Abgeltungssteuer ist also eine Art der Einkommenssteuer und dient letztlich der Versteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen. Bis zum Jahr 2008 bezeichnete man die Abgeltungssteuer auch als Kapitalertragssteuer.
Auf welche Investments fällt die Abgeltungssteuer an?
Die Abgeltungssteuer fällt für nahezu alle Kapitalerträge an, die Sie im Inland erzielen. Dazu gehören Zinserträge aus unterschiedlichsten Geldeinlagen wie Fest- und Tagesgelder oder Sparkonten und Erträge, die aus Forderungswertpapieren geschöpft werden. Darunter fallen verzinste Pfandbriefe oder Anleihen.
Auch Dividenden aus Aktien werden damit versteuert. Verkaufen Sie Aktien, Fonds oder Anleihen und erzielen dabei einen Wertzuwachs, müssen Sie diesen Gewinn ebenfalls versteuern. Zinsen aus Geldmarkt- oder Rentenfonds oder aus einer Kapitallebensversicherung sind steuerpflichtig, Erträge aus einem Investmentfonds oder aus einem Termingeschäft ebenso.
Sofern Sie mit Derivaten oder Genussscheinen handeln, fällt die Abgeltungssteuer ebenfalls an. Lediglich den Verkauf einer Lebensversicherung, erstattete Zinsen vom Finanzamt oder auch Zinsen aus einem Kredit an einen privaten Kreditnehmer müssen Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung separat eintragen.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Höhe der Abgeltungssteuer ist pauschal für alle Erträge gleich. Sie beträgt 25 Prozent auf den jeweiligen Ertrag. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Kapitalerträge unterliegen außerdem den Kirchensteuern: Diese werden automatisch von Ihrer Bank an das Finanzamt abzweigt. Diese Regelung gilt seit 2015, da Banken seither über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden informiert werden.
Gerade bei größeren Gewinnen ist die Abgeltungssteuer also nicht zu unterschätzen, denn sie schmälert Ihre Rendite erheblich.
Was muss man zum Freibetrag wissen?
Jeder Sparer hat in Deutschland einen sogenannten Sparerfreibetrag. Er beträgt pauschal für Alleinstehende 801 Euro im Jahr und 1.602 Euro für Verheiratete. Sofern Ihre Gewinne aus Kapitaleinlagen unter 801 Euro im Jahr liegen, müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen.
Für Einsteiger mag dieser Betrag sehr niedrig klingen, es handelt sich dabei jedoch durchaus um eine gehobene Summe. Gerade die geringen Guthabenzinsen auf Tages- oder Festgelder werden häufig deutlich unter diesem Betrag liegen. Anders mag es bei Gewinnen aus Aktien- oder Fondsverkäufen sein: Wer in Wertpapiere investiert, kann jährlich deutlich höhere Erträge erzielen.
Um den Sparerfreibetrag zu nutzen, müssen Sie bei der konto- oder depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Sie können die Summe von 801 Euro problemlos auf mehrere Banken aufteilen, falls Sie ein Depot bei verschiedenen Banken führen.
Wie kann man bei der Abgeltungssteuer sparen?
Auch bei der Abgeltungssteuer gibt es einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist zum Beispiel ein Weg, keine Steuern auf Kapitalerträge zu zahlen.
Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrem Finanzamt anfordern, wenn Ihr jährliches Einkommen sehr gering ist. Führen Sie eine Geldanlage für Ihre Kinder, um Vermögen für sie anzusparen, hilft eine Nichtveranlagungsbescheinigung ebenfalls dabei, Steuern zu sparen.
Selbstverständlich können Sie für Kinder aber auch ihren eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro nutzen. Sofern Sie in der Vergangenheit Verluste aus Kapitalvermögen gemacht haben, können Sie diese Verluste mit dem Gewinn verrechnen und dadurch ebenso Steuern sparen. Es gibt also einige Optionen, um die Abgeltungssteuer zu verringern oder sogar zu umgehen.
Fazit: Anleger müssen über die Abgeltungssteuer informiert sein
Auch wenn viele Geldanlagen wie Tagesgelder oder Sparkonten sich heute kaum noch lohnen, sollten sich private Anleger unbedingt um die Abgeltungssteuer kümmern. Sie wird vor allem wichtig, wenn Ihre Gewinne aus Kapitalanlagen aus dem Inland über dem Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr und Person liegen. Sind Ihre Erträge geringer als 801 Euro, stellen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag und sind damit von der Abgeltungssteuer befreit.