Was Sie zur Abgeltungssteuer für die Lebensversicherungen wissen müssen
Unter einer klassischen Lebensversicherung versteht man eine Lebensversicherung, die eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und in die mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Die Auszahlung darf erst nach dem 60. Lebensjahr beginnen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Auszahlung bei einem Abschluss des Vertrags bis zum 01. Januar 2005 steuerfrei.
Bei einem Abschlussdatum nach dem 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 läuft die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind. Eine Abgeltungssteuer fällt hingegen nicht an.
Bei Verträgen mit Abschlussdatum ab dem 01. Januar 2012 darf die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, gilt ebenfalls die Befreiung von der Abgeltungssteuer und die Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Wann ist Abgeltungssteuer für Lebensversicherungen zu zahlen?
Sofern eine der aufgeführten Bedingungen nicht auf Ihre Lebensversicherung zutrifft, weil etwa der Zeitraum von 12 Jahren bis zur Auszahlung nicht eingehalten wird, greift die Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent. Der Gewinn wird dann in voller Höhe mit der Abgeltungssteuer belegt. Das gilt auch, wenn es sich um eine Risikolebensversicherung zur Absicherung von Krediten handelt.
Wie ist eine private Rente zu versteuern?
Sofern Sie aus einer privaten Versicherung eine lebenslange Rente beziehen, spielt das Datum des Vertragsabschlusses keine Rolle. Die Besteuerung läuft immer nach dem gleichen Prinzip ab. Ihr unterliegt in diesem Fall nur der Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie in den Ruhestand gehen. Wenn Sie zum Beispiel mit 67 Jahren in Rente gehen, gilt ein Ertragsanteil in Höhe von 17 Prozent. Das bedeutet, dass Sie 17 Prozent der monatlichen Rente zu versteuern haben.
Die Höhe der Ertragsanteile mit dem zugehörigen Alter des Renteneintritts ist im Einkommensteuergesetz festgehalten. Falls Sie eine Rente aus einer privaten Versorgung erhalten, müssen Sie diese übrigens auch in Ihrer Einkommensteuererklärung im Formular R angeben. Sollten Sie eine private Rente beziehen und freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, beträgt Ihr Beitragssatz für die Krankenversicherung 14 Prozent. Hier unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Rente. Für privatversicherte Rentner spielt die Höhe Ihrer Rente bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle.