Am wichtigsten beim Einkommensteuer-Formular ist der Mantelbogen mit der Bezeichnung ESt 1 A. Auf diesem Bogen machen Sie die wesentlichen Angaben für die Finanzbehörde – deshalb lohnt es sich, jede Zeile genau zu prüfen. Hier erfahren Sie alles zum Mantelbogen im Einkommensteuer-Formular.
Was ist der Mantelbogen ESt 1 A?
Der Mantelbogen – kurz als Formular ESt 1 A bezeichnet – ist der Bogen, auf dem Ihre Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Er ist so etwas wie das Herzstück Ihrer Steuererklärung. Auf der ersten Seite werden vor allem Ihre persönlichen Daten abgefragt.
Der Mantelbogen ist nach einem einfachen Zeilensystem strukturiert. Das heißt, jede Angabe ist mit einer Zeilennummer versehen, die Nummerierung beginnt mit der Ziffer 1 auf Seite 1 und zieht sich fort bis auf die Seite 4. Dort endet sie mit der Nummer 109. Auf der ersten Seite stehen die Zeilen mit den Nummern 1 bis 28. Hier werden die wichtigsten Daten des Steuerpflichtigen eingetragen und geprüft.
Der Kopf der ersten Seite des Einkommensteuer-Formulars
Der Kopf der ersten Seite reicht von Zeile 1 bis Zeile 6. In der Zeile 1 und 2 kreuzen Sie an, welche Anlagen Sie dem Mantelbogen beifügen. Typische Anlagen sind
- die Einkommensteuererklärung
- der Antrag für die Festlegung
- der Arbeitnehmer-Sparzulage
- die Erklärung für die Festlegung der Kirchensteuer
- die Erklärung für die Feststellung eines Verlustvortrags
In der dritten Zeile ist Ihre Steuernummer aufzuführen, in der vierten Zeile die Identifikationsnummer. Eheleute tragen hier auch die Identifikationsnummer des Ehegatten ein.
In der fünften Zeile geben Sie das Finanzamt an, das für Ihre Steuererklärung zuständig ist.
Zeile sechs ist nur dann relevant für Sie, wenn Sie nach einem Wohnortwechsel zu einem anderen Finanzamt gehören.
Angaben im allgemeinen Teil des Steuererklärungs-Formulars
An den Kopf des Formulars schließen sich die Zeilen 7 bis 19 an, welche die allgemeinen Angaben umfassen. Bis zur Zeile 13 machen Sie Angaben zu Ihren Daten, ab Zeile 14 folgen die Daten des Ehepartners.
Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Zusammenveranlagung wissen müssen.
Zu diesen Angaben gehören jeweils Name und Adresse sowie Beruf und Zeitpunkt der Eheschließung, Verwitwung oder Scheidung. Sehr wichtig sind die Angaben in der Zeile 19. Dort wird festgelegt, ob beide Ehepartner getrennt oder zusammen veranlagt werden oder ob in der Ehe eine Gütergemeinschaft festgelegt wurde.
Angabe der Bankverbindung
An den allgemeinen Teil schließt sich die Bankverbindung in der Zeile 20 bis zur Zeile 24 an. Hier muss der Steuerpflichtige seine Bankverbindung angeben. Sie müssen nicht alle Kontoverbindungen aufführen, sondern lediglich die Bankverbindung, auf die eine Rückzahlung erfolgen soll. Den Abschluss der ersten Seite stellt dann noch die Adresse dar, an die der Steuerbescheid nach der Prüfung der Erklärung geschickt wird.
Wie ist die zweite Seite im Einkommensteuer-Formular aufgebaut?
Auf der zweiten Seite des Einkommensteuer-Formulars werden die verschiedenen Einnahmen aufgeführt, die Sie in einem Steuerjahr erzielten. In den Zeilen 31 bis 56 führen Sie Einkünfte, Angaben zu Ihren Kindern und ausländische Einkünfte oder Förderung von Wohneigentum auf.
Die Zeilen 31 bis 38 dienen der Erfassung der verschiedenen Einkünfte. Sie müssen Sie mit einer Anlage kennzeichnen, auf der Ihre Angaben detailliert aufgeführt werden. Für jede Einkunftsart gibt es eine andere Anlage:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft stehen in der Anlage L
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Anlage S
- Arbeitnehmer geben Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit in der Anlage N an
- Kapitalvermögen wird in der Anlage KAP aufgeführt.
- Für eine vermietete Immobilie gibt es die Anlage V
- Sonstige Einkünfte wie zum Beispiel eine Rente gehören in die Anlage R.
- Wenn Sie Kinder haben, tragen Sie sie in der Zeile 39 ein und fügen der Erklärung die Anlage KIND dazu.
- Eine Förderung von Wohneigentum ist in der Anlage FW einzutragen.
Wo tragen Sie Sonderausgaben ein?
Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und sind deshalb sehr wichtig. Sie stehen in den Zeilen 40 bis 56. Gemeint sind jeweils die abzugsfähigen Sonderausgaben. In Zeile 41 bis 46 stehen Renten, Unterhaltszahlungen, dauernde Lasten oder Kirchensteuer. Die Aufwendungen für eine eigene Berufsausbildung oder die Ausbildung eines Ehepartners stehen in den Zeilen 47 oder 48.
Die restlichen acht Zeilen bieten Raum, um Spenden oder Mitgliedsbeiträge anzugeben. Die Zeilen 53 bis 56 sind für die wenigsten relevant, hier geht es um eine Zahlung in einen Vermögensstock, wenn eine Stiftung im Ausland oder im Inland besteht.
Woraus besteht die dritte Seite des Formulars?
Die dritte Seite deckt die Zeilen 61 bis 79 ab. Hier geht es um außergewöhnliche Belastungen, um Dienstleistungen, Handwerker oder um haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Die Seite 3 ist also die Fortführung der zweiten Seite, denn auch hier werden Abzüge aufgeführt.
Wo werden außergewöhnliche Belastungen genannt?
Im Laufe eines Jahres können Ausgaben anfallen, die über das übliche Maß an Belastungen hinausgehen. Man bezeichnet sie deshalb auch als außergewöhnliche Belastungen. Diese betreffen Hinterbliebene oder behinderte Personen. Sofern Sie für einen Angehörigen eine persönliche Pflege übernehmen, wird in der Zeile 65 der Pflege-Pauschbetrag angegeben. Er muss in einer separaten Anlage detailliert werden. In der Zeile 67 steht der Unterhalt, falls er für eine bedürftige Person gezahlt wird.
Alle anderen Felder sind für sonstige außergewöhnliche Belastungen. Dabei müssen Sie die Höhe der Belastung sowie die Art und Höhe einer geleisteten Versicherungszahlung angeben.
Was hat es mit „haushaltsnahen Beschäftigungen“ auf sich?
In den Zeilen 72 bis 77 stehen die sogenannten haushaltsnahen Beschäftigungen. Das sind Ausgaben, die zur Pflege, für die Reparatur oder für den Unterhalt Ihres Wohnraums anfallen. Zu unterscheiden sind Haushaltskräfte mit einer geringfügigen Beschäftigung. Als haushaltsnahe Beschäftigungen gelten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. In Zeile 74 werden außerdem Pflegeleistungen aufgeführt, sofern diese nicht von Ihnen selbst übernommen werden.
Wie werden Steuerbegünstigungen eingetragen?
Steuerbegünstigungen sind in den Zeilen 78 und 79 zu finden. Einerseits handelt es sich um Steuerermäßigungen, wenn Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen. Andererseits können Sie auch Investitionen geltend machen, die Sie für den Schutz von Kulturgütern hatten. Allerdings dürfen diese Kulturgüter nicht dazu genutzt werden, Einkünfte zu erzielen oder um sie selbst als Wohnraum zu nutzen.
Was steht auf der vierten Seite?
Die vierte Seite bildet den Abschluss der Steuererklärung auf dem Formular ESt 1 A. Hier finden Sie die Zeilen 91 bis 109, auf denen Sie sonstige Abgaben machen, Anträge stellen und Ihre Unterschrift setzen. Die vierte Seite ist vor allem für Steuerzahler wichtig, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben und trotzdem steuerpflichtig sind.
Die Zeilen 91 bis 108 richten sich etwa an Steuerpflichtige, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Außerdem sind sie wichtig für Personen, deren Ehepartner im EU- oder im EWR-Ausland lebt. Bei der getrennten Veranlagung sind außergewöhnliche Belastungen oder Steuerermäßigungen wichtig, die nicht in der üblichen Form auf die Ehepartner aufgeteilt werden sollen.
Auch eine nur anteilig unbegrenzte Steuerpflicht im letzten Kalenderjahr werden hier aufgeführt. In der Regel können diese Zeilen von den meisten Steuerpflichtigen ausgespart werden, weil es keine steuerlich relevanten Umstände gibt, die hier aufzuführen sind.
Zeile 109: Unterschrift, Datum und andere Steuerberatung
Der Mantelbogen Ihrer Steuererklärung endet mit der Zeile 109. Hier setzen Sie Ihre Unterschrift, ohne dir Ihre schriftlich eingereichte Steuererklärung nicht wirksam wäre. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht haben. Sie bestätigen auch, dass Sie wissentlich keine Informationen vorenthalten haben.
Außer der Unterschrift müssen Sie auch das Datum aufführen. Sofern Sie von einem Steuerberater unterstützt wurden oder sich Hilfe bei einer anderen Einrichtung für Steuerfragen geholt haben, müssen sie dies ebenfalls hier aufführen.
Sofern Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über das IT-Programm ELSTER einreichen, ist übrigens keine Unterschrift nötig und Sie müssen auch das Papier nicht nachschicken.