Keine Steuerpflicht auf Lottogewinne
Muss man einen Lottogewinn versteuern? Grundsätzlich lässt sich diese Frage mit einem Nein beantworten. Das liegt jedoch nicht daran, dass der Gesetzgeber eine Befreiung von Lotto- und Wettgewinnen vorsieht, sondern dass sich die Gewinne keiner der insgesamt 7 Einkunftsarten zuordnen lassen, die es in Deutschland gibt. Die rechtliche Grundlage bilden dafür § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 22 EStG. Auf Lottogewinne kann somit keine Einkommensteuer erhoben werden, weshalb man davon spricht, dass sie „nicht steuerbar“ sind. Wer also ein- oder zweimal im Lotto gewinnt, kann sich freuen: Der Gewinn muss nicht versteuert werden.
Ab wann Steuerpflicht bei Lottogewinnen?
Ausnahmen bestätigen die Regel – so auch bei der Versteuerung von Lottogewinnen. Es gibt nämlich Fälle, in denen Gewinner nicht die gesamte Summe einstreichen können, sondern etwas an den Staat abdrücken müssen. Das ist dann der Fall, wenn man regelmäßig Gewinne verbucht und diese aufgrund ihrer Regelmäßigkeit und Höhe zu einer richtigen Einnahmequelle werden.
Man spricht dabei auch von sogenannten Berufsspielern: Menschen, die regelmäßig bei Cash-Games, Pokerturnieren und Internetveranstaltungen teilnehmen oder eben auch häufig Glück mit Lottoscheinen haben. Vergangene Fälle haben gezeigt, dass nicht nur die Einkommensteuer relevant ist, sondern auch die Umsatzsteuer. In einem Fall hat das Finanzgericht Münster Berufsspieler als Unternehmer betrachtet und alle umsatz- und einkommensteuerlichen Konsequenzen auf sie angewendet.
Auch wenn keine regelmäßigen Einnahmen durch Lottogewinne erzielt werden, kann es passieren, dass man sie versteuern muss. Steuern fallen nämlich auch dann an, wenn man aus dem Lottogewinn einen Gewinn erzielt. Was bedeutet das? Damit ist gemeint, dass Spieler ihr gewonnenes Geld in Immobilien stecken oder auf eine andere Art und Weise anlegen. Werden Einnahmen durch die Vermietung erzielt, fallen Steuern an. Auch Unternehmensgewinne aus einer mit dem Lottogeld gekauften Beteiligung oder einem Unternehmen müssen versteuert werden.
Selbst wer seinen Lottogewinn auf ein Tagesgeldkonto einzahlt, muss früher oder später Steuern dafür zahlen. Denn sobald das Geld für einen zu arbeiten beginnt, möchte der Fiskus ein Stück des Kuchens. Gewinnt man beispielsweise 10 Millionen Euro und legt diese für 4 % p.a. an, erhält man monatlich Zinsen von mehr als 30.000 €. Der Staat verlangt eine Kapitalertragssteuer von 25 % und man muss außerdem einen Solidaritätszuschlag abführen, der bei 5,5 % liegt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt mit den 8 % Kirchensteuer sogar noch mehr. Von den 30.000 € Zinserträgen bleiben also nach Abzug aller Steuern nur noch 21.487,50 € übrig.
Lotto spielen im Ausland
Nicht nur die deutsche Lotterie ist beliebt, immer mehr Deutsche nehmen auch an Lotterien im Ausland – zum Beispiel in den USA teil. Während hier dieselben Regeln gelten wie bei Gewinnen bei deutschen Lottospielen, kann es sein, dass im jeweiligen Land Steuern anfallen. In den USA beträgt der Steuersatz auf Lottogewinne beispielsweise bis zu 36 %. Wer also im Ausland sein Glück versuchen möchte, sollte sich zunächst eingehend damit beschäftigen, was im Falle eines Gewinns passiert.
Doch nicht jede Lotterie im Ausland erhebt Steuern. Bestimmte Mehrländer-Lotterien beispielsweise erfolgen zu denselben Bedingungen wie deutsche Lottospiele. Häufig ist jedoch ausschlaggebend, dass von Deutschland aus gespielt wird, um diesen Vorteil zu genießen.
Was tun bei einem Lottogewinn?
Wer schon einmal einen kleineren Betrag im Lotto gewonnen hat, weiß, dass dieser meist direkt in der Lottofiliale in bar ausgezahlt wird. Bei Lottogesellschaften der Bundesländer oder anderen Lottoservices muss man den Gewinn jedoch erst einmal anfordern.
Als Nachweis dafür benötigen Lottospieler ihren Lottoschein. Erst nachdem der Gewinn angefordert und der Nachweis erbracht wurde, wird der Gewinn auf das Konto überwiesen. In der Regel haben Gewinner laut § 195 Bürgerliches Gesetzbug (BGB) ganze 3 Jahre Zeit, um ihren Gewinn abzuholen.
Natürlich freut man sich, wenn man im Lotto gewonnen hat – insbesondere, wenn es sich um einen sehr hohen Betrag handelt. Viele, die das erste Mal gewonnen haben, sind so glücklich, dass sie es am liebsten in die weite Welt hinausschreien möchten. Während das nur allzu verständlich ist, sollten Lottogewinner jedoch aufpassen, mit wem sie über ihren Gewinn sprechen. Denn bekommt es der Falsche zu Ohren, ist man ein potenzielles Angriffsziel für einen Überfall oder Einbruch. Natürlich ist es jedem selbst überlassen, wie er damit umgeht, im Lotto gewonnen zu haben, doch wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nur den engsten Kreis informieren, dem man vertraut.
Darüber hinaus sollte jeder, der einen hohen Betrag gewonnen hat, eine steuerliche Beratung in Erwägung ziehen. Denn auch wenn auf einen einmaligen Gewinn keine Steuern erhoben werden, muss man früher oder später mit steuerlichen Folgen rechnen. Durch einen Steuerberater kann man das Geld so verwenden, wie es steuerlich am günstigsten ist.
Lottogewinn vererben oder verschenken – was gibt es zu beachten?
Manche Lottogewinner entscheiden sich dafür, ihren Lottogewinn zu verschenken oder zu vererben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Erben und Vererben in Deutschland keine reine Privatsache sind. Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ist festgehalten, dass der Empfänger die geltende Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer bezahlen muss.
Es gibt steuerliche Freibeträge, doch wenn die Summe eine gewisse Höhe überschreitet, muss der Empfänger Steuern zahlen. Übrigens ist der Steuerfreibetrag umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung zueinander ist.
Wer im Lotto gewonnen hat und das Geld nicht für sich behalten möchte, sollte die wichtigsten Freibeträge kennen: Während Kinder je Elternteil bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten können, beträgt der Freibetrag bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern 500.000 €. Enkelkinder können bis zu 200.000 € steuerfrei von ihren Großeltern erhalten. Es sei denn, die Großeltern sind bereits verstorben – dann greift ein Freibetrag von 400.000 €. Bei Urenkeln und Eltern, die von ihren Kindern erben, sind nur 100.000 € steuerfrei möglich. Alle anderen Verwandten können lediglich Lottogewinne in Höhe von maximal 20.000 € steuerfrei geschenkt oder vererbt bekommen.
Wer die Schenkungssteuer noch weiter senken möchte, kann auch darüber nachdenken, kein reines Geldgeschenk zu machen, sondern eine Immobilie oder etwas anderes von dem Gewinn zu kaufen. Insbesondere auf Immobilien ist eine geringere Schenkungssteuer angesetzt.