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Kredit kündigen – so funktioniert die vorzeitige Rückzahlung
Kann man seinen Ratenkredit überhaupt kündigen? Und hat der Kreditgeber das Recht, den Vertrag zu kündigen? Ja und ja. Allerdings hängt die Kündigung des Kreditvertrages vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab – und kann unter Umständen etwas teuer werden.
von Susanne Herrenbrück
Kredit kündigen – so funktioniert die vorzeitige Rückzahlung. Den Kredit kuendigen und Zinsen sparen
© AntonioGuillem / iStock

Mit Abschluss eines Kreditvertrags verpflichtet sich der Kreditnehmer den Kreditbetrag in monatlichen Raten innerhalb einer festgelegten Frist an die Bank zurückzuzahlen. Für das Verleihen des Geldes erhebt die Bank Zinsen auf die monatlichen Raten. Je länger ein Kredit läuft, umso mehr Zinsen fallen an und umso teurer wird es für den Kreditnehmer.

Wenn man die Möglichkeit hat, einen Kredit vor Ende der Laufzeit vollständig zu tilgen, lassen sich unter Umständen ordentlich Zinsen und damit einiges an Geld sparen. Allerdings verzichtet die Bank in der Regel nicht einfach auf das Einkommen durch die Zinsen und darf, in dem Fall, dass Sie vorzeitig Ihren Kredit kündigen, eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. 

Trotz dieser zusätzlichen Kosten, lohnt es sich,  zu überprüfen, ob Sie günstiger fahren, wenn Sie Ihren Kredit kündigen, bevor der Vertrag abgelaufen ist. Denn insbesondere bei langen Laufzeiten und hohen Zinsen ist die mögliche Ersparnis bei einer vorzeitigen Kreditkündigung hoch.

Kann ein Kredit vorzeitig gekündigt werden?

Als Kreditnehmer kann es sich durchaus ergeben, dass man bereits vor Ende der Kreditlaufzeit in der Lage ist, den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen. Das lohnt sich besonders aufgrund der Zinsen, die dann nicht länger anfallen. Zudem ist es eine große finanzielle und mentale Entlastung, wenn der Kredit abbezahlt ist und man nicht mehr auf den Schulden sitzt.

Grundsätzlich kann man einen Kredit kündigen. Das gilt sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Kreditgeber. Zu welchen Bedingungen einen Kredit kündigen kann, hängt jedoch von der Art des Kredits und den vereinbarten Konditionen ab. Vor allem für Kreditgeber ist eine vorzeitige Kündigung an genaue Bedingungen geknüpft. Unabhängig davon, welche Seite den Kredit kündigt, muss eine Kredit-Kündigung schriftlich erfolgen.

Kredit Kündigung schriftlich
Eine Kreditkündigung sollte immer schriftlich erfolgen.

Wer als Kreditnehmer vorzeitig einen Kredit kündigen möchte, muss berücksichtigen, dass die Kündigung erst gilt, wenn sie schriftlich durch die Bank bzw. den Kreditgeber bestätigt wurde. Ein Kündigungsschreiben sollte im auf dem Postweg zugestellt werden. Idealerweise verschickt man ein solches Kündigungsschreiben per Einschreiben. Das ist zwar etwas teurer als ein normaler Brief, dafür hat man aber einen Nachweis in der Hand, dass das Schreiben auch wirklich zugestellt bzw. entgegengenommen wurde.

Nach erfolgter Kündigung, hat der Kreditnehmer zwei Wochen Zeit, den noch offenen Betrag zu begleichen. Ob die Rückzahlung aus eigenen Mitteln erfolgt, oder durch eine Umschuldung, also die Aufnahme eines neuen Kredits, ist dabei für den Kreditgeber irrelevant. Wird die Restschuld nicht binnen zwei Wochen beglichen, gilt die Kündigung als unwirksam.

Gründe für eine vorzeitige Kredit-Kündigung

Es gibt mehrere Gründe, einen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. So kann es sinnvoll sein, einen Kredit vorzeitig abzulösen, wenn man genug Geld hat, um die offene Summe vollständig zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung lohnt sich auch, wenn man ein günstigeres Kreditangebot bekommt, mit dem man den laufenden Kredit ablösen kann. Mit einer solchen Umschuldung lässt sich eine Menge Geld sparen.

Vonseiten der Bank ist eine vorzeitige Kündigung möglich, wenn die Raten nicht mehr pünktlich oder vollständig beglichen werden. Auch wenn die Bank selbst in finanziellen Schwierigkeiten steckt und zahlungsunfähig ist, wird ein laufender Kredit gekündigt bzw. auf eine andere Bank übertragen.

Sondertilgung oder gesamte Vorauszahlung?

Es gibt die Möglichkeiten einen Kredit zu kündigen und den noch ausstehenden Betrag vor Ende der Laufzeit im Ganzen zu zahlen.

Eine weitere Option ist es Sondertilgungen zu leisten. Auf diese Weise wird der Kredit zwar nicht mit einem Mal abbezahlt, jedoch deutlich schneller als vertraglich vereinbart.

Wann sich welche der Rückzahlungsoptionen lohnt, ist individuell unterschiedlich und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Kredit kündigen Sonderzahlung
Durch Sonderzahlungen lässt sich die Zinslast senken.

Bei den Sondertilgungen zahlt man außer der Reihe eine deutlich höhere Summe als die monatliche Rate. Solche Sonderzahlungen bieten sich an, wenn Sie als Kreditnehmer mal mehr Geld zur Verfügung haben als gewöhnlich. Dank solcher Sondertilgungen kann ein Kredit schneller abbezahlt werden und Kreditnehmer sind schneller wieder schuldenfrei.

Als Kreditnehmer sollten Sie daher bei der Kreditbeantragung darauf achten, dass kostenlose Sondertilgungen möglich sind. Das wird leider nicht von jedem Kreditgeber gewährleistet, kann jedoch für den Kreditnehmer eine große Entlastung darstellen.

Vorzeitige Rückzahlung kostet

Auch wenn eine vorzeitige Schuldenfreiheit durch Abzahlung des Kredits attraktiv klingt, ist sie leider nicht ganz so einfach möglich, wie es auf den ersten Blick erscheint. Denn: Wer vorzeitig von seinem Kreditvertrag zurücktritt, vermeidet so Zinszahlungen. Das sind Einnahmen, die dem Kreditgeber entgehen. Die Bank darf deshalb, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um so den entstandenen Ausfall auszugleichen.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist davon abhängig, um was für einen Kredit es sich handelt. Bei einem Ratenkredit mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, darf die Bank nicht mehr als 0,5 % der Restschuld als Entschädigungssumme verlangen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten darf der Betrag nicht über 1 % der Restschuld liegen.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Restlaufzeit des Kredits  Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
länger als 12 Monate max. 0,5 % der Restschuld 
kürzer als 12 Monate max. 1 % der Restschuld

Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich geregelt

Diese Regelung gilt zumindest für alle Konsumkredite, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Das liegt daran, dass am 11. Juni 2010 die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten ist. Mit dieser Richtlinie ist es für Kreditnehmer sehr viel einfacher geworden, einen bestehenden Kreditvertrag zu kündigen. Wobei eine Kündigung im Falle eines Ratenkredits bedeutet, dass dieser vorzeitig teilweise oder ganz zurückbezahlt werden kann. Und zwar – seit Inkrafttreten der Verbraucherkreditlinie – jederzeit, ohne Wahrung irgendwelcher Kündigungsfristen.

Für Kredite, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, gelten die im Vertrag festgehaltenen Regeln bei einer vorzeitigen Begleichung des Kreditbetrags. Wurde im Vertrag keine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart, kommt man bei diesen alten Krediten  besonders günstig weg. Denn hier darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Kredit kündigen: geltende Fristen für den Kreditnehmer

So wie die Höhe der Entschädigung für den Kreditgeber gesetzlich geregelt ist, ist auch geregelt an welche Fristen sich Kreditnehmer halten müssen, wenn sie vorzeitig einen Kreditvertrag kündigen möchten. Welche Frist gilt, hängt davon ab, was für ein Kreditvertrag geschlossen wurde.

  • Ratenkredite mit fest vereinbarten Zinssatz: Sechs Monate nach Auszahlung des Gesamtbetrags ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Dispokredit: Ein Dispokredit kann jederzeit gekündigt werden.
  • Darlehen ohne Zinsfestschreibung: Eine Kündigung ist jederzeit Möglich. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Darlehen mit Zinsfestschreibung: Eine Kündigung ist mit Ende der Zinsbindung möglich. Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat. Nach Zehn Jahren greift das Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Diese Fristen gelten, um Kreditnehmer zu schützen und können nicht zu ihren Ungunsten geändert werden. Andererseits ist es jedoch möglich, Fristen vertraglich zu vereinbaren, die für den Kreditnehmer günstiger sind als die gesetzlich vorgegebenen.

Kredit kündigen und umschulden

Kredit kündigen umschulden
Es kann lohnen, einen teuren Kredit mit einem günstigen abzulösen.

Insbesondere bei lange Kreditlaufzeiten kann es sich lohnen einen Kredit umzuschulden. Das heißt, man kündigt den laufenden Kredit vorzeitig und zahlt die Restschuld mit einem neuen Kredit ab, den man zu günstigeren Konditionen abgeschlossen hat. Ein solches Vorgehen lohnt sich, wenn man die Möglichkeit hat, einen Kredit mit niedrigeren Zinsen abzuschließen entweder weil sich die Zinsen generell gesunken sind, oder weil man inzwischen vom Kreditgeber bessere Konditionen bekommt. Das ist beispielsweise möglich, weil man eine Gehaltserhöhung bekommen hat, oder weil sich allgemein die persönliche Bonität verbessert hat.

Besondere Regelung bei Baufinanzierung

Kreditnehmer müssen wissen, dass für eine Baufinanzierung bzw. ein Darlehen andere Regelungen gelten, was die Vorfälligkeitsentschädigung betrifft. Diese ist hier nicht gesetzlich geregelt und daher abhängig vom jeweiligen Darlehens-Vertrag:

  • Bei einem Darlehen ohne Zinsfestschreibung ist eine Kündigung grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich.
  • Bei Darlehen mit Zinsfestschreibung gilt: Während der Zinsbindung ist eine Kündigung nur mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Höhe der Entschädigung ist vertraglich geregelt. Nach Ablauf der Zinsbindung ist eine Kündigung ohne weitere Kosten möglich.
  • Unabhängig von der Zinsfestschreibung gilt für alle Darlehen, dass nach zehn Jahren eine Kündigung auch dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, wenn noch eine Zinsbindung besteht. Kreditnehmer haben dann die Möglichkeit mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen zu kündigen.

Kündigung durch die Bank

Für den Kreditgeber ist die Kündigung des Ratenkredits ungleich schwieriger. So darf dieser nur kündigen, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten wurden nicht geleistet.
  2. Es bestehen Ratenrückstände von mindestens 5 % (bei einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren) bzw. mindestens 10 % (bei einer Laufzeit von unter 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens.
  3. Der Kreditgeber hat in einer dritten Mahnung die Kündigung des Ratenkredits angedroht – und zwar unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen und mit Verweis auf die Folgen.

Wurden alle drei Bedingungen erfüllt, ist die Kündigung seitens des Kreditgebers rechtens. Wenn nicht, hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, gegen die Auflösung des Kreditvertrags vorzugehen.

Wichtig für Kreditnehmer zu wissen: die Bank darf auch dann eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben, wenn die Kündigung des Kredits von ihrer Seite ausgeht.

Außerordentliche Kündigung durch den Kreditgeber

Unter besonderen Umständen haben Banken bzw. Kreditgeber das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung ohne Kündigungsfrist. Das ist jedoch nur möglich, wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Kreditnehmers vorliegt. Als ein solches gelten:

Kredit Kündigung durch die Bank
Die Bank hat in Ausnahmefällen das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Kredits.
  • falsche Angaben zu persönlichen Vermögensverhältnissen
  • wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers
  • Keine Angabe von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer
  • Verlust der gestellten Kreditsicherheit

Liegt einer der genannten Fälle vor, so gilt es für die Bank als unzumutbar, den Kredit weiterhin zu gewähren und sie kann sämtliche Mittel streichen.

Eine fristlose Kredit-Kündigung durch die Bank wird immer auch bei der Schufa verzeichnet und beeinflusst den persönlichen Schufa-Score negativ.

von Susanne Herrenbrück

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