Nicht nur von den aktuellen Niedrigzinsen können all diejenigen profitieren, die sich die eigenen vier Wände leisten wollen. Auch das ein oder andere Förderprogramm verspricht Immobilienkäufern eine satte Unterstützung.
1. Förderung durch die KfW-Bank
Egal, ob man einen Neubau plant oder eine Wohnung/ein Haus kaufen möchte: Darlehen von der KfW-Bank gibt es in jedem Fall – unabhängig von irgendwelchen Einkommensgrenzen. Da es sich bei der KfW-Bank um eine staatliche Bank handelt, kann diese besonders günstige Kredite vergeben. Grundsätzlich stehen die KfW-Darlehen jedem Bauherren bzw. Immobilienkäufer offen. Man muss nur herausfinden, welches Darlehen am besten zu einem passt (auf der Seite der KfW finden sich hierzu nützliche Tools, mit deren Hilfe man das richtige Kreditprogramm ermitteln kann) und muss dieses dann beantragen.
Wie stellt man einen Antrag auf KfW-Förderung?
Bei Sparkassen und Banken kann man einen Antrag auf KfW-Förderung stellen.
Wo kann man sich umfassend über die KfW-Förderung informieren?
Der Webauftritt der KfW hilft interessierten Immobilienkäufern weiter – oder man ruft beim Infotelefon der Bank an (0800-5399002).
2. Förderung durch Wohn-Riester
Wer selbst in der eigenen Immobilie leben möchte, hat die Möglichkeit, diese mit Hilfe des Wohn-Riesters zu finanzieren. Das hat den Vorteil, dass man – genauso wie bei der „normalen“ Riester-Rente – staatliche Zulagen erhält. In diesem Fall eben auf die Tilgung des Darlehens. Die Grundzulage beträgt dabei 154,- €. Für jedes Kind gibt es noch eine Zulage in Höhe von 185,- €, bzw. 300,- € (für Kinder, die nach 2008 geboren sind). Darüber hinaus kann man Sonderausgaben absetzen – und zwar bis zu 2.100,- € im Jahr. Auch wenn man bedenkt, dass die Förderbeträge in der Rente versteuert werden, lohnt sich der Wohn-Riester. Vorausgesetzt der Zinssatz für das Riester-Darlehen ist nicht höher als der für ein nicht gefördertes Darlehen.
Wer Zulagen beantragt, kann dies über die Bausparkasse oder die finanzierende Bank tun. Die Sonderausgaben werden in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Ausführliche Informationen finden sich bspw. auf den Wohn-Riester-Seiten von bbx.de.
3. Bafa-Förderung durch umweltfreundliches Heizen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährt den Immobilienbesitzern Zuschüsse, die umweltfreundliche Heizungen in ihrem Haus/ihrer Wohnung installiert haben- Dazu zählen bspw. Biomasseanlagen oder Solarkollektoren. Abhängig von der Art der Ökoheizung erhält man eine Basisförderung vom Bafa sowie zusätzliche Boni.
Wer eine Bafa-Förderung erhalten möchte, kann diese nach der Installation der umweltfreundlichen Heizanlage direkt beim Bafa beantragen. Auch telefonisch erhalten interessierte Heizungsbauer unter der Nummer 06196/908625 Informationen.
4. Förderung durch das Bundesland
Auch über die jeweiligen Bundesländer kann man Förderung erhalten. Allerdings haben hier Familien mit Kindern deutlich bessere Chancen als Alleinstehende oder Paare. Außerdem gibt es gewisse Einkommensgrenzen. Und wenn der Geldtopf für ein Jahr bereits im August ausgeschöpft ist, bekommt man nichts mehr. Jedoch sind die Darlehen der Bundesländer in den meisten Fällen unschlagbar günstig. Versuchen sollte man es daher auf jeden Fall. Mehr als eine Absage riskiert man ja nicht.
Je nach Bundesland sind die Stadt- oder Kreisverwaltungen für die Vergabe der Förderdarlehen zuständig. Manche Bundesländer verfügen auch über spezielle Förderbanken.
Wer sich genauer über Voraussetzungen für die Gewährung eines Kredits informieren oder sich mit Hilfe eines Förderrechners orientieren will, findet auf www.baufoerderer.de nützliche Informationen und Adressen.
5. Förderung durch die Kommune
Familien können von Städten und Gemeinden günstigere Bauplätze oder Baukostenzuschüsse erhalten. Laut der Zeitschrift Finanztest kann demnach eine Familie mit drei Kindern von der Stadt Hannover einen Preisnachlass von 10 % für jedes Kind unter 16 Jahren bekommen. Bei einem Grundstückspreis von 120.000,- € würde sich die Familie damit 36.000,- € sparen.
Auf www.aktion-pro-eigenheim.de findet man rund 800 Gemeinden, die Familien beim Immobilienkauf unterstützen – und erhält nützliche Informationen über die jeweiligen Förderprogramme. Oder aber man informiert sich direkt bei der Kommune über Fördermöglichkeiten.
6. Förderung von Baudenkmälern
Steuerliche Förderung kann man für Immobilien erhalten, die unter Denkmalschutz stehen oder in einem Sanierungsgebiet liegen. Wer eine solche Immobilie saniert und sie selbst nutzt, der kann ganze neun Jahre lang 9 % der Sanierungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wer die Immobilie vermietet, kann acht Jahre lang 9 %, in den darauffolgenden vier Jahren jeweils 7 % der Sanierungskosten als Werbungskosten absetzen.
Wer den Steuervorteil nutzen will, braucht diesen nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Weiterführende Informationen zu dieser Variante der Immobilienförderung gibt der Steuerberater.