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Versicherungen für Immobilienbesitzer
Kosten, die durch Schäden an der eigenen Immobilie entstehen, können schnell an die Hunderttausende reichen und den Besitzer finanziell immens belasten. Ebendarum ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Eigentümer unerlässlich.
von Charlotte Ruzanski
Versicherungen für Immobilienbesitzer. brandruine-holzhaus
© thinkstock

Die Wahl der richtigen Versicherung richtet sich nicht zuletzt auch danach, ob das Wohneigentum vom Besitzer selbst bewohnt oder ob es vermietet wird. Vermieter sind auf besondere Versicherungen angewiesen. Eigentümer unbebauter Grundstücke dürfen den Versicherungsschutz nicht vernachlässigen und auch für Bauherren gelten gesonderte Versicherungen.

Gleichzeitig reicht es nicht aus, nur die passenden Versicherungen abzuschließen. Wichtig ist zunächst das korrekte Verhalten im Schadensfall: Um die Leistungen der Versicherung tatsächlich zu erhalten, ist es notwendig, den Schaden unverzüglich zu melden. Wer zu lange wartet, riskiert seinen Versicherungsschutz; genauso wie derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht.

Versicherung des Eigentums

Die wichtigste Police für jeden Immobilienbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Haus, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Rohrbruch entstehen, werden hierdurch abgedeckt. Auch im Fall des Totalschadens greift die Versicherung. Der Betrag, den die Versicherung dann zahlt, richtet sich nach dem aktuellen Baupreis, der benötigt wird, um das Haus wieder komplett aufzubauen.

Wer für seine Immobilie einen Kredit von der Bank bekommt, muss in der Regel sogar eine Wohngebäudeversicherung als Sicherheit nachweisen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Bauart des Hauses (z. B. werden Massivhäuser günstiger versichert als Holzhäuser) und den regionalen Klimaeinflüssen. Wer eine Immobilie in einem Risikogebiet stehen hat, der muss zum Teil empfindlich hohe Beiträge zahlen.

Beim Kauf einer Immobilie hat der Käufer meist die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz zu übernehmen. Diese Altverträge sollten nicht voreilig gekündigt werden, denn sie bieten oft gute Konditionen und einen umfassenden Schutz.

Absicherung vor Elementarschäden

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung können sich Immobilienbesitzer vor Elementarschäden absichern. Als solche werden Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, etc. verstanden; Schäden also, die durch Naturgewalten ausgelöst werden.

Allerdings liegt es hier im Ermessen der Versicherung, ob sie das Risiko eingeht, den Antragsteller zu versichern. Denn größtenteils gehen die hierin abgedeckten Schäden mit einem Totalverlust des Gebäudes einher und sind daher für die Versicherung mit enormen Kosten verbunden.

Die Absicherung vor Elementarschäden bringt das Dilemma mit sich, dass Personen, die in Risikogebieten wohnen, Versicherungsschutz nur schwer oder gar nicht erhalten, während diejenigen, die in die Versicherung aufgenommen werden, überwiegend fernab vom Risiko sind und jahrelang in eine Versicherung einzahlen, die sie nie in Anspruch nehmen.

Wer sich aber vor Schäden durch Naturgewalten versichert hat, sollte die Versicherungssumme so wählen, dass ihm im Falle eines Totalschadens auch genug Geld zur Verfügung steht, um das Gebäude wieder aufzubauen. Die vollständigen Kosten für den Wiederaufbau werden nur dann übernommen, wenn eine „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen wurde, die nicht den Neuwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigt, sondern den Versicherungsschutz an den aktuellen Wert der Immobilie anpasst.

Hausratversicherung

Während Wohngebäudeversicherung und Grundbesitzerhaftpflicht Immobilie und Grundstück selbst betreffen, wird mit der Hausratversicherung das Inventar des Hauses geschützt. Bei Brand, Rohrbruch, Sturm, Einbruch oder Vandalismus greift die Versicherung. Gezahlt wird der Neuwert der betroffenen Gegenstände, bei leichten Schäden werden die Reparaturkosten übernommen. Eine Hausratversicherung rechnet sich vorwiegend bei sehr wertvollem Mobiliar.

Vermieter

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch Haus-/Grundstückshaftpflicht) ist die wichtigste Police für Immobilienbesitzer mit Vermietungsgeschäft, Eigentümer von Wohnungen und Besitzer unbebauter Grundstücke.

Eigentümer haften für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die rund um Haus oder Grundstück geschehen – immer dann, wenn die Eigentümerpflicht/Sorgfaltspflicht unzureichend oder fehlerhaft erfüllt wurde. Immobilienbesitzer sind etwa verantwortlich für die Verkehrssicherheit und den baulichen Zustand des Gebäudes und müssen einer Streu-/Reinigungspflicht nachkommen. Verletzt sich beispielsweise jemand aufgrund schlecht geräumter oder unzureichend beleuchteter Wege, haftet der Eigentümer und muss für die aus dem Schaden entstehenden Kosten aufkommen. Diese Versicherung ist besonders für Vermieter wichtig; bei Selbstnutzern des Eigenheims wird das Risiko durch die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der eingenommenen Bruttojahresmiete. Vermieter haben allerdings die Möglichkeit, diese in den Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Auch bei unbebauten Grundstücken trägt der Eigentümer die Sorgfaltspflicht und haftet, wenn sich Dritte auf dem Grundstück verletzen.

Für Vermieter kann es sich auszahlen, eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sämtliche Kosten, die den Rechtsstreit um die vermietete Wohnung/Immobilie betreffen.

Weiterhin haben Vermieter die Möglichkeit, sich mittels einer Mietausfallversicherung vor finanziellen Einbußen aufgrund nicht zahlender Mieter zu schützen.

Baustellen

Wer seine Immobilie erst bauen will, muss berücksichtigen, dass während der Bauphase bestimmte weitere Versicherungen notwendig werden und empfehlenswert sind: Zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung sollte für die Zeit des Baus eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Schäden ab, die auf dem Baugrundstück passieren. In manchen Fällen schließt bereits die private Haftpflichtversicherung Bauvorhaben bis 25.000,– € ein.

Bei der Wahl einer Bauherrenhaftpflicht empfiehlt es sich, sich für eine Versicherung zu entscheiden, die auch Rechtsschutz vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen anbietet und im Ernstfall Anwalts- und Prozesskosten übernimmt.

Für den Zeitraum der Bauphase sollte eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Schäden und Zerstörungen an der Bauleistung und dem Baumaterial ab ebenso wie den Diebstahl fest eingebauter Teile. Ferner kommt sie für die finanziellen Folgen auf, die sich aus Schäden durch höhere Gewalt, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder Konstruktions- und Materialfehlern ergeben.

Die Kosten für diesen Versicherungsschutz werden in der Regel in einem einmaligen Betrag für die gesamte Bauzeit gezahlt. In Sonderfällen – wie bei größeren Bauvorhaben – ist auch die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich.

Sofern sie nicht bereits in die Bauleistungsversicherung integriert ist, ist eine Feuerrohbauversicherung eine sinnvolle Absicherung für Bauherren. Hiermit werden Feuerschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen und Baumaterialien, die vom Bauherrn selbst gekauft wurden, abgedeckt. Auch diese Versicherung gilt nur für den begrenzten Zeitraum von Baubeginn bis zum Einzug.

Notfallvorsorge

Immobilienbesitzer, die sich ihr Eigentum auf Kredit gekauft haben und diesen noch abbezahlen müssen, sollten auch über den Abschluss einer Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung nachdenken.

Die Risikolebensversicherung greift in dem Fall, wenn der Hauptverdiener stirbt, damit die Hinterbliebenen nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben.

Im Falle des Todes, aber auch bei Berufsunfähigkeit, kann mithilfe der Restschuldversicherung das Haus weiterhin abbezahlt werden.

Eine andere Möglichkeit der Notfallvorsorge ist eine Anpassung der Beitragshöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung:  Hierfür wird ein Beitrag festgelegt, durch den im Ernstfall die Zahlung der monatlichen Raten gewährleistet wird. Eine solche Vorkehrung zu treffen, ist aufgrund eines lückenhaften gesetzlichen Schutzes im Falle von Berufsunfähigkeit ratsam.

von Charlotte Ruzanski

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