Im Prinzip ist die Klausel nichts anderes als eine schriftliche und rechtsverbindliche Zustimmung von Privatpersonen, dass der Vertragspartner – sei das nun Kreditinstitut, Möbelhaus oder Telefongesellschaft – das Recht hat, während der laufenden Geschäftsbeziehung die sensiblen persönlichen und wirtschaftlichen Daten seines Kunden mit der Schufa auszutauschen. Die Klausel soll den Anbietern eine finanzielle Sicherheit ermöglichen.
Zustimmung erforderlich
Erforderlich ist die Klausel aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen. Denn die Weitergabe bestimmter persönlicher Daten ist nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich.
Die Klausel selbst ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen. In ihr muss immer angegeben sein, in welcher Form das Unternehmen mit der Schufa zusammenarbeitet, welche Daten weitergegeben werden und welche die Schufa im Gegenzug herausgibt.
Die Klausel beinhaltete das Einverständnis zur Übermittlung persönlicher Daten. Gleichzeitig werden auch die Details der Vertrags-/Kreditanfrage an die Schufa weitergegeben. Damit ist der aktuelle Antrag auf einen Vertrag oder Kredit im eigenen Schufa-Verzeichnis vermerkt. Das gilt unabhängig davon, ob dieser Antrag letztendlich bewilligt wurde oder nicht.
Das Unternehmen informiert die Schufa über das Zahlungsverhalten des Kunden
Außerdem sind die Unternehmen dank der Klausel ermächtigt, die Schufa zu informieren, wenn sich der Kunde nicht vertragsgemäß verhält und seiner Zahlungspflicht nicht regelmäßig oder gar nicht nachkommt.
Konkret heißt das: In dem Moment, in dem die Erlaubnis zum Datenaustausch erteilt wird, dürfen Name des Kunden, Adresse, Geburtsdatum, Anfragedetails, etc. an die Schufa übermittelt werden. Im Gegenzug können die Unternehmen dafür Auskünfte über diesen Kunden erhalten, die andere Unternehmen bereits bei der Schufa hinterlegt haben. Dabei handelt es sich um Merkmale wie Kreditanfragen und -verträge, Telefonverträge, offene Forderungen … eben alle Informationen, die wirtschaftlich relevant sein können.
Und wenn ich das nicht möchte?
Tatsächlich ist es möglich, die Klausel aus dem Vertrag streichen zu lassen. Was sich zunächst verlockend anhören mag, hat in den meisten Fällen jedoch unangenehme Nebenwirkungen. Denn häufig werden in einem solchen Fall die Konditionen für eine Vertrag oder Kredit schlechter. Bei Kontoeröffnung sind viele Dienstleistungen – darunter fallen die Möglichkeit zu einem Überziehungskredit, EC-Karte, Kreditkarte – an die Schufa-Klausel gebunden. Sie entfallen daher bei Ablehnung der Klausel.
In einigen Fällen kommt das Geschäft sogar gar nicht erst zustande. Denn auch, wenn die Einwilligung in die Klausel scheinbar freiwillig ist, gilt die Devise: Wer die Klausel streicht, hat etwas zu verbergen. So kann die Aussicht auf einen Kredit in weite Ferne rücken.