Für die Altersteilzeit gibt es mehrere Modelle. Man kann zum Beispiel seine Stundenzahl reduzieren – die so genannte „kontinuierliche Altersteilzeit“. Oder man trifft eine Vereinbarung, dass für eine bestimmte Anzahl Jahre noch weiter in Vollzeit aber für einen geringeren Lohn gearbeitet wird um diese Einbuße wieder auszugleichen arbeitet man in den Folgejahren gar nicht mehr, wird aber noch weiter bezahlt. Dieses Procedere ermöglicht einen fließenden Übergang in die Rente ermöglicht (das so genannte Blockmodell).
Grundsätzlich gilt aber: Ein Recht auf Altersteilzeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss einverstanden, die Möglichkeit im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Der Rechtsweg verspricht keinen Erfolg, wenn der Arbeitgeber sich dem Wunsch verschließt.
Als Erstes gilt es also, zu klären, ob man an seinem Arbeitsplatz überhaupt in Altersteilzeit gehen kann. Wenn ja, sind die Rahmenbedingungen im Altersteilzeitgesetz geregelt. Hierzu gehört, dass die Altersteilzeit frühestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres beginnen darf und man in den fünf Jahren davor nahezu durchgehend (an mindestens 1080 Tagen) sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Die finanzielle Seite
Zwar arbeitet man in der Altersteilzeit weniger und erhält dementsprechend weniger Lohn, dieses reduzierte Gehalt muss laut Altersteilzeitgesetz aber vom Arbeitgeber um mindestens zwanzig Prozent aufgestockt werden. So bleiben die Einbußen überschaubar. Beiträge zur Rentenversicherung werden inklusive Arbeitgeberanteil bis zum Renteneintritt weitergezahlt. Im besten Fall kann man rund zehn Jahre lang weniger arbeiten, ohne am Ende allzu viel zu verlieren.
Ob das in der eigenen Situation machbar ist, muss jeder Arbeitnehmer selbst herausfinden, indem er genau rechnet. Vor allem für Menschen, die in den bisherigen Jahren ihrer Berufstätigkeit ein Polster ansparen konnten und die evtl. zusätzlich in eine private Rentenversicherung eingezahlt haben, kann die Altersteilzeit zu einer gut abgesicherten Option werden. Wer nur wenig verdient, kaum Rücklagen hat und durch die Gehaltsabschläge unter Umständen finanzielle Probleme bekäme, sollte sich den Schritt sehr genau überlegen. Denn auch mehr Freizeit kann unangenehm sein, wenn man jeden Cent umdrehen muss.
Zwei Beispiele:
- Wer bislang in Vollzeit 3000, – € brutto verdient hat, verdient in der Altersteilzeit noch immerhin 1800, – € brutto monatlich.
- Wer in Vollzeit nur 1200, – € brutto verdient hat, bekommt in Altersteilzeit gerade mal 720, – € brutto und hätte damit sogar Anspruch auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II.