Der Name täuscht darüber hinweg, dass diese beiden Modelle der finanziellen Unterstützung für Arbeitssuchende grundverschieden sind. Während es sich bei ALG I um eine Versicherungsleistung handelt, ist ALG II eine staatliche Leistung für Bedürftige.
Arbeitslosengeld I
Wer über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und dabei in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat sich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung ALG I sozusagen erwirtschaftet.
Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind unabhängig vom Vermögen des Empfängers. Eine Kürzung aufgrund bestehender Ersparnisse ist nicht möglich.
Empfänger von ALG I müssen jedoch berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Nebentätigkeit darf außerdem den zeitlichen Rahmen von 15 Wochenstunden nicht überschreiten, ansonsten liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor, womit auch der Anspruch auf ALG I entfällt.
Höhe der Leistungen
Die Höhe des ALG I ist keine fixe Summe, sondern richtet sich nach dem bisherigen Verdienst des Antragstellers. Wer keine Kinder hat, dem stehen 60 % seines letzten Nettogehalts zu. Wer Kinder hat, der bekommt 67 % aus der Arbeitslosenversicherung.
Zusätzlich zu diesen Zahlungen werden auch die Beiträge für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung übernommen. Sogar die Kosten für eine private Krankenversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Das ist der Fall bei ALG I-Empfängern, die schon fünf Jahre in der Versicherung Mitglied sind. Allerdings werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung maximal bis zur Höhe der Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Für die Rentenversicherung gilt: Es finden zwar weiterhin Einzahlungen statt, doch entsprechend des verringerten Einkommens fallen auch die Beiträge hier niedriger aus, was sich wiederum später auf den Rentenanspruch auswirkt.
Wie lange besteht ein Anspruch?
Einen Anspruch auf ALG I hat ein Arbeitnehmer erst, wenn er innerhalb von zwei Jahren mindesten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Und auch der Anspruchszeitraum ist abhängig von der Dauer der Einzahlung.
Für Arbeitslose über 50 Jahre greift eine Sonderregelung, sie haben Anspruch auf eine verlängerte Bezugsdauer:
Alter |
Einzahlung (in Monaten) |
Bezug (in Monaten) |
bis 50 | 12 16 20 24 |
6 8 10 12 |
50 – 55 | 30 | 15 |
55 – 58 | 36 | 18 |
ab 58 | 48 | 24 |
Arbeitslosengeld II
ALG II (im Volksmund besser bekannt als Hartz IV) ist eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
2005 wurde das ALG II als eine Verbindung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe eingeführt. Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht bzw. Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Ehepartner, Kinder, Verwandte und alle, die in einer wirtschaftlichen oder eheähnlichen Gemeinschaft mit dem Antragsteller leben.
Während so auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, gibt es einige finanzielle Rücklagen, die bei der Ermittlung des Vermögens unangetastet bleiben müssen. Dazu zählen Formen der privaten Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente.
Höhe der Leistungen
Für die Zahlungen des ALG II gibt es feste Regelsätze. Für Kinder werden – je nach Alter – unterschiedliche Beträge gezahlt. Die Höhe der Leistungen ist daher abhängig von der Bedarfsgemeinschaft.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Ist ein Antragsteller alleinerziehen oder muss ein behindertes Kind versorgt werden, wirkt sich das auf die Höhe der Leistungen aus, ebenso wie die Schwangerschaft einer Antragstellerin.
Zusätzlich werden auch die Kosten für Unterkunft oder Heizung übernommen – immer vorausgesetzt, dass sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Wie lange besteht Anspruch?
Der Anspruch auf ALG II besteht, solange der Empfänger arbeitslos gemeldet ist und Hilfebedürftigkeit besteht. Allerdings gelten strenge Auflagen. Wer Meldefristen versäumt oder bei der Suche nach einer Anstellung nicht genügend Eigenbemühungen an den Tag legt, läuft Gefahr, dass seine Leistungen gekürzt werden.
Übersicht ALG I und ALG II
ALG I | ALG II | |
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Voraussetzungen für Anspruch auf die Leistung |
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Bezugshöhe |
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Bezugsdauer |
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Kürzungen | Nein | Ja |
Ansprechpartner | Arbeitsagenturen | Arbeitsagenturen |