Vor dem Insolvenzverfahren steht die Insolvenzberatung durch einen Anwalt. Der Anwalt kontaktiert die Gläubiger, um die exakte Höhe der Verbindlichkeiten in Erfahrung zu bringen. Außerdem ersucht er sie, von Pfändungen abzusehen. In der Regel funktioniert das, denn den Gläubigern ist klar, dass beim Schuldner nichts mehr zu holen ist – es sei denn, es sind noch Sachwerte vorhanden, die gepfändet und verwertet werden können.
Im nächsten Schritt wird den Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreitet. Es wird errechnet, welchen Betrag der Schuldner monatlich abzüglich seines Pfändungsfreibetrags (derzeit rund 1045,- €) leisten kann. In vielen Fällen ist das nichts oder sehr wenig, weshalb Gläubiger mit hohen Forderungen den Vergleich ablehnen werden. Mit dieser Ablehnung lässt sich bei Gericht das Insolvenzverfahren beantragen und die Angelegenheit geht vom Insolvenzberater (also dem Anwalt, den man selbst engagiert hat) auf den gerichtlichen Insolvenzverwalter über.
Kosten der Insolvenzberatung
Die Kosten des bis hierhin beschriebenen Prozederes variieren je nach Anwalt. Im Schnitt liegen sie zwischen 500,- und 1000,- €, auch abhängig von der Anzahl der Gläubiger, die kontaktiert werden müssen. Für jemanden, der verschuldet ist, ist das eine Menge Geld. Die meisten Anwälte sind mit Ratenzahlung einverstanden und berücksichtigen bei der Höhe der Rate auch die Möglichkeiten des Mandanten. Allerdings: Bis zum Insolvenzantrag bei Gericht muss der volle Betrag bezahlt sein. Anderenfalls würde der eigene Anwalt ebenfalls zum Gläubiger. Würden die Raten dann weiterlaufen, hieße das, einen Gläubiger zu bevorzugen, was unzulässig ist. Man würde damit die ganze Insolvenz gefährden.
Vom ersten Anwaltskontakt bis zum Antrag bei Gericht können ein paar Monate vergehen. So bleibt Zeit, einen Teil des Betrages in Raten abzuzahlen. Dennoch kommt in der Regel der Zeitpunkt, an dem man den Restbetrag, unter Umständen noch einige hundert Euro, auf einen Schlag begleichen muss. Und man kann das nicht ewig hinziehen, denn das betreffende Formular, das aus der Vergleichsablehnung hervorgeht, ist nur sechs Monate gültig. Vor Ablauf dieser sechs Monate muss der Insolvenzantrag gestellt werden, sonst war alles umsonst.
Kostenlose Beratung als Alternative?
Die Alternative sind karitative und diakonische Stellen, die eine kostenlose Insolvenzberatung anbieten. Es gibt sie in jeder Stadt und jedem größeren Dorf. Die Beratungsqualität ist meist ebensogut wie bei einem Fachanwalt – mitunter sogar besser, da keine monetären Interessen im Spiel sind. Für Menschen in finanzieller Notlage scheint dieser Weg also die perfekte Lösung. Der Haken sind die Vorlaufzeiten. Oft muss man ein halbes Jahr oder länger auf einen Beratungstermin warten. Viele Stellen haben zudem nur eine wöchentliche Sprechstunde. Täglicher Kontakt – wie bei einem Anwalt – ist bei dringenden Fragen nicht möglich. Da es bei einer Insolvenz vor allem auf Schnelligkeit ankommt, zum Beispiel um Pfändungen zu verhindern, kann dies zum Problem werden. Außerdem muss der Schuldner selbst die komplette Kommunikation mit den Gläubigern sowie das Ausfüllen teils komplexer Anträge übernehmen. Für juristische Laien kann das trotz fachlich versierter Beratung zur unüberwindbaren Hürde werden.
Ob die kostenlose Beratung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wer juristisches Vorwissen oder jemanden im persönlichen Umfeld hat, der einen unterstützen kann, und wer sich die Gläubigerkommunikation zutraut, der kann diese Variante in Erwägung ziehen. Hat man sehr hohe Schulden und ist wenig stressresistent, sollte man lieber den Anwalt wählen, auch wenn es mehr kostet.
Optional kann man die kostenlose Beratung zusätzlich zum Anwalt konsultieren, um sich zu Details eine Zweitmeinung einzuholen. Außerdem kann man sich bei den kostenlosen Beratungsstellen vorab über Insolvenzanwälte vor Ort informieren. Diese sind den Diakonien und anderen Beratern bekannt, und sie können einen auch vor schwarzen Schafen warnen, die es in dieser Zunft durchaus gibt, wenn sie auch nicht die Regel sind.