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Tipps für den Bafög-Antrag
Für den Bafög-Antrag braucht man in erster Linie eines: jede Menge Geduld. Sich durch Formblatt eins bis acht zu kämpfen und alle notwendigen Nachweise zusammenzutragen beansprucht in der Regel mehr Zeit als man eingeplant hatte. Dennoch lohnt sich die Mühe, denn mit dem finanziellen Zuschuss vom Staat können Studenten ohne permanenten Verzicht durch die Studienzeit kommen.
von Charlotte Ruzanski
Tipps für den Bafög-Antrag. Fuer viele Studenten lohnt es sich, Zeit in einen Bafoeg-Antrag zu investieren.
© filmfoto/thinkstock

Besonders ärgerlich ist für alle Antragsteller, wenn ein Brief vom zuständigen Studentenwerk zurückkommt, in dem aufgelistet ist, welche erforderlichen Unterlagen noch fehlen, damit der Antrag überhaupt bearbeitet werden kann. Und erfahrungsgemäß bekommt jeder zumindest einmal so einen Brief.  Das Problem ist, wurde der Antrag unvollständig eingereicht, kann das eine Verzögerung von bis zu 12 Wochen bedeuten, bis die ersten Leistungen gezahlt werden. Nicht nur für Studenten, die zwingend auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ist das eine lange Zeit, die es selbstständig zu überbrücken gilt.

Der beste Zeitpunkt

Um dem vorzubeugen sollten Studenten, die ihr Studium zum Wintersemester 2014/15 aufnehmen wollen ihren Antrag so bald wie möglich einreichen. Wer es schafft, die Unterlagen noch im August abzuschicken, hat gute Chancen im Oktober bereits die erste Zahlung auf seinem Konto zu haben.

Inzwischen bieten einige Studentenwerke auch Online-Anträge an. Die Formblätter können dann im Internet ausgefüllt werden. Der große Vorteil hierbei ist der Online-Assistent, mit dem sich überprüfen lässt, ob alle Angaben vollständig sind. Ganz ohne Papierkram geht es aber auch hier nicht. Denn nach dem Ausfüllen müssen die Unterlagen ausgedruckt und unterschrieben werden. Das heißt leider auch, dass sich mithilfe des Online-Assistenten nicht überprüfen lässt, ob man dem Antrag alle notwendigen Anhänge beigefügt hat.

Das zuständige Amt

Der schriftliche Antrag, der notwendig ist, um überhaupt Leistungen nach dem BAföG beziehen zu können, muss an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gerichtet werden. In der Regel müssen sich Studierende dafür an das Studentenwerk ihrer Universität wenden.

Welches Amt für einen zuständig ist, lässt sich unkompliziert über die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ermitteln. Ebenso können über diese Seite auch alle Antragsformulare heruntergeladen werden. Der Antrags-Assistent hilft hier bei der Auswahl der richtigen Unterlagen. Die Formblätter sind aber auch bei allen Ämter erhältlich.

Ohne Nachweise geht gar nichts

Viele der Angaben, die in den Formblättern gemacht werden, müssen belegt werden. Grundsätzlich ist immer eine Studienbescheinigung erforderlich. Wichtig sind auch Belege über die Einkünfte der Eltern. Denn erst wenn diese zu niedrig ausfallen, hat ein Student überhaupt Anspruch auf Förderung aus dem staatlichen Topf.

Info

Übrigens müssen nicht die aktuellen Steuerbescheide der Eltern eingereicht werden, sondern die von vor zwei Jahren. Das heißt, in diesem Jahr sind die Bescheide von 2012 fällig.

Und natürlich müssen Antragsteller auch blankziehen, was ihre eigene finanzielle Situation betrifft. Kontoauszüge und Angaben zu vorhandenem Barvermögen und Sparverträgen sowie zu Kreditkarten sind dem Antrag beizufügen.

Studenten, die selbst versichert sind, müssen einen Nachweis ihrer Krankenkasse einreichen. Allerdings betrifft das im Wesentlichen Studenten ab 25, da die meisten davor noch über die Eltern familienversichert sind.

Und wer Geschwister über 16 Jahren hat, muss für diese außerdem einen Ausbildungsnachweis mitschicken.

Ab wann fließt das Geld?

Mit Bewilligung des Antrags werden die monatlichen Raten überwiesen. Wichtig ist zu wissen, dass Beiträge auch rückwirkend gezahlt werden. Verzögert sich die Bewilligung des Antrags also, ist das zwar ärgerlich, weil man sich möglicherweise zwischenzeitlich anderweitig Geld leihen muss, aber immerhin bedeutet eine Verzögerung keinen finanziellen Verlust.

Allerdings gilt die rückwirkende Zahlung nur bis zu dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde. Das heißt: Wer ab Oktober auf Geld angewiesen ist, kann auch bis Oktober mit seinem Antrag warten. Sinnvoll ist es dennoch nicht, so lange zu warten. Denn in einem solchen Fall kann davon ausgegangen werden, dass die ersten Studienmonate aufgrund der langwierigen Bearbeitungszeit der Unterlagen zunächst privat überbrückt werden müssen.

Die Höhe ist variabel

Wie hoch das Bafög ausfällt ist sehr unterschiedlich. Die Beträge bewegen sich derzeit zwischen 10, – und 670, – €, wobei der Maximalbetrag nur sehr wenigen ausgezahlt wird. Die Höhe der Leistung richtet sich nicht nach den tatsächlichen Kosten, die bei jedem individuell ausfallen, sondern nach einem abstrakten Bedarf. Das heißt, die Summe umfasst, was nach Annahme des Gesetzgebers während des Studiums typischerweise für Lebensunterhalt und Ausbildung benötigt wird.

Bafoeg-beziehende-Studierende-bis-2013
Die Statistik zeigt, wie sich die Zahl der Bafögempfänger in den Jahren 1991 bis 2013 verändert hat.

Anspruch auf Bafög besteht übrigens nur dann, wenn das Geld für den Lebensunterhalt nicht anderweitig zur Verfügung steht. Grundsätzlich wird daher bei Ermittlung der Förderungshöhe immer auch das Einkommen der Eltern oder der Lebenspartner mitangerechnet.

Studenten, die noch bei den Eltern wohnen, dürfen nicht mit dem Höchstsatz rechnen. Wer unter 25 ist und sein altes Kinderzimmer bewohnt, kann maximal eine Zahlung von 495, – € erwarten.

Dahingegen können Studenten mit Kindern sogar zusätzliche Leistungen beantragen. Auch hier ist die Förderhöhe von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Alter und den eigenen und elterlichen Einkünften.

Die Bafög-Reform

Mit der aktuell beschlossenen Bafög-Reform der Bundesregierung werden die Förderungssätze ab 2016 um 7 % angehoben. Der maximale Förderbetrag liegt dann bei 735, – € (im Vergleich: derzeit 670, – €) , der Wohnzuschuss wird von 224, – € auf 250, – € erhöht.

Was auf den ersten Blick wie ein wahres Geldgeschenk anmuten mag, entpuppt sich beim zweiten Hinsehen als längst fällige Maßnahme. Denn die letzte Erhöhung liegt bereits vier Jahre zurück und betrug damals lediglich 2 % auf die Bedarfssätze. In Hinblick auf die Kostenentwicklung in den letzten Jahren fällt die vorgesehene Erhöhung also eher mau aus. Doch für die vom deutschen Studentenwerk geforderte regelmäßige und dynamische Erhöhung des BAföG konnte sich die Regierung bislang nicht begeistern lassen.

von Charlotte Ruzanski

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