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Mahnung & Inkasso – was ist zu beachten?
Mahnungen und Inkassodrohungen sind immer eine unangenehme Angelegenheit, sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner. Was ist zu beachten? Welche Fristen sind gültig? Was bewirkt eine Mahnung? Was ist ein Mahnverfahren? Und wie reagiert man bei ungerechtfertigten Forderungen?
von Gerrit Wustmann
Mahnung & Inkasso – was ist zu beachten?. Ob Schuldiger oder Glaeubiger, Mahnungen sind fuer beide Seiten unangenehm.
© filmfoto/thinkstock

1. Schritt: Die Rechnung

Kommt zwischen zwei Parteien ein Kaufvertrag über Leistungen oder Waren zustande, wird dies in der Regel mit einer Rechnung festgehalten. Die Rechnung kann die Form einer Quittung oder einer Forderung haben. Fast ausnahmslos ist der Kaufbetrag sofort fällig, sobald die Ware übergeben bzw. die Leistung erbracht wurde. Beinhaltet die Rechnung eine Zahlungsfrist (zum Beispiel „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ oder „zahlbar bis XXX“), so ist diese einzuhalten. Wird keine Frist gesetzt, gilt in der Regel ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Wird dieses oder die gesetzte Frist überschritten, gerät der Rechnungsempfänger automatisch in Zahlungsverzug. Die Rechnung samt Rechnungsdatum fungiert somit für den Rechnungssteller auch als Sicherheit und Nachweis im Falle des Verzuges. Zudem gilt, dass die Ware oder Leistung bis zur Begleichung der Rechnung das Eigentum des Leistenden bleibt und er bei Nichtzahlung das Recht zur Rückforderung oder auf Ersatz hat.

 2. Schritt: Die Mahnung

Da der Verzug ab einem bestimmten Zeitpunkt automatisch eintritt, hat eine Mahnung oder Zahlungserinnerung erstmal keine weitere juristische Wirkung. Sie weist den Schuldner lediglich mit Nachdruck auf die Tatsache des Zahlungsverzuges hin und kann ihm eine erneute Frist setzen.

Ab der zweiten Mahnung darf der Gläubiger außerdem die Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Rechnung stellen – je länger man mit der Begleichung einer offenen Rechnung wartet, desto teurer kann es folglich werden. Und wer auf Verjährung hofft: Nach dem BGB verjähren Ansprüche – also auch Rechnungen – erst nach drei Jahren. Diese Frist verlängert sich, wenn der Schuldner einen Teilbetrag leistet oder in anderer Form die Schuld anerkennt. Außerdem wird jeder Gläubiger lange vor Ablauf der Frist rechtliche Schritte einleiten. Warten lohnt sich also nicht.

3. Das Mahnverfahren

Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnungen, kann der Gläubiger bei Gericht ein Mahnverfahren einleiten. Dieses läuft automatisiert. Überprüft wird bei Gericht lediglich die Korrektheit des Mahnformulars. Daher ist das Mahnverfahren für Gläubiger ein beliebtes und kostengünstiges Mittel um Forderungen einzutreiben. Erhebt der Schuldner keinen Einspruch innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage), ist der Vollstreckungstitel der nächste Schritt. Mit einem solchen kann der Gläubiger sein Geld erhalten. Erhebt der Schuldner Einspruch, wird das Verfahren an ein Gericht weitergeleitet, das nun erst den Einspruch und dann die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft. Ist die Forderung rechtens, sollten Gläubiger auf keinen Fall Einspruch erheben, denn dieser birgt das Risiko, dass man am Ende auch die Prozesskosten zahlen muss.

4. Ungerechtfertigte Forderungen

Bei ungerechtfertigten Forderungen ist der Einspruch von Vorteil. Ungerechtfertigte Forderungen gibt es heutzutage massenhaft, beispielsweise in Massenabmahnungen oder nachdem Internetnutzer in Abofallen gelockt wurden. Diese Rechnungen und Mahnungen werden meist nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet. Die Verursacher gehen nur selten den Weg übers Gericht, weil sie wissen, dass ihre Forderungen dort keinen Bestand hätten. Sie hoffen stattdessen darauf, dass die Empfänger sich vom oft rauen Ton der Schreiben einschüchtern lassen und zahlen.

Wenn Sie sich absolut sicher sind, dass eine Forderung ungerechtfertigt ist, dann zahlen Sie auf keinen Fall und reagieren in keiner Form. Heben Sie die Schreiben aber zur Beweissicherung auf. Sollte es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommen, erheben Sie umgehend schriftlich Einspruch, denn der darauf folgenden Prüfung wird die Forderung nicht standhalten. Leiten Sie das Material außerdem an den örtlichen Verbraucherschutz und ggf. an die Polizei weiter.

 5. Inkasso

Eine weitere Möglichkeit für Gläubiger, ihre Forderungen einzutreiben, ist die Abtretung an ein Inkassobüro. Da das Drohpotential allein aufgrund des negativ besetzten Begriffs höher ist, kann Inkasso unter Umständen schneller zum Erfolg führen. Aus demselben Grund engagieren Gläubiger mit ungerechtfertigten Forderungen gerne Inkassobüros oder drohen dies an. Ein Inkassobüro kann je nach Vertrag seine Kosten / Honorare beim Schuldner eintreiben, was die Gesamtrechnung für diesen verteuert. Bei berechtigten Forderungen sollte man es also nicht so weit kommen lassen. Bein ungerechtfertigten gilt auch hier: Umgehend Einspruch erheben!

von Gerrit Wustmann

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