Die rechtliche Lage ist an sich sehr einfach: Zwischen 22 und 6 Uhr ist Ruhezeit. Da darf man keinen Lärm verursachen, der andere Menschen beeinträchtigen oder gar vom Schlafen abhalten könnte. In dieser Zeit ist Zimmerlautstärke angesagt – man darf also keine Geräusche verursachen, die noch deutlich außerhalb der eigenen Wohnung zu hören sind. Die Zimmerlautstärke liegt bei 30 bis 40 dB. An Sonn- und Feiertagen gelten in der Regel den ganzen Tag über vergleichbare Ruhewerte.
Lärm: Bitte nicht übertreiben!
Zwischen 6 und 22 Uhr hingegen gilt das nicht. Da dürfen Sie feiern, Musik hören, hämmern und bohren. Aber auch hier gilt: Man sollte es nicht übertreiben. Jeder Mensch hat eine andere Toleranzschwelle was Krach angeht. Während sich der eine erst bei sehr hoher Lautstärke gestört fühlt, ist der andere sehr geräuschempfindlich und fühlt sich schon im niedrigen dB-Bereich belästigt. Und vergessen Sie nicht: Musik, die in Ihren Ohren wundervoll klingt kann für Ihren Nachbarn eine Qual sein. Kopfhörer können Wunder wirken!
Zusätzliche Einschränkungen sind möglich
Außerdem gelten besonders in Mietshäusern häufig verschärfte Lärmschutzregelungen, die man als Mieter mit Unterzeichnung des Mietvertrags und der Hausordnung akzeptiert hat. Auch die einzelnen Gemeinden haben oft zusätzliche Ruhezeiten, wie bspw. eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr.
In den meisten Gemeinden gelten werktags in der Regel Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags gelten sie grundsätzlich ganztägig.
Besondere Regelungen gelten auch für sehr lärmintensive Geräte (Laubbläser, etc.), diese dürfen meist nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr genutzt werden.
Bei Musik, Filmen in der Heimkino-Anlage und Vergleichbarem hat man stets die Möglichkeit, auszutesten, wie laut man sein darf, ohne dass sich jemand anderes gestört fühlt. Wenn man hämmern und bohren muss, lässt sich Lärm aber kaum vermeiden. Hier kommt es darauf an, dass man die Ruhezeiten einhält.
Sich mit den Nachbarn absprechen
Bevor man Krach macht, sollte man sich immer mit den Nachbarn absprechen. Die meisten werden sicher Verständnis dafür haben, wenn man an seinem Geburtstag mal länger als bis 22 Uhr feiern möchte – oder bei anderen freudigen Anlässen. Wer auf Lärm vorbereitet ist, reagiert meist gelassener, als derjenige, der von ihm überrascht oder gar geweckt wird. Wohnen Kinder und/oder alte Menschen mit im Haus, sollte besondere Rücksicht gelten. Wenn handwerkliche Arbeiten anstehen, ist es ebenfalls ratsam, diese vorher anzukündigen.
Und wenn man sich selbst gestört fühlt, etwa durch zu laute Musik? Vielleicht ist dem Verursacher gar nicht bewusst, dass er zu laut ist. Die freundliche Bitte, sich etwas leiser zu verhalten, hilft meistens. Wenn alles nichts hilft, kann man die Polizei rufen. Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Mal wird in der Regel eine Verwarnung ausgesprochen, im wiederholten Fall kann ein Bußgeld verhängt werden.
Für Mieter gilt außerdem: Dauerhafte Lärmquellen, insbesondere während der Ruhezeiten, berechtigen zu einer Mietminderung. Diese muss allerdings vorher angekündigt und dem Vermieter die Chance eingeräumt werden, die Lärmquelle zu beseitigen.