Im Steuerdschungel durchzublicken ist wahrlich nicht einfach. Auch das ist zweifellos ein Grund, warum Steuerberater ungebrochen Hochkonjunktur haben. Dabei ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer und kleine Selbständige mit überschaubaren Posten gar kein so großer Aufwand, wenn man sich einmal reingefuchst hat in die Untiefen der Paragraphen und Formulare. Und auch die Finanzämter helfen bei Fragen gern weiter. Daher lautet
Fehler Nr. 1:
Das Finanzamt nicht fragen
Viele Menschen schrecken davor zurück, sich bei Unsicherheit direkt an ihr Finanzamt zu wenden. Sie fürchten, Fehler zu machen und schlafende Hunde zu wecken. Zu viele Gruselstorys über kafkaeske Papierkriege mit missliebigen Beamten kursieren im Internet und am Stammtisch. Doch seien Sie beruhigt: Die Angst ist unbegründet. Sofern Sie nicht planen, vorsätzlich Steuern zu hinterziehen, wird Ihnen das Finanzamt bei Sachfragen gerne weiterhelfen. Unter anderem dafür sind die Sachbearbeiter da. Immerhin geht es ja um Ihr Geld, da sind Nachfragen erlaubt. Egal ob es um die Frage geht, wie und ob sich dieser oder jener Posten absetzen lässt, welches Formular man wofür benötigt oder wie genau ein bestimmtes Feld auszufüllen ist, in der Regel erhalten Sie freundliche und kompetente Auskunft. Am besten, Sie rufen in der Telefonzentrale des Finanzamtes an und lassen sich die Durchwahl des auf Ihr Problem spezialisierten Mitarbeiters geben.
Apropos Absetzen: Das führt uns zu
Fehler Nr. 2
Nicht alles absetzen, was geht
Wie viele Ausnahmeregelungen und absetzbare Posten es gibt, weiß vermutlich niemand so genau. Auch Steuerberater müssen in weniger alltäglichen Fällen ihre Fachliteratur wälzen. Natürlich sollte man – solange der Aufwand dafür im Rahmen bleibt – versuchen, alles von der Steuer abzusetzen, was möglich ist. Nur, was ist möglich? Wenn Sie sich diese Frage stellen, verzagen Sie nicht. Der größte Fehler, den Sie jetzt machen können, ist, aus Unsicherheit gar nichts abzusetzen und sich zu denken: Wird so viel schon nicht sein …
Wird es doch! Allein die offensichtlichen und allseits bekannten Posten können erhebliche Einsparungen bringen. Die Entfernungspauschale zum Beispiel. Hier ist nur wichtig, exakte Werte anzugeben, denn dieser Posten wird in der Regel sehr genau überprüft. Auch die Vorsorgeaufwendungen und Gesundheitskosten sind unter bestimmten Bedingungen absetzbar. Verlangt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag? Müssen Sie Zuzahlungen zu Medikamenten leisten? Stand im Vorjahr teurer Zahnersatz auf eigene Rechnung an? Sobald diese Posten einen bestimmten Teil des Einkommens überschreiten, sind sie absetzbar. Ebenso Unterhaltsleistungen für die Kinder oder die Exfrau, ebenso wie das Arbeitszimmer (sofern es den ständigen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt). Ebenso berufliche Reise- und Bewirtungskosten, Telefonrechnungen und vieles mehr. Grundsätzlich gilt, dass nahezu jede Ausgabe, die direkten Bezug zur Erwerbstätigkeit hat, potentiell absetzbar ist.
Und all das ist bloß die Spitze des Eisbergs. Absetzprofis beauftragen einen Steuerberater, der oft allein an diesem Punkt seine Kosten wieder einspielen kann. Logo – hier verbirgt sich
Fehler Nr. 3
Im Zweifelsfall auf den Profi verzichten
Sie haben sich richtig tief eingearbeitet und blicken trotzdem nicht durch? Sie knabbern schon verzweifelt an der Anlage XY oder sind kurz davor, Ihren Laptop samt ELSTER aus dem Fenster zu werfen? Dann ist es wirklich besser, einen Steuerberater zu beauftragen. Nehmen Sie sich Zeit, vergleichen Sie unterschiedliche Angebote, führen Sie persönliche Gespräche und finden Sie heraus, wem Sie vertrauen. Bei einem Profi ist Ihre Steuer immer in guten Händen – und Sie riskieren es nicht, Geld zu verschenken oder gar Fehler zu machen, die am Ende zu Nachforderungen führen (denn das bringt tatsächlich den legendären Papierkrieg).