In der Auszahlungsphase erhalten Riester-Sparer dann eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Für junge Sparer gibt es seit 2008 einen besonderen Bonus: Wer am 1. Januar des Jahres, in dem er seinen Riester-Vertrag abschließt, seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert hat und unmittelbar förderberechtigt ist, bekommt zur staatlichen Zulage nochmal 200,- € extra.
So funktioniert die Riester-Förderung
Bei der Riester-Förderung gilt es, einiges zu beachten:
- Wie hoch sollten die Beiträge sein, damit sich der Abschluss einer Riester-Rente überhaupt lohnt? Und wie hoch fällt die Rente aus?
- Wie sicher ist die Riester-Rente? Kann man sich auf ein stabiles Altersvorsorgepaket verlassen oder sollten noch andere Möglichkeiten der Absicherung in Betracht gezogen werden?
- Wie flexibel ist diese Form der Altersvorsorge?
- Ist nach Abschluss einer Riester-Rente, noch ein Ausstieg aus der Riester-Förderung möglich? Bzw. was muss bei einer Kündigung unbedingt beachtet werden und unter welchen Voraussetzungen ist diese überhaupt möglich?
Staatliche Zulagen
Im Rahmen der Riester-Rente gibt es staatliche Altersvorsorgezulagen, die in Abhängigkeit vom Familienstand des Sparers variieren.
Diese Zulagen bestehen aus dem Grundbetrag in Höhe von 154,- € für Alleinstehende und 308,- € für Ehepaare. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage. Pro Kind beträgt diese 185,- €. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sogar 300,- €.
Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bedeutet das einen staatlichen Zuschuss bis zu 908,- € im Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass der Mindesteigenbeitrag bezahlt wird. Dieser beträgt seit 2008 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Geringverdiener müssen einen sogenannten “Sockelbetrag” in Höhe von 60,- € jährlich leisten, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.
Zum Erhalt dieser Zulagen muss ein Zulagenantrag ausgefüllt werden. Um jedes Jahr die staatlichen Zulagen zu bekommen, muss im Antrag der Dauerzulagenantrag angekreuzt werden.
Zusätzliche Steuerersparnisse
Riester-Sparern bietet sich die Möglichkeit von Steuerersparnissen, indem die Beiträge für die Riester-Vertrag in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Konkret heißt das: Für die staatlichen Zulagen und die eigenen Beiträge der Riester-Rente muss in der Steuererklärung der steuerliche Abzug als Sonderausgaben beantragt werden, indem der Steuererklärung ein Beleg des Riester-Anbieters über die selbst gezahlten Beiträge beigelegt wird. Von der Steuerersparnis werden die staatlichen Zulagen dann automatisch abgezogen.
Sonderausgabenabzug
Ist die Steuerersparnis höher als die staatlichen Zulagen, wird die Differenz über den Steuerbescheid erstattet. Seit 2008 kann ein Höchstbetrag von 2.100,- € als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug ist immer für das Kalenderjahr gültig, in dem die Aufwendungen entstanden sind.
Diese steuerlichen Vergünstigungen bestehen allerdings nur in der Ansparphase. In der Auszahlungsphase muss die Riester-Rente, genau wie die gesetzliche Rente, voll versteuert werden.