Es ist auch ein wenig der Fluch der neuen Technologien, dank Internet und Smartphone sind wird rund um die Uhr erreichbar. Da kann auch am Wochenende oder nach Feierabend noch mal schnell der Posteingang gecheckt und die eine oder andere E-Mail verschickt werden.
Zu hohe Ansprüche an sich selbst
Eine weitere Problematik ist der steigende Leistungsdruck. Sowohl der tatsächlich als auch der selbst empfundene Druck ist enorm hoch. Die Konsequenz daraus ist, dass viele Arbeitnehmer bis zur Erschöpfung arbeiten und dabei Raubbau am eigenen Körper begehen. Das Paradoxe an der Situation ist, dass Arbeitnehmer weder sich noch ihren Vorgesetzen damit einen Gefallen tun. Überstunden wirken sich direkt auf die Gesundheit aus und so verdoppelt längeres Arbeiten die Gefahr von Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Zudem wirken sich Überstunden negativ auf kognitive Leistungen aus. Wie bereits einige Studien gezeigt haben, können Menschen, die einige Überstunden auf dem Buckel haben deutlich schlechter kognitive Aufgaben lösen als diejenigen, die normal arbeiten. Sie weisen beispielsweise einen geringeren Wortschatz auf und treffen schlechtere Entscheidungen.
Überstunden – Wie viel arbeiten die Deutschen?
Im „Arbeitszeitmonitor Deutschland 2014“ wurden über 280.000 Arbeitsverhältnisse auf die Diskrepanz zwischen vertraglicher und tatsächlicher Arbeitszeit hin untersucht. Die Ergebnisse zeichnen ein deutliches Bild zur Überstundensituation in Deutschland:
- 64,2 % der Arbeitnehmer machen regelmäßig Überstunden
- Lediglich 42,1 % derjenigen, die Überstunden machen, bekommen für ihre Mehrarbeit einen Ausgleich
- Jeder Angestellte macht in der Woche rund vier Überstunden
- Wie viele Überstunden gemacht werden, ist auch abhängig von der Firmengröße: 1 – 5 Mitarbeiter = 2,7 Überstunden; 51 – 100 Mitarbeiter = 4 Überstunden; über 5.000 Mitarbeiter = 5 Überstunden
- Die Zahl der Überstunden ist auch abhängig vom Alter des Angestellten: 20 – 30 Jahre = 3,3 Überstunden; 30 – 40 Jahre = 4,1 Überstunden
- Verteilung der Überstunden zwischen den Geschlechtern: Männer = 60 %; Frauen = 39 %
Was darf der Chef verlangen?
Aber welche Regelung gilt eigentlich in Bezug auf Überstunden? Prinzipiell müssen Arbeitgeber und Angestellter eine individuelle Lösung finden, denn eine gesetzliche Pflicht für Überstunden gibt es nicht. Idealerweise ist der Umgang mit Überstunden im Arbeitsvertrag genau geregelt. Was grundsätzlich nicht gültig ist, ist eine Klausel im Vertrag, nach der Überstunden pauschal mit dem Bruttolohn abgegolten sind. Leider ist eine solche Vereinbarung insbesondere bei Führungskräften heute Gang und Gäbe.
Generell sollte im Vertrag die exakte Anzahl der Überstunden genannt werden, die durch das Bruttogehalt abgegolten sind. Zusätzlich muss geklärt sein, wie mit Stunden, die darüber hinausgehen, umgegangen wird.
Die Ausnahme und nicht die Regel!
Grundsätzlich sollte jeder Arbeitnehmer wissen, dass Überstunden nur in Krisen- oder Notfallsituationen bzw. bei besonderem betrieblichem Bedarf zulässig sind und auch nur vorübergehend eingefordert werden dürfen. Überstunden können nur dann angeordnet werden, wenn ein Auftrag dringend fertig werden muss und dieser Auftrag gleichzeitig von großer wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen ist. Selbst in einer solchen Notsituation darf die Arbeitszeit nicht über zehn Arbeitsstunden pro Tag hinausgehen. Zudem muss innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich für die Mehrarbeit geschaffen werden.
Ein Ausgleich muss her
Ist nicht bereits vertraglich geregelt, wie Überstunden ausgeglichen werden, muss dies gesondert verhandelt werden. Für den Ausgleich von Überstunden gelten folgende Voraussetzungen:
- Die erbrachten Überstunden müssen angeordnet oder genehmigt worden sein
- Der Arbeitnehmer muss diese Anordnung / Genehmigung nachweisen können
- Die Zahl der Überstunden muss vom Arbeitnehmer dokumentiert werden
- Die gesetzliche Grenze von zehn Arbeitsstunden pro Tag darf nicht überschritten werden
Für Arbeitnehmer, die von sich aus Überstunden machen, sieht es daher mau aus, wenn es um die Frage nach dem Ausgleich der Mehrarbeit geht. Es ist sogar möglich, dass ein Arbeitnehmer aufgrund nichtangeordneter Überstunden abgemahnt wird.
Etwas anders allerdings sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Überstunden duldet. In einem solchem Fall verpflichtet er sich automatisch auch, in Gegenleistung zu treten.