Eine private Unfallversicherung kann den Versicherungsschutz ergänzen. Sie leistet aber nur, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbleiben. Bei einem Bein- oder Armbruch leistet die Unfallversicherung in der Regel nicht, da die Verletzung folgenlos verheilt.
Ob eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem vom individuellen Sicherheitsbedürfnis ab. Nur bei einer geringen Zahl von Unfällen bleiben Behinderungen bestehen, beim überwiegenden Teil verheilen alle Verletzungen ohne bleibende Folgeschäden. Laut statistischem Bundesamt werden nur 2 % aller Schwerbehinderungen durch Unfälle verursacht, viel häufiger sind Krankheiten für eine schwere Invalidität verantwortlich. Für Arbeitnehmer sollte daher der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Priorität haben; die private Unfallversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung, kann ihn aber niemals ersetzen.
Berechnung des Invaliditätsgrades – die Gliedertaxe
Jeder Versicherer definiert in seinen Versicherungsbedingungen eine Gliedertaxe, aus der hervorgeht, welche Leistungen der Versicherungsnehmer bei Einschränkungen an bestimmten Körperteilen erwarten kann. Während der Verlust eines Fingers mit einem geringen Grad eingestuft wird, kann je nach Gesellschaft der Verlust eines Beins mit 100 % Invalidität bewertet werden. Grundsätzlich gilt: Je besser die Gliedertaxe ist, desto teurer wird auch der Tarif. Versicherungsnehmer können aber auch Leistungen erwarten, wenn die bleibenden Schäden nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind. Der Versicherer nimmt dann eine individuelle Berechnung des Invaliditätsgrades vor.
Versicherungssumme und Progression – was brauche ich?
Sämtliche Leistungen bei der Unfallversicherung berechnen sich nach der Versicherungssumme. Diese wird vertraglich festgelegt und kann optional mit einer Progression erhöht werden. Die Spanne bei Progressionsvereinbarungen reicht von 225 % bis zu 1.000 %. Durch die Progression erhöht sich die Leistung des Versicherers bei hohen Invaliditätsgraden. So gibt es bei 225 % Progression im Falle einer vollständigen Invalidität zum Beispiel 225 % der Versicherungssumme als einmalige Kapitalleistung. Bei nur 20 % Invalidität werden aber auch nur 20 % der vereinbarten Summe ausgezahlt. Je höher die Progression eines Tarifs angelegt ist, desto geringer ist auch die Höchstversicherungssumme.
Da die meisten Unfälle mit bleibenden Schäden niedrige Invaliditätsgrade verursachen, sind hohe Progressionen nur selten sinnvoll. Wichtig ist vor allem eine ausreichend hoch bemessene Grundversicherungssumme. Je nach Einkommen und anderen Absicherungen sollte sie mindestens so hoch wie drei Nettojahresgehälter sein, damit der Einkommensausfall und einmalige Zusatzkosten abgedeckt werden.
Zusatzleistungen in der Unfallversicherung
Neben der einmaligen Leistung bei bleibenden Schäden gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften verschiedene Zusatzleistungen, mit denen der Versicherungsschutz verbessert werden kann. Nicht alle davon sind wirklich sinnvoll.
Empfehlenswerte weitere Absicherungen
Folgende zusätzliche Absicherungen zur Unfallversicherung sind empfehlenswert:
- kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Todesfallsumme
Die Deckung für Bergungskosten und kosmetische Operationen ist in der Regel subsidiär, d. h. die Unfallversicherung leistet dann nur, wenn keine andere Versicherung (privat oder gesetzlich) die Kosten für die Bergung nach einem Unfall oder kosmetische Operationen zur Behandlung von Unfallfolgen übernimmt. In guten Tarifen sind diese beiden Punkte ohne zusätzliche Kosten enthalten, empfehlenswert sind Versicherungssummen ab 10.000 €. Ausgezahlt wird die Todesfallsumme an Hinterbliebene , wenn eine versicherte Person durch einen Unfall zu Tode kommt. Zusätzlich ist sie aber auch der Höchstbetrag, den die Unfallversicherung als Vorauszahlung auf eine zukünftige Invaliditätsleistung zahlt. Die eigentliche Summe zahlt der Versicherer erst aus, wenn die Invalidität feststeht und keine Verbesserung des Zustands mehr zu erwarten ist. Die Feststellung dauert bei den meisten Versicherern etwa zwölf Monate.
Absicherungen, die nicht empfehlenswert sind:
Weniger sinnvoll sind folgende Absicherungen:
- Übergangsleistung
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden
Übergangsleistungen werden durch die Unfallversicherung etwa sechs Monate nach einem Unfall mit vermutlich bleibenden Schäden ausgezahlt. In der Praxis lässt sich dieser zusätzliche Kapitalbedarf aber besser durch eine Krankentagegeldversicherung absichern. Dasselbe gilt für Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Die vereinbarten Tagessätze leistet der Versicherer für jeden Tag, der aufgrund eines Unfalls in einem Krankenhaus verbracht wird und bei vereinbartem Genesungsgeld noch einmal für dieselbe Anzahl Tage nach dem Aufenthalt in einer Klinik. Die Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden soll die vereinbarte Progression ergänzen. So erhalten Versicherungsnehmer zum Beispiel schon bei 90 % Invalidität die vereinbarte Summe für 100 % Invalidität ausgezahlt. Da Unfälle mit sehr hohen Invaliditätsgraden aber ohnehin extrem selten sind, kann auf diese Absicherung verzichtet werden.
Eine Unfallrente wird durch den Versicherer gezahlt, wenn durch einen Unfall mindestens 50 % Invaliditätsgrad entstehen. Die Leistung wird lebenslang gezahlt, allerdings ist die Schwelle recht hoch angesetzt. Unter bestimmten Umständen kann die Vereinbarung einer Unfallrente aber sinnvoll sein, sie eignet sich zum Beispiel für die Absicherung von Kindern, die noch keine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – sinnlos und teuer
Noch immer bieten einige Versicherer eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr an. Wer keine Leistungen aus der Unfallversicherung benötigt, bekommt am Ende der Laufzeit mindestens einen Teil seiner Beiträge zurück. Bei diesen Tarifen wird die Unfallversicherung mit einer Lebensversicherung kombiniert. Zusätzlich zu den Beiträgen für die Unfallversicherung spart der Versicherungsnehmer also Kapital an, das später verzinst wieder ausgezahlt wird. Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sind teuer und die erreichbare Rendite ist mager. Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen will, entscheidet sich lieber für eine reine Rentenversicherung und eine Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr.
Häufige Fragen
Zwar gilt, dass die gesetzliche Unfallrente nach § 3 Absatz 1a Einkommensteuergesetz steuerfrei ist – doch dieses Gesetz wird hinfällig, wenn man eine zusätzliche Unfallversicherung auf privater Ebene abschließt. Dies geht aus dem Urteil, das der Bundesfinanzhof am 05. Juli 2011 in München verkündete, hervor.
Die Rente, die durch die private Unfallversicherung generiert wird, ist dem Urteil nach in ihrer steuerlichen Höhe nach der Laufzeit berechnet. Der entsprechende Ertragsanteil bemisst sich dabei nach der Länge der gesamten Rentenzahlung. Als Beispiel dient eine Laufzeit von zehn Jahren im Rahmen der Unfallversicherung, wobei demnach der Ertragsanteil bei 12 % liegt.
Das Urteil in Hinsicht auf die Rente und die private Unfallversicherung wird von den Richtern damit begründet, dass die Police bereits bei einem Behinderungsgrad ab 50 % ausgezahlt werde. Aus diesem Grund komme eine Steuerbefreiung nicht in Frage. Als Konsequenz aus der Unfallrente entstünde also zwangsläufig ein Ertragsanteil, der versteuert werden müsse.
Inzwischen sind Probleme mit den Bandscheiben schon fast zur Volkskrankheit geworden. Denken Sie nur mal an Ihren eigenen Bekanntenkreis – mindestens eine Person wird mit Sicherheit davon betroffen sein.
Dabei ist eine Schädigung der Bandscheibe ganz unabhängig vom Alter, inzwischen sind immer mehr Erwachsene um die 30 die Leidtragenden. Dabei ist mit solch einer Schädigung nicht zu spaßen: Immense Schmerzen und starke Einschränkungen der Beweglichkeit sind die Folge. Nun stellt sich die Frage, ob die eigene Unfallversicherung einen Bandscheibenvorfall abdeckt – und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Grundsätzlich dürfen nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts in Frankfurt Bandscheibenschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Natürlich gilt dies nur, wenn der Bandscheibenvorfall ein Ergebnis von Abnutzungserscheinungen ist. Deshalb gilt der Beschluss nicht, wenn die Schädigung in Folge eines Unfalls aufgetreten ist. Zu beachten ist: Der Bandscheibenvorfall muss dabei unbedingt hauptsächlich auf einen Unfall zurückzuführen sein. Ansonsten greift die Versicherung nicht.
Denn die Grundvoraussetzung dafür, dass man seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen darf, ist ein Ereignis, das unvorhergesehen, plötzlich und von außen auf den Körper einwirkt. Sonstige Schädigungen sind demnach eher den Krankenversicherungen zuzuordnen.
Wer in der Arbeit einen Unfall hat und danach feststellen muss, dass er unter einem Bandscheibenvorfall leidet, sollte sich von einer Ablehnung seitens seiner Versicherung dennoch nicht gleich abschrecken lassen. Betroffene müssen auf jeden Fall zum Arzt gehen und der Versicherung ein medizinisches Gutachten vorlegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Bandscheibenvorfall die Folge eines Traumas ist, das der Patient während seines Unfalls erlitten hat. In einem solchen Fall kann die Unfallversicherung dann die Zahlung nicht mehr verweigern.
Schon wieder viel zu hohe Versicherungsbeiträge bezahlt, ohne jemals einen Cent von der Unfallversicherung zu sehen?
Es geht auch anders – und zwar durch eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Der große Vorteil an so einer Unfallversicherung: Geleistete Beiträge oder Teile der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden nach Vertragsende zurückerstattet und eine Lebensversicherung ist inklusive.
Möglich gemacht wird die Beitragsrückgewähr durch eine private Unfallversicherung.
Zu beachten sind unterschiedliche Konditionen einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Aber kein Grund zur Sorge: Für jeden gibt es eine auf ihn zugeschnittene Unfallversicherung inklusive Lebensversicherung mit fairer Höhe der Beiträge.
Eine Versicherung, die auch zahlt, wenn nichts passiert
Alle 10 Sekunden ereignet sich im Durchschnitt ein Unfall. Ist es fahrlässig, dagegen nicht abgesichert zu sein? Erfreulicherweise ist eine garantierte Beitragsrückgewähr zusätzlich zur privaten Unfallversicherung möglich – unabhängig davon, welche Leistungen vom Versicherten durch einen Unfall bereits beansprucht wurden.
Die Rückzahlung der Beiträge basiert auf einem effektiven Money Management: Ein Beitragsteil gehört dem Risiko, der andere Teil einer Lebensversicherung an. Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 20 Jahren ist man auf lange Sicht flexibel abgesichert und erhält nach Ablauf der Frist eine verzinste Summe zurückerstattet. Eine Kündigung ist jederzeit problemlos möglich, dabei werden wie bei der Lebensversicherung nur die Storno-Kosten fällig.
Mit einer Ausnahme: Bei der Lebensversicherung sieht der Versicherte von seinem Geld nichts mehr, mit einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr im Normalfall schon.
Im Endeffekt ist diese Art von Unfallversicherung quasi fast kostenlos durch die Rückerstattung der Beiträge. Im Laufe der Zeit bildet sich durch die gezahlten Beiträge ein ansehnliches Vermögen.
Denn Sportunfälle sind in Deutschland nicht so selten, wie man vielleicht glauben mag: Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ereignen sich in Deutschland jährlich rund 1,5 Millionen Sportunfälle. Im Vergleich zu einer halben Million Verkehrsunfällen jährlich erscheint diese Zahl sehr hoch.
Denn Sportunfälle sind in Deutschland nicht so selten, wie man vielleicht glauben mag: Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ereignen sich in Deutschland jährlich rund 1,5 Millionen Sportunfälle. Im Vergleich zu einer halben Million Verkehrsunfällen jährlich erscheint diese Zahl sehr hoch.
Keine Absicherung bei dauerhaften Gesundheitsschäden
Dabei sind viele Hobbysportler nicht ausreichend versichert. Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten auf, aber eventuelle Folgekosten übernimmt sie nicht. Bleibt nach einem Sportunfall, der in der Freizeit passiert ist, eine vorübergehende oder andauernde Invalidität, die mit einer vorübergehenden oder andauernden Erwerbsunfähigkeit einher geht, bleibt der Betroffene ohne eine private Unfallversicherung auf den Kosten sitzen – und das ohne monatliches Einkommen. Denn weder die Krankenversicherung, noch die gesetzliche Unfallversicherung kommen für diese Kosten auf. Daher empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV) Hobbysportlern dringend eine private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt im Schadensfall je nach vertraglicher Vereinbarung einen vorher definierten Betrag oder eine monatliche Rente.
Schlupflöcher im Versicherungsschutz: „Gefährliche Sportarten“
Generell gilt, dass man die verschiedenen privaten Unfallversicherungen verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen und prüfen sollte. Vor allem Hobbysportler sollten hier sorgfältig vorgehen und genau hinschauen: Denn manche Versicherungen schließen vermeintlich gefährliche Sportarten aus dem Versicherungsschutz aus. Hobbysportler sollten unbedingt darauf achten, dass ihre jeweils ausgeübte Sportart nicht vom Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung ausgenommen ist. Außerdem sollten sie darauf achten, dass auch Eigenbewegungsschäden, wie etwa Umknicken, mitversichert sind, denn auch das ist nicht zwangsläufig garantiert.
Über eine private Unfallversicherung nachdenken und informieren sollten sich Hobbysportler also auf jeden Fall. Und zwar nicht nur die Extremsportler: Die meisten Sportunfälle passieren beim Fußball und Handball, gefolgt von Volley- und Basketball. Mit einer privaten Unfallversicherung ist man im Fall der Fälle besser abgesichert.
Unfallversicherungen unterliegen einem enormen Tarif-Dschungel. Teilweise ist jeder einzelne Tarif verwirrend.
Aber der Kunde kann sich einen Tarif mit oder ohne Beitragsrückgewähr aussuchen, der zu 100% auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Denn jeder Mensch stellt unterschiedliche Anforderungen an sein Leben und an die Unfallversicherung: Ein schlimmer Fall wäre z.B. ein Unfall im privaten Bereich mit anschließender Invalidität. In diesem Falle sorgt eine private Unfallversicherung für den nötigen Schutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsvertrages mit dem jeweils gültigen Tarif. Wie hoch dieser Schutz sein wird, ergibt sich aus dem Leistungstarif der Unfallversicherung mit einer Beitragsrückgewähr.
Genau hier liegt das Problem: Der Kunde kennt sich mit dem Tarifdschungel der jeweiligen Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr nicht aus.
Wie kann man den jeweiligen Tarif einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr erfahren?
Man kann online jeden Tarif der einzelnen Unfallversicherungen mit oder ohne Beitragsrückgewähr vergleichen, um für sich den besten Tarif mit dem günstigsten finanziellen Aufwand zu finden. Das Spektrum reicht von der Rehabilitation über medizinische Leistungen bis hin zur Berufsunfähigkeit, Entschädigungsleistungen, Verletztengeld sowie einer eventuellen Hinterbliebenenrente.
Der einzelne Tarif kann auch in einer unterschiedlichen Höhe mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden, was sich schließlich auf die Beitragshöhe auswirkt. Übersteht der Kunde ein Jahr oder mehrere Jahre unfallfrei, bieten viele Versicherungen eine Beitragsrückgewähr an. Ein gewisser Prozentsatz des Beitrages wird dem Kunden als Beitragsrückgewähr dann gut geschrieben.
Wie der Name schon sagt, greift die private Unfallversicherung im Falle eines Unfalls – und zwar dann, wenn dieser für die oder den Versicherten einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat. Krankheiten bzw. Erkrankungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Eine genaue Definition des Begriffs „Unfall“ gibt §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) vor: “Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Auch wenn eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zu Verletzungen von Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln führt, fällt das unter diese Definition. Allerdings stellen solche Fälle bzgl. desVersicherungsschutzes Grenzfälle dar, die meistens individuell geprüft und entschieden werden müssen und nicht automatisch versichert sind. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen, da diese unterschiedlich sein können.
Leistungsausschlüsse bei der Unfallversicherung
Doch auch wenn ein Unfall mit gesundheitlichen Folgen vorliegt, gibt es Ausnahmen, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen. So sind Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, epileptische Anfälle, Schlag- und Krampfanfälle ausgelöst werden oder sich unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss ereignen, durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
Auch Unfälle, die in Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsgeschehnissen einhergehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Außerdem ist man als Führer, Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Luftfahrzeugs durch die private Unfallversicherung nicht versichert, auch nicht als Führer, Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines motorisierten Fahrzeugs, wenn es um die Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten geht. Des Weiteren sind alle Unfälle, die direkt oder indirekt durch Kernenergie verursacht werden, vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Im Allgemeinen gilt aber, dass die private Unfallversicherung im Falle einer durch einen Unfall verursachten Invalidität und Erwerbsunfähigkeit zahlt. Tritt diese durch einen Unfall verursachte Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallgeschehen ein und wird dies innerhalb weiterer drei Monate durch einen Arzt bestätigt, genießt man in der Regel den vollen Versicherungsschutz.
Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung werden vertraglich verschiedene Bedingungen und Ausschlussgründe festgehalten, unter denen die Versicherung zahlt oder eben nicht.
In der Regel finden sich bei den einzelnen Versicherungsunternehmen Listen zu allen Ausschlüsse und Fällen, die durch die private Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Diese Fälle sollten sorgfältig geprüft werden, da sie nicht bei allen Anbietern gleich sind. So sind die Ausschlussgründe bei der einen Unfallversicherung kulanter geregelt, als bei der anderen, und die riskante Sportart ist bei der einen mit abgesichert, bei der anderen nicht.
Anbietervergleich lohnt sich
Gerade bei der Ausübung potentiell gefährlicher Sportarten ist es wichtig zu prüfen, ob diese im Versicherungsschutz enthalten sind oder nicht. Man sollte also verschiedene Anbieter auf deren Bedingungen und Ausschlüsse hin vergleichen, um die Unfallversicherung zu finden, die individuell den besten Schutz bietet.
Außerdem gibt es verschiedene Personengruppen, Ereignisse und Gesundheitsschädigungen, die nicht versicherbar sind. So können dauerhaft Schwer- und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung sowie Geisteskranke nicht versichert werden.
Gesundheitsschädigungen, die durch Heilmaßnahmen, Infektionen, medizinische Eingriffe, Strahlung oder Vergiftung infolge einer Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund verursacht werden, gehören ebenfalls zu den nicht versicherbaren Gesundheitsschädigungen.
Unfallversicherung = Finanzieller Schutz bei Invalidität
Die Leistung der privaten Unfallversicherung besteht in erster Linie aus der finanziellen Absicherung. Die Gesundheit kann nicht zurückerstattet werden, genauso wenig kann eine Garantie auf Genesung gegeben werden. Darüber sollte sich der Versicherungsnehmer im Klaren sein, wenn er eine private Unfallversicherung abschließt: Sie schützt vor finanziellen Einbußen, nicht vor Erwerbsunfähigkeit, Invalidität oder gar Krankheit.
In jedem Fall ist es wichtig, die Ausschlussgründe seiner Unfallversicherung zu kennen und sich darüber im Klaren zu sein, dass der Anspruch auf Leistung vertraglich begrenzt ist. Es kann also durchaus passieren, dass man sich in einem Unglücksfall aus irgendwelchen Gründen ohne Versicherungsschutz wiederfindet. Wegen der vertraglichen Festsetzung der Bedingungen und Ausschlussgründe kann sich der Versicherte auch nicht auf Unkenntnis berufen.
Welche dieser Vertragsarten am besten passt, kann nicht pauschal festgelegt, sondern muss individuell geprüft und entschieden werden. Die gängigsten Vertragsarten sind die dynamische, die lineare sowie die progressive Variante der Unfallversicherung.
Dynamische Unfallversicherung
Wird eine dynamische private Unfallversicherung abgeschlossen, erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz kann entweder vertraglich festgeschrieben oder an den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden, um der Inflation entgegen zu steuern. Dies ist besonders bei Unfallversicherungen mit langen Laufzeiten zu empfehlen, bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten spielt die Inflation eine geringe Rolle.
Lineare Unfallversicherung
Bei einer linearen Unfallversicherung entspricht der Prozentsatz der Leistungen immer genau dem Invaliditätsgrad. Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall also 25 %, erhält der Versicherte 25 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, sodass alle Invaliditätsgrade gleichmäßig abgesichert sind. Da die meisten Unfälle einen Invaliditätsgrad von unter 25 % zur Folge haben, ist diese Vertragsart für die meisten Versicherungsnehmer sinnvoll, doch für gefährliche Berufe und Freizeitaktivitäten bietet eine lineare Unfallversicherung keinen umfassenden Schutz.
Progressive Unfallversicherung
Für diese Fälle kann eine progressive Unfallversicherung (Progressionsvereinbarung) sinnvoll sein. Zwar gibt es hier anfangs auch einen linearen Verlauf, doch für höhere Invaliditätsgrade (die meisten Versicherungsunternehmen setzen diesen Wert bei 26 % an) steigt die Leistung überproportional an. Das Ausmaß dieses Anstiegs wird vertraglich geregelt.
Mehrleistungstarife
Die Besonderheit von Mehrleistungstarifen liegt in der Möglichkeit die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad zu verdoppeln.
Bei all diesen Vertragsarten muss beachtet werden, dass die Vereinbarung höherer Leistungen mit höheren Beiträgen einhergeht. Schlussendlich bleibt die private Unfallversicherung ein Kompromiss zwischen dem gewünschten Schutz und der Finanzierbarkeit.
Die Höhe des monatlich zu zahlenden Beitrags hängt nicht nur von den vereinbarten Leistungen und der Vertragsart, sondern auch von der Risiko- bzw. Gefahrengruppe ab, in die der Versicherer den Versicherungsnehmer einstuft.
Die berufliche Tätigkeit und die ausgeübten Hobbys des Versicherten bestimmen die Höhe des Beitrags. Die Einteilung in verschiedene Risikogruppen bildet hier die Grundlage.
Gefahrengruppen A und B
Dabei bestimmt das Risiko und/oder der Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit, in welche Risiko- bzw. Gefahrengruppe man eingestuft wird. In die Gefahrengruppe A werden in der Regel alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe eingeordnet. Die meisten Versicherungen ordnen zudem auch Frauen grundsätzlich in die Gefahrengruppe A ein.
Im Gegensatz dazu gehören Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, sowie Tätigkeiten, bei denen man mit gefährlichen Stoffen zu tun hat (z.B. mit explosiven oder giftigen Materialien) in die Gefahrengruppe B. Mitglieder der Gefahrengruppe B haben einen höheren Beitrag zu entrichten, als Mitglieder der Gefahrengruppe A.
Da diese an der beruflichen Tätigkeit ausgerichtete Einteilung für Kinder unbrauchbar ist, gibt es für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine eigene Gruppe, die Gefahrengruppe K. Diese Gruppe verfügt ebenfalls über einen eigenen Tarif.
Beiträge orientiert an Gefahrengruppen
Generell halten sich die Versicherungsanbieter an diese Gefahrengruppen-Einteilung und bemessen danach die Höhe der monatlich fälligen Beiträge. Allerdings gestaltet sich eine klare Abgrenzung und eindeutige Einordnung in eine der beiden Gruppen oft schwierig. Ist eine eindeutige Einteilung nicht möglich, wird der Versicherungsnehmer meistens in die höhere Risikogruppe eingeordnet, die höhere Beiträge mit sich bringt.
Dringend zu beachten ist auch, dass Extremsportarten wie beispielsweise Fallschirmspringen oder Höhlentauchen in aller Regel in keiner der Gefahrengruppen zu finden und somit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.