1. Home
  2. Finanzen
  3. Kredit
  4. Widerruf von Krediten: BGH entscheidet wegweisend

Widerruf von Krediten: BGH entscheidet wegweisend
Darf ein Kredit im Falle einer unkorrekten Widerrufsbelehrung jederzeit oder nur bis zum Ende der Laufzeit gekündigt werden? Bei dieser Frage kann es um sehr viel Geld gehen, denn bei einer Finanzierung im fünf- oder sechsstelligen Bereich, die über viele Jahre läuft, entstehen Zinskosten über mehrere Tausend Euro.
von Thomas Schulz
Widerruf von Krediten: BGH entscheidet wegweisend. Darf ein Kredit bei fehlerhafter Widerrufserklaerung auch noch nach Ablauf widerrufen werden? Darueber entscheidet am 23. Juni der Bundesgerichtshof
© Bart?omiej Szewczyk/thinkstock

Wenn private Kreditnehmer ein Darlehen aufgrund fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung kündigen, gibt es grob zwei Möglichkeiten der Reaktion ihrer Bank:

  1. Sie kann sich kompromissbereit zeigen und ein Vergleichsangebot machen. Das könnte zum Beispiel auf eine Teilerstattung von Zinsen hinauslaufen, weil der Kunde den Kredit woanders vielleicht billiger bekommen hätte, wenn er seine Chance zum Widerruf rechtzeitig wahrgenommen hätte. Zur kompromissbereiten Gruppe gehören unter anderem die BHW Bausparkasse, die Ergo Versicherungsgruppe, die ING-DiBa und viele Sparkassen und Raiffeisenbanken.
  2. Das Geldinstitut kann sich aber auch stur stellen und nichts erstatten, wenn der Kunde erst nach Jahren wegen einer falschen Widerrufsbelehrung seinen Kredit kündigt und nun auch noch Zinsen zurückhaben möchte. Zur Gruppe der Hardliner, die ihre Kunden in dieser Frage regelmäßig auflaufen lassen, gehören die Deutsche Bank und die Commerzbank sowie die ansonsten stets hochgelobte DKB.

Diese Banken haben durchaus gute Argumente vorzubringen: Das Recht des Verbrauchers, sein Darlehen zu widerrufen, müsse irgendwann verwirkt sein. Das bedeutet im Klartext: Wenn der Kreditabschluss vor vielen Jahren stattgefunden hat, das Darlehen wahrscheinlich inzwischen sogar getilgt wurde, muss eine Bank darauf vertrauen können, dass der Vorgang erledigt ist. Sie kann nicht nach Jahren und Jahrzehnten für Altlasten aus früheren Verträgen haften.

Tendenzen der Rechtsprechung zum Widerruf von Krediten

Allerdings hebelt dieses Argument auch die Diskussion um die Verständlichkeit und Eindeutigkeit von Widerrufsbelehrungen aus. Der späte Widerruf inklusive Rückforderung von Zinsen kommt nämlich häufiger vor, als der Laie annehmen möchte. In der Praxis widerrufen Verbraucher ihre Verträge sogar bevorzugt erst dann, wenn diese getilgt wurden. Vorher müssten sie schließlich bei einem Widerruf die Restschuld auf einmal tilgen, was niemand gern macht. Wenn der Vorgang aber abgeschlossen ist, entdecken manche Kunden die falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung und erwägen, daraus einen Vorteil zu ziehen. Die Banken wiederum gehen davon aus, dass während der Laufzeit des Vertrages ein Widerruf nur selten zu befürchten ist, weshalb in manchen Widerrufsbelehrungen wirklich Unsinn steht. Manchmal fehlen sie auch wirklich oder sind inklusive irreführender Formulierungen auf Seite 20 der AGB versteckt.

Sollte man nun der Bankenargumentation der Hardliner folgen, würde das bedeuten, Verbraucher sind selbst schuld, wenn sie den Unfug zu spät entdecken. Das ist unter Juristen heftig umstritten. Jedoch gibt es durchaus einige Gerichtsurteile, die der Argumentation einer Verwirkung folgen. Das OLG und das Landgericht Frankfurt gehören zu den Häusern, aus denen diese bankenfreundlichen Urteile stammen. Dem gegenüber stehen diverse andere Gerichtsurteile, bei denen die Verwirkung ausgeschlossen wurde. Verbraucher erhielten damit die Möglichkeit, ihr Darlehen jederzeit rückwirkend zu kündigen und die Herausgabe der Zinsen zu verlangen. Der BGH wird hierüber nun Klartext sprechen.

Details zum BGH-Verfahren am 23. Juni 2015

Das Verfahren vor dem BGH ist aus mehreren Gründen interessant, denn es geht nicht nur um eine mögliche Zinserstattung. Der Kläger hatte im Jahr 2007 einen Kreditvertrag abgeschlossen und diesen 2008 gekündigt. Bei der Ablösung des Darlehens musste er vollkommen rechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die immer wehtut. Das muss dem späteren Kläger lange und schwer im Magen gelegen haben, weshalb er im Jahr 2011 den Kredit insgesamt mit Verweis auf eine unklare Widerrufsbelehrung nochmals widerrief und logisch die Vorfälligkeitsentschädigung zurückforderte.
Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete nun in Karlsruhe. Die Entscheidung des BGH dürfte wegweisend für den Widerrufsjoker bei Krediten sein. Zwar bezieht er sich vorrangig auf schon getilgte Darlehen und auf die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, jedoch wird das Urteil starke Auswirkungen auf den Widerruf aktuell laufender Kredite haben. Viele Geldinstitute und untere Gerichtsinstanzen argumentieren nach wie vor mit der Verwirkung. Wenn der BGH diese Möglichkeit bestätigt, dann dürfte der Widerruf eines Darlehens ohne Weiteres kaum noch möglich sein. Verbraucher müssten sich einen Kreditvertrag von vornherein sehr genau anschauen, wobei davon auszugehen ist, dass Privatleute die genaue Widerrufsklausel nicht kennen, wie sie der § 355 BGB formuliert.
Wenn der BGH die Verwirkung hingegen ausschließt, dann hätte das zwei positive Konsequenzen für die Verbraucher:

  • Die Rechtssprechung der unteren Instanzen würde sich künftig am BGH-Urteil orientieren. Urteile dürften dort künftig verbraucherfreundlicher ausfallen.
  • Die Geldinstitute dürften das Urteil ebenfalls so gut wie flächendeckend anwenden und außergerichtlich zu wesentlich mehr Kompromissen bereit sein. Das käme denjenigen Verbrauchern entgegen, die bislang das Kostenrisiko des Klageweges scheuen.

Entscheidung am 23. Juni

Rechtsexperten erwarten eine Entscheidung des BGH im Sinne der Verbraucher, allerdings muss der 23. Juni abgewartet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein BGH-Urteil noch kein Gesetz ist: Andere Instanzen können sich daran orientieren, grundsätzlich bleiben sie aber in ihrer Entscheidung frei. Kreditnehmer sollten also auch künftig darauf achten, ob eine Widerrufsbelehrung im Vertrag ordnungsgemäß erfolgt ist.

von Thomas Schulz

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.