Um möglichst wirtschaftlich zu arbeiten berechnen Fluggesellschaften die voraussichtliche Passagierzahl für jeden Flug. In Klartext heißt das, dass die meisten Flüge überbucht werden, da mithilfe eines Prognosesystems berechnet wird, wie viele Passagiere ihren Flug trotz Buchung nicht antreten. Wichtige Faktoren, die in die Prognose hineinspielen sind externe Einflüsse wie Urlaubszeiten oder Messen. Auf diese Weise wird die Auslastung der Flieger maximiert. Gleichzeitig birgt dieses Vorgehen immer auch das Risiko, dass durch die systematische Überbuchung der Flieger nicht alle Passagiere befördert werden können. BBX klärt die wichtigsten Fragen, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Für welche Flüge ist das Risiko besonders hoch?
Urlauber können zumindest ein bisschen entspannen, denn das Risiko, aufgrund einer Überbuchung auf dem Boden bleiben zu müssen, ist bei touristischen Strecken weniger hoch als bei Business-Verbindungen. Besonders „gefährdet“ sind die sogenannten „Business-Rennstrecken“ wie Frankfurt – London oder Hamburg – Paris montags und freitags. Denn auf diesen Strecken und zu diesen Zeiten sind besonders viele Passagiere mit flexiblen Tickets unterwegs. Wer hingegen einen Urlaubsflug bucht, tritt diesen in aller Regel auch tatsächlich an.
Wenn doch überbucht ist
Mit der Buchung und Zahlung einer Reise wird ein Reise- bzw. Beförderungsvertrag geschlossen und die Airline ist in der Pflicht diesen Vertrag zu erfüllen. Hat man jedoch tatsächlich das Pech hat, an einen überbuchten Flieger zu geraten, so muss wohl oder übel auf den Flug verzichtet werden, denn Stehplätze sind bekanntlich im Flugzeug unüblich.
Grundsätzlich aber steht Betroffenen in solchen Fällen eine Entschädigung zu. Je nach Distanz beträgt diese zwischen 250, – bis 600, – €. Zudem müssen die Airlines ihren Kunden einen Ersatzflug anbieten, um so ihren Teil des Beförderungsvertrags zu erfüllen. In manchen Fällen wird dieses Angebot bereits im Vorfeld gestellt, wenn eine Überbuchung bereits frühzeitig abzusehen ist. Meist kann die nächste verfügbare Maschine genommen werden, aber auch der Tausch von Plätzen unter den Airlines ist nicht unüblich, d. h. möglicherweise bringt einen ein anderes Unternehmen zum Zielort.
Neben dem Angebot eines Alternativfluges kann auch ein Upgrade in die nächsthöhere Klasse stattfinden, wenn dort noch Plätze verfügbar sind. Zudem bieten die meisten Airlines auch Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen oder Hotelübernachtungen an, ähnlich wie bei Flugverspätungen oder -ausfällen.
Doch der angebotene Ersatzflieger muss nicht genommen werden. Fluggäste haben auch die Möglichkeit, sich die Flugkosten erstatten zu lassen.
Dem Risiko der Überbuchung umgehen
Eine hundertprozentige Garantie, auch den gewünschten Platz im Flieger zu bekommen, gibt es natürlich nie. Doch ein frühzeitiges Einchecken im Internet sichert einem schon mit hoher Wahrscheinlichkeit den Platz. Viele Airlines bieten die ihren Kunden die Möglichkeit bereits 24 Stunden vor Abflug einzuchecken und die Bordkarte auszudrucken. Hat man diese in der Hand, hat man seinen Platz sicher. Zumindest sofern der Flieger nicht aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden muss, doch vor solchen Eventualitäten kann man sich niemals ganz schützen.
Wer jedoch nicht zwingend auf einen bestimmten Flieger angewiesen ist, hat auch die Option freiwillig vom Flug zurückzutreten. Der Anspruch auf sämtlich Entschädigungsleistungen bleibt in einem solchen Fall grundsätzlich erhalten.