Die Riester-Rentenhöhe ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Höhe der geleisteten Einzahlungen
- Vertragslaufzeit
- gewähltes Riester-Produkt
- Kosten des Anbieters
- erwirtschaftete Überschüsse
- Geschlecht (bei Verträgen bis 2006)
Beispielrechnung
Diese exemplarische Berechnung soll eine Idee davon geben, wie hoch die Riester-Rente ausfallen kann. Ausgehend von einem Brutto-Jahresgehalt von 25.000,- €, werden im Jahr 4 % des Jahreseinkommens, also insgesamt 1.000,- € in den Riester-Rentenvertrag eingezahlt. Bei einer Einzahl- bzw. Ansparphase von 30 Jahre und einer Auszahlphase von 18 Jahren ergibt sich eine Rentenhöhe von 470,- € im Monat. Dabei wird von einer jährlichen Verzinsung von 4 % und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 3 % ausgegangen.
Rentenhöhe abhängig vom gewählten Produkt
Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung steht die Rentenhöhe teilweise schon im Voraus fest, da in diesem Fall ja eine garantierte Mindestrente festgelegt wurde. Dazu kommen noch die erwirtschafteten Überschüsse, deren Höhe variabel ist.
Bei einem Riester-Fondssparplan ist die Rentenhöhe stark von den Renditen abhängig, die erzielt werden. Lediglich die eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen sind garantiert.
Ähnliches gilt für Riester-Fondspolicen, denn hier werden die Fondsanteile erst am Ende der Ansparphase verkauft. Die angesparte Rente wird dann in sichere Anlagen umgeschichtet. Eine genaue Aussage über die Rentenhöhe ist daher nicht möglich.
Berechnung der staatlichen Zulagen
Die staatlichen Zulagen richten sich nach dem Familienstatus der Sparer: Verheiratete erhalten staatliche Zulagen in Höhe von 308,- €. Wer Kinder hat, erhält für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185,- € und für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde 300,- €. Für Alleinstehende gibt es 154,- € im Jahr.
Berechnung der Steuerersparnis
Durch die Riester-Rente ergibt sich eine Steuerersparnis, indem in der Steuererklärung Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierfür muss der Steuererklärung ein Beleg des Anbieters der Riester-Rente beigelegt werden, dann werden Zulagen und Steuerersparnis automatisch gegeneinander aufgerechnet.
Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die entsprechende Differenz über den Steuerbescheid erstattet. Bis zu 2.100,- € können inzwischen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ergänzend: Rentenberechnung für die gesetzliche Rente hinzuziehen
Um die nun ermittelte Höhe der Riester Rente mit den gesetzlichen Ansprüchen zu kombinieren, muss noch Letztgenannte ermittelt werden. Die reguläre Rentenberechnung ergibt sich aus der Formel: Gesammelte Rentenpunkte x aktueller Rentenwert. Seit 01. Juli 2016 beträgt dieser Rentenwert in den alten Bundesländern 30,45 EUR.
Ganze Rentenpunkte werden gesammelt, indem pro Kalenderjahr ein Durchschnittsentgeld von 36.267,- EUR verdient (und entsprechend anteilig an die Rentenversicherung abgeführt) wird.
Rechenbeispiel: Sie verdienen 40 Jahre lang 36.267,- EUR. Dadurch erwerben Sie 40 Rentenpunkte, die seit Juli 2016 jeweils 30,45 EUR wert sind. Die monatliche Bruttorente beträgt damit 1218,00 EUR. Davon werden dann noch Sozialabgaben abgezogen.