Wie bei jedem Riester-Produkt profitieren die Sparer auch beim Wohn-Riester von den Grundzulagen in Höhe von 154,- € für Erwachsene und 185,-/300,- € pro Kind, je nach Geburtszeitpunkt. Zudem gibt es die Möglichkeit eventueller Steuervorteile, wenn diese die Zulagen übersteigen würden (Günstigerprüfung).
Gefördert werden durch den Wohn-Riester Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, die Mittel dürfen nur für die Immobilienfinanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden.
Bei einem Verkauf müssten die Fördergelder wieder in einem Riester-Vertrag oder – innerhalb von vier Jahren – in eine andere geförderte Immobilie fließen. Welche Variante der Immobilienfinanzierung per Wohn-Riester gewählt wird, also Bausparvertrag oder Sofortdarlehen, hängt hauptsächlich von der Zeitplanung beim Immobilienerwerb ab.
Sofortdarlehen beim Wohn-Riester
Wenn die Immobilienfinanzierung in (sehr) naher Zukunft stattfinden soll, eignet sich der Wohn-Riester als Sofortdarlehen. Dies ist meist das übliche Annuitätendarlehen, mit dem Eigenheime oder Eigentumswohnungen finanziert werden. Es wird ein Annuitätendarlehen aufgenommen und in der Regel eine Anzahlung geleistet, der Sollzins ist meist für 10 oder 15 Jahre gebunden.
Die Förderung für den Wohn-Riester fließt unmittelbar in die Tilgung des Darlehens. Damit sind die Immobilienbesitzer schneller schuldenfrei. Sogar Sondertilgungen sind bis 2.100,- € jährlich möglich, nämlich in Höhe der maximalen Riester-Förderung. Die Sofortdarlehen für den Wohn-Riester werden hinsichtlich der Zinsen zu marktüblichen Konditionen angeboten.
Ein verschiedentlich offerierter Riester-Kombikredit ermöglicht den kurzfristigen Immobilienerwerb mit einem tilgungsfreien Vorausdarlehen, das später durch den Bausparvertrag abgelöst wird. Schon angespartes Kapital aus einer Riester-Rente kann als Anzahlung für die Immobilie verwendet werden, wenn die Höhe mindestens 10.000,- € beträgt. Die Riester-Rente wird damit in einen Wohn-Riester umgewandelt.
Die Tilgung des Sofortdarlehens kann frei gewählt werden, sie muss lediglich bis zum vollendeten 68. Lebensjahr erfolgen.
Wohn-Riester als Bausparvertrag
Diese Variante eignet sich für Riester-Sparer, die erst in fünf bis zehn Jahren Wohneigentum erwerben möchten. Ein Bausparvertrag ist grundsätzlich mit einer Wartezeit versehen, er wird nach entsprechendem Vorlauf zuteilungsreif.
Die Riester-Förderung fließt also zunächst in die Besparung des Bausparvertrages, der eine Kombination aus Ansparleistung und Kredit darstellt. Wenn der Bausparvertrag zugeteilt wurde, wird die Förderung für den Wohn-Riester zur Tilgung des Bausparkredites mitverwendet.
Für welche Tilgungsdauer und für welche Ratenhöhe sich die Immobilienbesitzer entscheiden, hängt von ihrem Leistungsvermögen ab. Die Guthabenzinsen beim Ansparen dürften ebenso wie die späteren Kreditzinsen aktuell sehr niedrig liegen.