Versicherungen
  1. Home
  2. Versicherungen
  3. PKV Wechsel innerhalb der Gesellschaft

PKV Wechsel innerhalb der Gesellschaft
Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben das Recht, innerhalb ihrer eigenen Gesellschaft kostenlos und jederzeit ihren Tarif zu wechseln. Das wird in den meisten Fällen den Beitrag spürbar senken.
von Thomas Schulz
PKV Wechsel innerhalb der Gesellschaft. PKV Wechsel innnheralb der Gesellschaft
© racorn / 123RF

Ist der Wechsel mit Leistungsverzicht verbunden?

Nicht unbedingt, denn trotz geringerer Beiträge kann der Versicherungsnehmer auf die gleichen Leistungen wie vorher vertrauen, er kann sich allerdings auch auf abgespeckte Leistungen herunterstufen lassen und dadurch noch mehr sparen. Dabei könnte er beispielsweise auf ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus verzichten, eine höhere Selbstbeteiligung wählen oder andere Zusatzleistungen künftig ausschließen, die er noch nie gebraucht hat.

Obwohl der Gesetzgeber das Recht innerhalb der Gesellschaft zu wechseln eindeutig definiert hat, ist der Tarifwechsel oft mit vielen Hürden verbunden. Dabei besagt eine Faustregel, dass Privatversicherte etwa alle fünf Jahre den eigenen Tarif überprüfen sollten. Anschließend steht ein Vergleich mit anderen Tarifen des eigenen Versicherers an. Vor allem ältere, langjährig PKV-Versicherte profitieren oftmals von einem Wechsel innherbalb der Gesellschaft. Es gibt für sie höchstwahrscheinlich allein durch den Zeitfaktor günstigere Tarife. Ein Versicherungsberater ist aber für den Vorgang des Wechsels sehr ratsam. Nur sehr wenige Versicherungsnehmer finden selbstständig einen neuen, optimaleren Tarif und setzen auch noch den Wechsel gegen den Widerstand ihrer Gesellschaft durch.

Tarifstrukturen der PKV

Jeder Privatversicherte erlebt nach einigen Jahren denselben Ärger: Kurz vor dem Jahreswechsel teilt ihm seine Versicherung eine Beitragserhöhung mit. Das Phänomen häuft sich eigenartigerweise, je länger die Person bei dieser Gesellschaft versichert ist. Mangels Vergleich nehmen das viele Versicherte stillschweigend über viele Jahre hin – so lange, bis die Belastung untragbar wird. Doch der Gesetzgeber hat längst der Beitragsexplosion mit dem Recht zum internen Tarifwechsel entgegengewirkt. Dieser Wechsel ist kostenlos möglich, nur informieren die Versicherer ihre Mitglieder nicht darüber, weil es für sie (die Unternehmen) nachteilig ist. Spezialisierte Berater beziffern die Einsparmöglichkeiten auf durchschnittlich 200 Euro monatlich. Der Wechsel lohnt sich praktisch für viele langjährig Versicherten, daher sollte er dieses Recht regelmäßig (etwa alle fünf Jahre) ausüben. Gesetzlich gibt es überhaupt keine Einschränkungen, jedoch ist der Aufwand nicht unerheblich, weshalb die Empfehlung auf den Fünf-Jahres-Turnus hinausläuft. Zu beachten ist, dass der Tarifwechsel in der eigenen Gesellschaft erfolgt. Wer die Gesellschaft wechselt, verliert zu einem großen Teil seine Altersrückstellungen und muss eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren.

Doch warum ist der interne Wechsel so lukrativ? Das hat einen wichtigen Grund: Die Krankenversicherungen werden mitunter deshalb teurer, weil die Gesellschaften ständig neue, sehr kostengünstige Tarife entwickeln, mit denen sie neue Kunden anwerben. Das bedenkenswerte Vertriebssystem der PKV zwingt die Gesellschaften zu dieser Preispolitik, denn sie müssen ihren Kundenbestand ständig erneuern. Wenn nun neue Kunden mit attraktiven, günstigen Tarife angeworben wurden, schließt die Gesellschaft alte Tarife, die in der Folge sukzessive teurer werden. Dafür gibt es durchaus Gründe, denn die “Kohorte” der im alten Tarif verbliebenen Versicherungsnehmer wird älter und dabei nicht gesünder. Die gesunden Mitglieder wechseln höchstens in einen günstigeren Tarif, wie sich aus Statistiken belegen lässt. Ältere, kranke Versicherungsnehmer wagen den Schritt nicht, weil ihre Gesellschaft mauert und subtil mit dem Verlust des Versicherungsschutzes droht. Der Prozess des Neueröffnens von Tarifen und des Schließens alter Tarife wiederholt sich im Abstand von wenigen Jahren. Wichtig zu wissen: Erst nach dem Schließen eines Tarifs steigen dessen Kosten auf die eigentlich angemessene Höhe. Es lohnt sich daher immer, in einen “jungen”, offenen Tarif zu wechseln. Das ist der Hauptgrund für die Kostenexplosion bei langjähriger PKV-Mitgliedschaft. Das Argument der steigenden Lebenserwartung bei besseren Therapien – mithin insgesamt steigenden Gesundheitskosten – ist zwar nicht falsch, aber in rein finanzieller Hinsicht kein Grund für jährliche Steigerungen um 10 – 20 %.

Gesetzliche Grundlagen für den internen Tarifwechsel

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Demnach dürfen die Versicherungsnehmer jederzeit in einen Tarif mit gleich guten oder schlechteren Leistungen wechseln. Der Vorgang muss ohne Nebenbedingungen durchzuführen sein. Nur bei einem Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, höhere Leistungen ausschließen und/oder eine Wartezeit ansetzen. Auch der Versicherungsnehmer kann aber, um auf Nummer sicher zu gehen, freiwillig höhere Leistungen ausschließen oder gar eine neue Gesundheitsprüfung ablegen. Doch die meisten Versicherungsnehmer möchten eigentlich einen jüngeren Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen haben. Das ist gar nicht so leicht zu realisieren.

Wie viele Tarife kommen infrage?

Alle offenen und geschlossenen Tarife der Gesellschaft stehen zur Auswahl. Es werden im Laufe der Zeit immer mehr. Die geschlossenen Tarife dürfen von Bestandskunden auch gewählt werden, sie werden nur nicht Neukunden angeboten. Interessant dürften neue, noch offene und damit extrem preisgünstige Tarife sein, doch es mag auch sein, dass der Versicherungsnehmer unter den geschlossenen Tarifen ein Modell findet, das am besten zu seinen Wünschen passt. Nur ergibt sich ein Problem: Praktisch jede Gesellschaft, die schon über einige Jahrzehnte am Markt ist, hat mehrere Hundert Tarife im Programm. Diese sieht ein Privatmensch kaum selbstständig durch, und wenn doch, dürfte er die beste Möglichkeit übersehen. Hier ist professionelle Hilfe gefragt.

Was wird aus dem alten Vertrag?

Die Rechte aus dem Altvertrag bleiben beim internen Tarifwechsel komplett erhalten. Dazu zählen alle Altersrückstellungen, aber auch das Recht, später einmal in den Standardtarif zu wechseln. Es gibt nur die Einschränkung für jüngere Verträge (ab 2013), dass aus einem Unisex-Tarif nicht in einen alten Bisex-Tarif gewechselt werden kann. Seit 2013 müssen die Versicherer Frauen und Männern dieselben Tarife anbieten, frühere Verträge waren noch unterschiedlich strukturiert. Den Wechsel wollen die Versicherer übrigens ab 2016 etwas besser unterstützen. Die Fachwelt wartet noch ab, ob das tatsächlich geschieht.

Kann ich den Tarifwechsel nicht selbst vornehmen?

Theoretisch: ja. Praktisch: Sie werden voraussichtlich nicht die optimale Lösung finden und unter Umständen sogar aufgeben. Warum sollte eine Gesellschaft mit dem oben beschriebenen Vertriebsmodell freiwillig ihren Kunden dieselben Leistungen zu einem günstigeren Preis anbieten? Darüber hinaus würden ja ältere, eher kranke Versicherungsnehmer in junge, für gesunde Kunden konzipierte Tarife wechseln, die dadurch für diese potenziellen Neukunden teurer werden müssten. Die Versicherung wird Sie daher subtil schikanieren:

  • Sie wird Ihnen ein anderes, aber nicht das beste Angebot unterbreiten.
  • Niemand wird sie vonseiten Ihrer Gesellschaft angemessen beraten.
  • Die Versicherungsgesellschaft wird Sie darauf hinweisen, dass durch einen Tarifwechsel Ihr Gesundheitsschutz möglicherweise gefährdet ist. Das ist eine schwer angreifbare Standardfloskel. Wahrscheinlich stimmt sie für Ihren Fall nicht, doch sie löst bei Ihnen Unsicherheit aus.
  • Ihre Gesellschaft wird Ihre Anfragen länger unbeantwortet lassen. Sie brauchen ein wirklich dickes Fell, um sich Gehör zu verschaffen.

Wie gehen Sie angemessen vor?

Das Mittel der Wahl ist für diesen Fall ein Honorarberater. Dieser verdient keine Provision, sondern ein Beratungshonorar, das Sie selbst tragen müssen, aber sehr schnell durch den günstigeren Tarif wieder einspielen. Er wird Ihnen nicht nur bei der Wahl des besten Tarifs, sondern auch beim Wechsel behilflich sein. Sie sollten dabei folgende Punkte beachten:

Welche Erfahrung hat der gewählte Honoraberater mit PKV-Tarifwechseln? Idealerweise kennt er den Bereich schon seit 2008 und kann das durch Kundenreferenzen belegen.
Welche Software setzt Ihr Berater ein? Ältere PKV-Tarife werden unter anderem durch die Programme Premium Software von PremiumCircle oder Lux von KVpro erfasst. Damit ist ein echter Vergleich möglich.
Wie gestaltet sich das Honarar? Es gibt die erfolgsabhängige oder zeitbezogene Honorargestaltung. Kalkulieren Sie, was für Sie günstiger ist.

Handeln Sie jetzt, denn die nächste Beitragserhöhung kommt bestimmt!

von Thomas Schulz

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.