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Rürup-Rente für Angestellte und Arbeitnehmer
Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente Arbeitnehmern? Ist für Arbeitnehmer eine Rürup-Rente oder eine Riester-Rente sinnvoller? Dass sich auch die Rürup-Rente für Arbeitnehmer durchaus rechnet, lässt sich an einem simplen Rechenbeispiel zeigen.
von Charlotte Ruzanski

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die nicht nur für Selbständige und Freiberufler interessant ist. Auch Angestellte haben die Möglichkeit, im Rahmen der Rürup-Rente für das Alter vorzusorgen. Dabei profitieren sie von steuerlichen Vorteilen, die ihre jährliche Steuerlast deutlich mindern.

Angestellte profitieren von einigen Vorteilen

Bei Angestellten erfreut sich die Rürup-Rente zunehmend großer Beliebtheit. Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge können sich Angestellte neben der Riester-Rente eine weitere private Altersvorsorge aufbauen. Im Vergleich zu nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Sparern fällt die Steuerersparnis jedoch etwas geringer aus.

Bei einem Rürup-Vertrag können Angestellte ihre jährlich eingezahlten Beiträge über die Steuererklärung geltend machen. Die Finanzbehörde akzeptiert einen Höchstbetrag von 22.171,20 Euro, bei Ehepaaren sogar das Doppelte. Die komplette steuerliche Förderung kommt jedoch erst 2025 zum Tragen. Bis dahin lässt nur ein Teil steuerlich geltend machen. Für 2015 sind es immerhin schon 80 Prozent, was für Alleinstehende einem Betrag von maximal 17.736 Euro entspricht, die aktuell über den Sonderausgabenabzug anrechenbar sind.

Welche Besonderheiten gelten für Angestellte

Von dem genannten maximalen Förderbetrag sind die Beiträge abzuziehen, die Angestellte im Jahresverlauf an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben. Das heißt, der steuerliche Vorteil ist um diesen Betrag gemindert, weil die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls im Rahmen der Steuererklärung Berücksichtigung finden.

Trotz dieser Einschränkungen lohnt es sich für gut verdienende Angestellte, eine Rürup-Rente abzuschließen, weil es für diese Form der privaten Altersvorsorge eine Förderung vonseiten des Staates gibt. Ob die Rürup-Rente geeignet ist, zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben, kann individuell sehr unterschiedlich sein. Besserverdienende haben eine relativ hohe Steuerlast, die sich durch die Rürup-Rente mindern lässt. Somit profitieren Besserverdienende doppelt. Sie verdienen gut, zahlen entsprechend hohe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und bekommen dadurch später eine höhere gesetzliche Rente. Parallel können sie mit ihrem frei verfügbaren Einkommen etwas für die private Vorsorge tun. Das führt in der Sparphase zu einer steuerlichen Entlastung und erhöht später ihr Alterseinkommen.

Ein Rürup-Vertrag ist besonders interessant für Angestellte, die immer flexibel sein möchten. Beiträge für eine Rürup-Rente lassen sich variieren, indem sie monatlich oder jährlich gezahlt werden. Sind die Beiträge in bestimmten Lebensphasen zu hoch oder nicht bezahlbar lässt sich der Rürup-Vertrag vorübergehend beitragsfrei stellen.

Riester-Rente oder Rürup-Rente

Beide Vorsorgearten sind staatlich gefördert. Die Förderung bei der Riester-Rente funktioniert im Wesentlichen über Zulagen, bei der Rürup-Rente sind es die steuerlichen Vorteile. Die Riester-Rente ist erste Wahl für Angestellte mit Kindern, weil der Staat für die Kinder zusätzliche Zulagen gewährt. Alleinstehende Besserverdiener profitieren mehr, wenn sie sich für die Rürup-Rente und deren steuerliche Vorteile entscheiden.

Neben den steuerlichen Vorteilen, die eine Rürup-Vertrag in der Sparphase mit sich bringt, spielen die steuerlichen Vorteile bei der Zahlung der Rente eine Rolle. Rürup-Verträge, die vor 2039 zur ersten Auszahlung kommen, werden in der Auszahlungsphase steuerlich besser behandelt. Gut verdienende Angestellte mittleren Alters und Angestellte kurz vor Renteneintritt können der Rentensteuer ein Schnippchen schlagen. Sie profitieren von der nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte, die jetzt noch geringer ist als ab 2040.

Rürup-Renten sind nicht vererbbar

Das im Rahmen einer Rürup-Rente angesparte Vermögen ist nicht vererbbar. Verstirbt ein Angestellter vor Auszahlung der Rente, haben Ehefrau, Lebenspartner oder die Kinder des Versicherten keinen Zugriff auf das Vermögen. Dieses Manko lässt sich ausgleichen, indem ein Rürup-Vertrag gewählt wird, bei dem die Absicherung der Hinterbliebenen integriert ist. Somit ist von vornherein garantiert, dass auch die Hinterbliebenen abgesichert sind.

von Charlotte Ruzanski

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