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Rürup-Rente – die Vorsorge für Selbständige & Freiberufler
Besonders für Selbständiger oder Freiberufler lohnt sich die Rürup-Rente, da diese weder bei der Riester-Rente unmittelbar förderberechtigt sind, noch eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen können.
von Charlotte Ruzanski

Die private Vorsorge für ein ausreichendes monatliches Einkommen nach dem Berufsleben wird immer wichtiger. Gerade Selbständige und Freiberufler, die in den wenigsten Fällen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können, sind sehr darauf angewiesen, selber für ein finanziell sorgenfreies Alter zu sparen. Die optimale Form bietet dabei die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Die größten Vorteile für Selbständige

Die Rürup-Rente oft auch Basisrente genannt steht jedem offen, lohnt sich aufgrund der Ausgestaltung der Steuervorteile vor allem für Selbständige und Freiberufler. Die staatliche Hilfe besteht in einer Steuerersparnis, indem die Beiträge im Jahr 2015 bis zu einer Höhe von 22.171,20 Euro oder bei Ehepaaren sogar bis 44.342,40 Euro zu 80% als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Hierbei ist zu beachten, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit in diesen 22.171,20/44.342,40 Euro berücksichtigt werden, sodass Selbständige und Freiberufler ohne Beiträge zur gesetzlichen Rente einen sehr viel höheren Rahmen für die Steuerentlastung nutzen können als beispielsweise Angestellte. Die Rürup-Rente / Basisrente stellt eine Rentenversicherung dar, in die monatliche Beiträge gezahlt werden, die investiert werden und bis zum Rentenalter ein Vertragsguthaben aufbauen, aus dem dann im Ruhestand die monatliche Rente gezahlt wird. Neben den regelmäßigen Beiträgen profitieren Selbständige mit unregelmäßigen Einkünften davon, dass sie auch erst am Ende eines Jahres mit Einmalzahlungen in die Rürup-Rente eventuell vorhandene Überschüsse nutzen können, um eine möglichst optimale Steuerersparnis zu erzielen.

Wichtige Details der Vertragsgestaltung

Da der Staat mit der Rürup-Rente den Aufbau einer finanziellen Sicherheit für die Zeit nach dem Berufsleben sichern beziehungsweise unterstützen möchte, gibt es gewisse Regeln, die für diese Altersvorsorge gelten. So kann die früheste Auszahlung der Versicherungsleistung erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen und das auch lediglich in Form einer monatlichen Rente, sodass ein regelmäßiges Zusatzeinkommen gesichert ist. Dadurch unterstreicht der Staat, dass die Unterstützung dem Aufbau einer zusätzlichen Vorsorge für eine finanzielle Unabhängigkeit im Alter dienen soll und nicht zur Erfüllung lang ersehnter Wünsche, die durch Einmalzahlungen befriedigt werden könnten.

Damit das Geld im Alter auch wirklich zur Verfügung steht, ist die Rürup-Rente zudem weder übertragbar noch verpfändbar. Gerade der Insolvenzschutz stellt bei den immer häufiger auftretenden Zahlungsunfähigkeiten und Aufgaben von Unternehmen eine große Rolle als perfekte Absicherung für Selbständige. Steht der eigene Betrieb vor dem Aus, sind zumindest diese Rückstellungen für den Ruhestand gesichert und fallen nicht in eine eventuelle Insolvenzmasse.

Steuerliche Regelungen der Rürup-Rente

Während im Berufsleben die Rürup-Rente durch Steuervorteile für den Selbständigen glänzt, darf nicht verschwiegen werden, dass die später zu erwartende Rente aus einem solche Vertrag versteuert werden muss. Aufgrund von niedrigeren Steuerklassen und sowieso bestehenden Freibeträgen, wirkt sich dieser Nachteil aber sehr viel geringer aus als die enorme Steuerersparnis in der Phase der Beitragszahlung. Die Steuervorteile sowie die Steuerbelastung sind im Übrigen in folgender Art und Weise über die Jahre hin gestaffelt.

Während im Jahr 2005 – der Beginn der Basis-Rente – nur 60 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden konnten, steigt dieser Wert um jährlich 2 Prozentpunkte, sodass ab dem Jahr 2025 sämtliche Zahlungen innerhalb des Rahmens von 22.171,20/44.342,40 Euro für Steuervorteile sorgen. Auch die Steuerbelastung im Alter ist nicht einheitlich. Hierbei bestimmt das Jahr der ersten Rentenzahlung die Höhe der Versteuerung. Wer im Jahr 2005 in Rente gegangen wäre, muss 50 % seiner Leistung aus der Rürup-Rente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2025 um einen Prozentpunkt und danach um jährlich zwei Prozentpunkte, sodass ab dem Jahr 2040 die komplette Rente versteuert werden muss.

von Charlotte Ruzanski

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