Das Kupfergeld, also die Ein-, Zwei- und Fünfcentmünzen, sind in der Herstellung teurer als ihr Nennwert und man kann mit ihnen nichts kaufen. Es dürfte heute kein Produkt für weniger als zehn Cent mehr geben, ausgenommen vielleicht ein einzelnes Gummibärchen am Kiosk. Ihre einzige wackelige Existenzberechtigung ziehen die Minimünzen aus den allgegenwärtigen Schwellenpreisen, deren vermeintliche, von Marketing-Experten vor Jahrzehnten erdachte Wirkung längst widerlegt ist. In manchen Ländern – den Niederlanden beispielsweise – ist man schon einen Schritt weiter. Da muss niemand mehr im Geklimper herumkramen. Der Endpreis wird auf- oder abgerundet. Im Schnitt ist das sowohl für Händler als auch für Kunden ein Nullgeschäft. Es ändert sich also nichts. Der Kunde hat dadurch nicht weniger, der Händler nicht mehr, aber allen bleiben ausgebeulte Portemonnaies und Hosentaschen erspart.
5000 verliert!
Und die Sache mit der Obergrenze? Die Bundesregierung sinniert darüber, Barzahlungen oberhalb von 5000 Euro zu verbieten. Erst hieß es, man wolle damit die Terrorismus-Finanzierung erschweren. Ein Argument, das ähnlich albern ist wie Massenüberwachung gegen Terrorismus (wir sehen ja, wie effizient das funktioniert) oder Rauchen gegen Terrorismus (die realsatirische Begründung für die Erhöhung der Tabaksteuer 2002 und 2003). Stichhaltig ist allerdings, dass die SPD auf rund 60 Milliarden Euro an gewaschenem Schwarzgeld verweist. Jährlich. Tatsache ist auch, dass eine solche Obergrenze wahrscheinlich 99% der Bevölkerung gar nicht betrifft. Nur wenige zahlen vierstellige oder höhere Beträge in Bar. Erste Wahl sind nach wie vor Überweisung, EC- oder Kreditkarte. Betroffen wären überwiegend nur solche Personen, die große Mengen Schwarzgeld horten – und damit sowohl dem Wirtschaftskreislauf als auch dem Staat (also uns allen) enorme Summen entziehen. Das kann niemand wollen.
Obergrenzen nur der erste Schritt
In anderen Ländern wie Frankreich gelten solche Obergrenzen bereits ab weit geringeren Summen. Erste Untersuchungen zeigen allerdings, dass dort die Maßnahme keinen nennenswerten Effekt auf die Schattenwirtschaft hatte, weil es trotz allem Mittel und Wege gibt, Geld zu waschen. Eine Reglementierung von Bargeldzahlungen kann also nur der erste Schritt sein. Anonyme Konten oder Kettenüberweisungen müssten ebenfalls stärker kontrolliert werden, ebenso wie die Ächtung von Steuerparadiesen zunehmen muss – etwa indem Gewinn nicht mehr am Firmensitz versteuert wird, sondern dort, wo er erwirtschaftet wird.