Schnelle und umfassende Meldung erforderlich
Unwetterschäden am Haus oder auch am Auto sollten Versicherte unverzüglich melden. Dieser Begriff ist juristisch definiert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Nur dann kann man nämlich einigermaßen sicher sein, den bestehenden Versicherungsschutz nicht zu riskieren, argumentiert der Bund der Versicherten (BdV). Die Meldung sollte per Einschreiben abgegeben werden. Eine erste Maßnahme kann es sein, die Gesellschaft anzurufen oder auch eine E-Mail mit einer Beschreibung des Schadens an den Versicherer zu senden. Wird man von einem Versicherungsvertreter oder einem Makler betreut, muss dieser ebenfalls informiert werden. Er kann die Schadensmeldung an den Versicherer weiterleiten.
Versicherer fordert Gutachten an
In der Regel wird die Versicherung ein Gutachten für den Schaden einfordern. Auch besteht die Möglichkeit, sich vor Ort selbst ein Bild zu machen. Die Gesellschaft schickt dann einen Gutachter vorbei, der sich das Unglück selbst ansieht. Meist genügt aber eine Dokumentation in Form von Fotos, deshalb weist der Bund der Versicherten darauf hin, wie wichtig es ist, gleich nach der Schadensfeststellung mehrere Bilder zu machen. Es ist auch vernünftig, eine Aufstellung der Schäden und der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Ganz wichtig ist dabei, die beschädigten Gegenstände niemals ohne die vorherige Zustimmung des Versicherers zu beseitigen. Dann kann es nämlich sein, dass man den Schaden nicht mehr vollständig einschätzen kann. Auch wenn es schwer fällt, sollten beschädigte Einrichtungsgegenstände, Scheiben, Türen oder ähnliche Dinge erst einmal unverändert belassen werden. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass der entstandene Schaden möglichst gering zu halten ist. Deshalb sind zerbrochene Fenster abzudichten oder ein durchnässter Hausrat im Keller vor weiteren Schäden zu schützen. Am besten fragt man den Versicherer schon bei der ersten Schadensmeldung, wie man in akuten Fällen vorgeht.
Diese Versicherungen übernehmen Schäden
Für die Kostenübernahme bei Schadensbeseitigungen kommen mehrere Versicherungen in Frage. Wenn ein Schaden direkt am Gebäude entstanden ist, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf, erklärt zum Beispiel der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn der Keller überflutet wurde, muss die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt sein, damit der Versicherer den Schaden übernimmt. Die Elementarschadenversicherung springt bei Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder aus Lawinenabgang ein. Die Hausratversicherung greift bei Schäden am Wohnungsinventar. Darunter fallen Elektrogeräte, wenn sie nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, aber auch durchnässte Möbel aufgrund von eindringendem Regen bei einer zerbrochenen Scheibe gehören dazu. Für einen Schaden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. Üblicherweise werden die Kosten für ein zerbeultes Blech oder für kaputte Scheiben voll erstattet. Es gibt also eine ganze Reihe von Möglichkeiten, einen Unwetterschaden an Haus, Wohnung oder Auto von der Versicherung erstatten zu lassen. Wichtig ist aber immer, dass er sofort und vollständig gemeldet wird, damit es im Nachhinein keine Schwierigkeiten mit dem Versicherer gibt.