Rund 600.000 Praktika werden im Schnitt jährlich in Deutschland absolviert. Die meisten davon im Rahmen eines Studiums. Derzeit gilt, dass Pflichtpraktika von Studenten vom Mindestlohn ausgenommen sind, ebenso wie freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern. Das heißt, dass sie geringer oder gar nicht vergütet werden können. Praktika, die länger dauern oder nicht im Pflichtprogramm eines Studienganges liegen, müssen mit dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro in der Stunde entlohnt werden. Vor Einführung des Mindestlohns lag der durchschnittliche Stundenlohn von Praktikanten laut DGB bei 4,61 Euro.
So wird der Mindestlohn umgangen
Aber auch trotz neuer Gesetze ist der Mindestlohn im Praktikum noch längst nicht durchgesetzt. Der DGB fordert den Mindestlohn auch für Praktikanten ab dem ersten Tag. Denn es gibt Schlupflöcher und Tricks, die viele Unternehmen anwenden, um die Regelungen zu umgehen. So werden etwa länger dauernde Praktika aufgeteilt und mit mehreren Praktikumsverträgen ausgestattet, damit aus einem langen mehrere kurze Praktika werden – und schon ist der Mindestlohn vom Tisch.
„Immer mehr junge Menschen berichten davon, dass ihnen Unternehmen nur Praktikumsplätze zur Verfügung stellen, wenn sie sich vorher durch die Universität bescheinigen lassen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, obwohl sie im Vorfeld eindeutig nach einem freiwilligen Praktikumsplatz gefragt haben. Unternehmen versuchen so, den Wunsch von jungen Menschen nach Berufsorientierung gezielt auszunutzen und umgehen so den Mindestlohn“, heißt es in der DGB-Studie. Aber auch bei der Arbeitszeit werde getrickst, wie es auch aus regulären Beschäftigungsverhältnissen bekannt ist. So würden im Vertrag weniger Stunden festgeschrieben als tatsächlich anfallen. Ein weiterer Trick sei es, dass reguläre Arbeitsverträge in auf drei Monate befristete Praktikumsverträge umgewandelt würden. Und das obwohl studentische Mitarbeiter durch die niedrigen Sozialversicherungsbeiträge ohnehin schon billige Arbeitskräfte darstellen.
Der DGB drängt daher darauf, Praktikumsverträge genau zu prüfen. Im Zweifelsfall hätten Betroffene anhand der Verträge bessere Klagemöglichkeiten, denn der Mindestlohn lässt sich bis zu drei Jahre nach Ende des Praktikums rückwirkend einklagen.
Unsichere wirtschaftliche Lage
Aber, so bemängelt der DGB, auch wenn der Mindestlohn gezahlt werde hieße das nicht immer, dass das Studium auf einem sicheren Fundament stehe, insbesondere bei Teilzeit-Praktika. Nur rund 20% aller Studenten erhalten Bafög; andere sind auf Nebenjobs und Unterstützung durch die Familie angewiesen. Daher sei auch die Sorge um die eigene wirtschaftliche Situation bei etwa einem Viertel der Praktikanten groß: „Fest steht: Praktika helfen jungen Menschen nicht dabei, ihren Berufseinstieg sicher und gut zu gestalten und Privat- und Arbeitsleben in Einklang zu bringen. Sie sind eher Vereinbarkeitskiller, schaffen Unsicherheit und zementieren damit den prekären Berufseinstieg.“