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Abgeltungssteuern bei Tafelgeschäften
Wer mit Wertpapieren handelt, sollte die Abgeltungssteuer auf Gewinne nicht aus den Augen verlieren. Was Sie als Sparer zur Abgeltungssteuer bei Tafelgeschäften wissen müssen und worin die Unterschiede zum Onlinhandel liegen.
von Laura Hoffmann
Abgeltungssteuern bei Tafelgeschäften – Alle Infos 2023. Gewinne aus Tafelgeschaeften werden in Deutschland anders versteuert als solche aus dem Onlinehandel
© RomoloTavani / iStock

Abgeltungssteuer bei Tafelgeschäften

Als Sparer möchten Sie auch in einer allgemeinen Niedrigzinsphase gute Gewinne machen. Ein Sparbuch sowie ein Tages- oder Festgeldkonto sind heute nicht mehr besodners ertragreich. Wer hingegen an der Börse aktiv wird, kann durchaus hohe Gewinne erzielen. Der Kauf und Verkauf von Aktien ist etwa ein Weg, die mögliche Rendite in die Höhe zu treiben. Im Zusammenhang mit dem Handel an der Börse fällt häufig der Begriff  „Tafelgeschäfte“. Was es damit auf sich hat und wann die Abgeltungssteuer ins Spiel kommt.

Was versteht man unter Tafelgeschäften?

Nicht allen Anlegern ist der Begriff „Tafelgeschäfte“ bekannt. Dabei haben diese gegenüber dem Onlinekauf und -verkauf von Wertpapieren einige Vorteile: Unter Tafelgeschäften versteht man Transaktionen mit einem Wertpapier, die direkt am Bankschalter vorgenommen werden. Als Anleger kaufen Sie ein Wertpapier und zahlen dafür einen Geldbetrag in Bargeld. Danach legen Sie Ihr Wertpapier physisch in ein Schließfach bei Ihrer Bank oder in Ihren Safe.

Tafelgeschäfte helfen zum Beispiel dabei, ein Pfandrecht zu umgehen. Außerdem ist der anonyme Ankauf von Papieren möglich, wobei diese Anonymisierung Grenzen hat: Wenn Ihr Investment in Wertpapiere oder in Edelmetalle eine Summe von 15.000 Euro übersteigt, ist die Bank verpflichtet, eine Identifizierung vorzunehmen.

Der physischen Wertpapier ist etwas komplizierter: Sie müssen dabei den Zinscoupon vom Wertpapier entfernen und bei Ihrer Bank einreichen. Der Onlinehandel funktioniert hingegen einfacher, dabei ist der physische Transfer natürlich nicht nötig.

Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer?

Kapitalerträge sind in Deutschland steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer. Bei Tafelgeschäften ist es nicht möglich, den Steuerabzug automatisch vorzunehmen. Hier unterscheiden sich Tafelgeschäfte von einem Onlineverkauf: Bei der Liquidation des Zinscoupons wird von der Bank allerdings ein anteiliger Auszahlungsbetrag einbehalten. Er entspricht der Höhe der Steuerbelastung mit der Abgeltungssteuer.

Somit ist auch der Besitz von Wertpapieren bei einem Tafelgeschäft steuerpflichtig, so dass Sie Abgeltungssteuer zahlen müssen. Die Erträge können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Unter Umständen kommt es zu einer Erstattung, weil Tafelgeschäfte in der Regel nicht von einem Freistellungsauftrag erfasst sind, die für den Sparer-Pauschbetrag angewendet werden.

Fazit: Tafelgeschäfte sind auch heute noch interessant

Linktipp
Mehr Infos zum Wertpapierhandel finden Sie auf depotkonto.de.

Obwohl der Onlinehandel mit Wertpapieren in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat, sollte auch der Handel mit physischen Wertpapieren etwas mehr in den Fokus geraten. Tafelgeschäfte können sich durchaus lohnen – obwohl sie der Abgeltungssteuer unterliegen. Allerdings erfolgt die Besteuerung auf anderen Wegen als bei einem Onlinekauf.

Ob sich aus steuerlicher Sicht trotzdem ein Vorteil ergibt, hängt immer vom Einzelfall ab und muss unter Berücksichtigung der individuellen Umstände betrachtet werden.

von Laura Hoffmann
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