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Altersarmut: Ist der Mindestlohn zu niedrig?
Immer wieder wird diskutiert, ob der Mindestlohn erhöht werden sollte. Fakt ist: Der aktuelle Mindestlohn zementiert die Altersarmut. Doch wie hoch müsste er sein, um ein auskömmliches Leben und eine gute Rente zu garantieren?
von Gerrit Wustmann
Altersarmut: Ist der Mindestlohn zu niedrig?
© grinvalds / iStock

Als der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 in Höhe von 8,50 Euro eingeführt wurde, waren dem Gesetz jahrelange Diskussionen vorangegangen. Die Wirtschaft hatte protestiert und vor massive Arbeitsplatzverlusten gewarnt. Eingetreten ist das Schreckensszenario natürlich nicht.
Das war bereits vorher klar. Viele unserer Nachbarländer haben Mindestlöhne. Arbeitsplätze sind trotzdem nicht in nennenswerter Höhe weggefallen. Der Protest der Wirtschaftsverbände hat einen simplen Grund: Wenn sie die Löhne nicht mehr drücken können, reduziert das ihre Rendite.

Mindestlohn schützt nicht vor Altersarmut

Dabei sind die Unternehmensgewinne in den letzten Jahren auch trotz der Eurokrise immer weiter gewachsen, während Deutschland das niedrigste Lohnwachstum der gesamten Eurozone hatte. Der Mindestlohn war daher längst überfällig. Von ihm profitiert auch die Binnenwirtschaft. Inzwischen beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Alle zwei Jahre soll er leicht angehoben werden. Ob das ausreicht um Preissteigerungen bei Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aufzufangen, ist zweifelhaft.

Aber noch ein weiteres Problem bringt der niedrige Mindestlohn mit sich: Er führt geradewegs in die Altersarmut. Denn wer sein Erwerbsleben zum aktuellen Mindestlohn bestreitet, wird im Alter höchstens knapp über der Grundsicherung landen – also dem Rentenbetrag, den per Gesetz auch jeder erhält, der nie gearbeitet hat. Das ist nicht nur demotivierend, sondern auch gefährlich.

Denn aktuell sind rund zehn Millionen Menschen in Deutschland von Altersarmut bedroht. Grund dafür ist neben den niedrigen Löhnen auch die immer weitere Abschmelzung der gesetzlichen Rente zugunsten der privaten Vorsorge. Von dieser profitieren Geringverdiener aber so gut wie gar nicht.

Mindestlohn müsste 12 Euro betragen

Experten gehen davon aus, dass der gesetzliche Mindestlohn auf mindestens 12 Euro brutto in der Stunde angehoben werden müsste, um das Problem der Altersarmut aufzufangen. Doch jeder Vorstoß in diese Richtung wird von der Wirtschaft mit denselben alten Argumenten abgeblockt und vehement bekämpft. Im Wahlkampf hatten Teile der SPD eine solche Anhebung gefordert, auch die Linke und Teile der Grünen sind dafür, während CDU/CSU und FDP eine deutliche Erhöhung naturgemäß ablehnen. Als Niedriglohn gilt ein Lohn unter 10 Euro brutto pro Stunde. Deutschland hat Untersuchungen zufolge einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa – und das obwohl die Wirtschaft boomt und die Auftragslage der Unternehmen gut ist.

Dass die Unternehmen reihenweise tricksen und heute noch immer rund 1,5 Millionen Arbeitnehmer nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten, ist eine weitere traurige Tatsache. Denn die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird zu lasch kontrolliert. Sofern es hier nicht binnen weniger Jahre zu tragfähigen Reformen kommt, steht Deutschland eine soziale Katastrophe bevor. Es gibt allerdings auch Unternehmer, die sich gegen dieses Praktiken stellen und höhere Mindestlöhne fordern, weil sie sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind.

von Gerrit Wustmann

1 Kommentare

  1. Helmut Bick
    11. April 2018, 15:53

    Ab 1.7.2018 ergibt ein Bruttolohn von 36267 € einen Rentenpunkt ist gleich 32,03 € x 40 Arbeits – Jahre = 1281,20 Bruttorente – Krankenversicherung zZt. 14,6% = 187,05 € : 2 = 93,53 € – 1,1% Zusatzbeitrag der Krankenkasse (AOK BY) = 14,10 € – 2,55 % Pflegeversicherung = 32,68 € ergibt eine Nettorente von 1140,89 €. Ich hatte zu letzt einen Stundenlohn von über 20,00 € und komme auch auf diesen Betrag. Einen Mindestlohn von 10,00 € x 160 Stunden x 12 Monate = 19200 €. Dieser Betrag ist ca. 53 % vom Durchschnittsbruttolohn. Das ergibt dann eine Nettorente von 1140 € x 53 % = ca. 604.20 €. Fehlzeiten etc. wurden dabei nicht berücksichtigt.

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