ALG II erhält, wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat, wer also nicht eine bestimmte Zeit lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wer zu lange arbeitslos ist, kann in Deutschland vom ALG I in das ALG II abrutschen.
Arbeitslosengeld in Europa
Österreich
In Österreich beträgt das Arbeitslosengeld nach einer bestimmten Zeit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 55 % des letzten Nettolohns zuzüglich mehrerer optionaler Zuschüsse. Wer nicht bezugsberechtigt ist, erhält Sozialhilfe unter dem Fachbegriff „bedarfsorientierte Mindestsicherung“. Sie fällt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit an.
Wichtiger ist noch die „Notstandshilfe“, die direkt auf das Arbeitslosengeld folgt, wenn kein neuer Job gefunden oder aus anderen Gründen nicht gearbeitet wird. Die Höhe liegt bei 95 % des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes, also nur unwesentlich darunter. Je nach persönlicher Situation können weitere Zuschüsse gewährt werden; jegliche Einkünfte zur Zeit des Bezuges werden angerechnet.
Dänemark
In Dänemark gibt es für Arbeitnehmer keine gesetzliche, sondern nur eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosengeld beträgt dann 90 % des letzten Einkommens, höchstens aber rund 1.700, – € – und es ist steuerpflichtig. Die Sozialhilfe, die sehr strenge Voraussetzungen hat, liegt für Erwachsene bei 60 % dieses Höchstbetrages, also bei monatlich rund 1.000, – €. Je nach individueller Situation kann es Zuschüsse geben, beispielsweise wenn Kinder ernährt werden müssen. Zuverdienst ist möglich, wird aber schon bei relativ kleinen Summen fast vollständig angerechnet.
Frankreich
In Frankreich beträgt das Arbeitslosengeld höchstens 75 % des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate, es beträgt mindestens 850, – € im Monat. Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange man zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Danach besteht Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe. Ihre Höhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, beträgt aber maximal rund 1.050, – € im Monat.
Großbritannien
In Großbritannien ist der Wind rauer als im EU-Kernland. Auch wer in das nationale Sozialversicherungssystem eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Hilfen, die sich an seinem letzten Einkommen orientieren. Erwachsene erhalten höchstens ein halbes Jahr lang rund 330, – € im Monat, zuzüglich Miete und kleinerer Zuschüsse. Arbeitslose stehen in Großbritannien noch deutlich heftiger unter sozialem und öffentlichen Druck als in Deutschland, da der Staat die Sozialausgaben immer weiter kürzen will und die Regelungen für den Bezug beständig verschärft.
Türkei
Das Arbeitslosengeld in der Türkei generiert sich aus der Arbeitslosenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und beträgt die Hälfte des letzten Einkommens. Gezahlt wird es für knapp sechs Monate, darüber hinaus gibt es keine Leistungen für Arbeitslose. Ausnahmen gelten für kranke Erwerbslose, die unter Umständen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung haben. Wer noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat keinerlei Leistungsansprüche.
Polen
In Polen liegt das Arbeitslosengeld bei knapp 180, – € monatlich. Es wird in der Regel für ein halbes Jahr gewährt. Unter Umständen gibt es Anspruch auf Wohngeld. Wer länger arbeitslos ist oder zuvor nicht oder nicht lange genug beschäftigt war, hat nahezu keine Ansprüche. Je nach Region gibt es die Möglichkeit, minimale Geld- oder auch Sachleistungen zu erhalten.
Fazit
Wie man sieht, ist die Spanne sehr groß. Deutschland liegt im unteren Mittelfeld. Es gilt aber auch zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten in den beispielhaft genannten Ländern teils stark variieren und dass bei einigen Ländern, in denen die Unterstützung auf den ersten Blick hoch erscheint, Zuschüsse, die in Deutschland gesondert gewährt werden, bereits enthalten sind.
Zu beachten ist, dass es sich bei den hier genannten Zahlen um Richt- und Durchschnittswerte handelt, die je nach individueller Situation der Leistungsbezieher variieren können.