Bafög
Mit den Zahlungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) werden laut Bundesbildungsministerium derzeit rund 870.000 Studenten unterstützt. Ob man Anspruch auf Bafög hat, und wie hoch dieser Anspruch ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen am eigenen Einkommen zum Beispiel aus Unterhalt und/oder Studentenjobs, zum anderen an der Höhe des Einkommens der Eltern. Auch die Art der Ausbildung spielt eine Rolle und ob man noch bei den Eltern oder auswärts wohnt – zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder dem Studentenwohnheim.
Der derzeit höchstmögliche Bafög-Satz beträgt monatlich 670, – €. Darin enthalten ist ein Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 73, – €. Je mehr man selbst und die Eltern verdienen, desto geringer fällt die Unterstützung aus. Wer den Höchstsatz erhält darf durchschnittlich 400, – € brutto monatlich hinzuverdienen. Steigen die eigenen Einnahmen, sinkt der Bafög-Anspruch.
Antragsformulare sowie weiterführende Informationen und Beispielrechnungen gibt es beim Bildungsministerium.
Unterhalt
Studierende haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltszahlungen seitens der Eltern. Dieser Anspruch besteht bis drei Monate nach Ende des Studiums. Es ist dabei egal, ob sie einen Abschluss machen oder das Studium abbrechen. Der Anspruch besteht allerdings nur für die durchschnittliche Dauer des Studiums (meist zwei oder drei Semester über der Regelstudienzeit). Die Höhe des Anspruchs hängt vom Einkommen der Eltern ab. Der Höchstsatz beträgt derzeit 781, – € monatlich. Auf welchen Betrag man Anspruch hat, erfährt man aus der Düsseldorfer Tabelle, die vom OLG Düsseldorf jedes Jahr neu herausgegeben wird.
Einkommen aus Nebenjobs mindert den Unterhaltsanspruch leicht je nach Höhe des Zuverdienstes. Bei hoher Unterhaltsleistung entfällt der Anspruch auf Bafög. Das kann für Studenten, deren Eltern sich weigern, ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, zu großen Problemen führen. Im schlimmsten Fall muss hier der Rechtsweg bemüht werden. Dieser ist in der Regel erfolgreich.
Kindergeld
Das Kindergeld von monatlich maximal 215, – € erhalten die Eltern. Es ist zweckgebunden und wie der Name sagt für die Unterstützung der eigenen Kinder gedacht. Es wird maximal bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt und ist eine staatliche Transferleistung, auf die jeder Anspruch hat, der Kinder hat. Im Grunde haben volljährige Kinder das Recht, von den Eltern zu verlangen, dass sie ihnen das Kindergeld ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Dies ist insbesondere bei Unterhaltsstreitigkeiten von Bedeutung. Denn zahlen die Eltern den von ihnen nach der Düsseldorfer Tabelle zu leistenden Unterhalt nicht oder nur teilweise, dann können erwachsene Kinder in der Ausbildung beantragen, dass das Kindergeld nicht mehr ihren Eltern, sondern ihnen selbst ausgezahlt wird.