Eine Berechnung der zu erwartenden Altersrente lieferte die Deutsche Rentenversicherung an Arbeitnehmer unter 55 Jahren nur nach schriftlicher Aufforderung zur Angabe der Rentenhöhe. Seit 2002 erhalten alle Versicherten für ihre Altersrente regelmäßig die so genannte Renteninformation.
Die Renteninformation enthält drei wesentliche Angaben:
- Berechnung der bislang erreichten Altersrente
- Hochrechnung der künftigen Altersrente auf Basis des Einkommens der vergangenen 5 Jahre
- Rentenhöhe der so genannten vollen Erwerbsminderungsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit
Basis für die Berechnungen der Rentenhöhe zur Altersrente und bei Erwerbsminderung, früher als ‘Erwerbsunfähigkeit’ bekannt, sind immer die Rentenpunkte – offiziell heißen sie ‘Entgeltpunkte’.
Der Rechenweg der Deutschen Rentenversicherung
Von rentenrechtlicher Bedeutung sind die Rentenpunkte, die die Deutsche Rentenversicherung mit einer einfachen Dreisatz-Rechnung ermittelt: Das persönliche Bruttogehalt wird durch das so genannte Durchschnittsentgelt aller Versicherter geteilt – dabei wird nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden.
In gerundeten Zahlen: Wer dieses Jahr im Westen etwa 2.800,- € Bruttoverdienst hat, erwirbt aus seiner Arbeit 1,0 Rentenpunkte oder 28,- € Rentenanspruch. Beim halben Gehalt von 1.400,- € entsprechend der Hälfte: 14,- €. Um im Rechtskreis Ost einen ganzen Rentenpunkt zu erwerben, muss der Bruttolohn bei gerundet 2.500,- € liegen; dafür hat dieser auch nur einen Wert von 25,- €, also die persönliche Rentenmehrung durch das abgeleistete Arbeitsjahr.
Für die Renteninformation werden die Rentenpunkte eines jeden Arbeitsjahres der aus der Vergangenheit addiert. Die gesammelten Rentenpunkte werden anschließend mit 28,- € (Ost: 25,- €) multipliziert. Die genannten Beträge von 28,- € oder 25,- € repräsentieren den so genannten ‘aktuellen Rentenwert’, also den Wert von einem Rentenpunkt in Euro.
Die Berechnung der Rentenhöhe kann jeder Versicherte selbst durchführen
Jeder Versicherte kann seine eigene Berechnung zur persönlichen Rentenhöhe durchführen. Er braucht für die Berechnung der Altersrente im Grunde nur sehr einfach rechnen – egal ob Ost oder West und ohne jede Dreisatz-Rechnung:
Sehr einfach, und ohne Rentenpunkte zu beachten, teilt man sein Bruttogehalt durch 100. Zum Beispiel: 3.000,- € geteilt durch 100 entsprechen 30,- € Rentenzuwachs pro Jahr. Multipliziert mit 30 restlichen Arbeitsjahren bis zum Rentenbeginn mit 67 ergeben sich 900,- €.
Zuzüglich ‘bisher erreichter Anwartschaften‘ laut Renteninformation – angenommen 300,- € – beträgt die Altersrente im Rechenbeispiel 1.200,- €. Brutto. Davon gehen künftig Steuern ab, ebenso wie Krankenversicherungsbeiträge.