Bei der bAV wird monatlich ein fixer Betrag von Bruttogehalt abgezogen und angelegt. Die Summe darf dabei 4 % des Gehalts bzw. 2.856, – € im Jahr nicht überschreiten. Mit Eintritt in den Ruhestand wird die angesparte Summe dann ausgezahlt, je nach Vertrag in Form einer Einmalzahlung oder monatlicher Raten.
Lohnnebenkosten entfallen
Dieses Prinzip birgt für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass für den Spar-Anteil keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Und auch der Arbeitgeber profitiert, denn auch für ihn entfallen für diesen Lohnanteil die Nebenkosten.
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten allerdings zusätzlich zum Sparanteil einen Bonus. Üblich ist ein Aufschlag von mindestens 20 % der Summe, die der Arbeitnehmer monatlich spart. Eine gesetzliche Verpflichtung für solche Zahlungen besteht zwar nicht, die 20 % entsprechen jedoch in etwa dem, was der Arbeitgeber durch die entfallenen Lohnnebenkosten spart, weshalb durch solche Boni keine Mehrkosten entstehen.
Nachträgliche Versteuerung schreckt viele ab
Obwohl das Modell der bAV attraktiv ist, nimmt nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer diese Leistung in Anspruch. In den meisten Fällen wird eine bAV nur genutzt, wenn sie ohnehin durch einen Tarifvertrag festgelegt ist.
Tatsächlich birgt das Angebot einen Haken. Denn während Arbeitnehmer auf die Sparraten keine Steuern und Abgaben zahlen müssen, werden diese nachträglich, d. h. mit der Auszahlung, fällig. Durch diese Regelung kann eine bAV für manche Arbeitnehmer sogar zum Minusgeschäft werden und lohnt sich nicht ausnahmslos für jeden.
Plus für Besserverdiener
Es sind vor allem die Besserverdiener, die von einer bAV profitieren können. Grund sind die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Denn nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe werden die Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung prozentual zum Gehalt berechnet. Wird eine bestimmte Lohngrenze überschritten, müssen nur Abgaben bis zu dieser Grenze gezahlt werden, der Teil des Einkommens, der darüber hinaus geht, bleibt abgabenfrei.
Bemessungsgrenze | |
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Gesetzliche Krankenversicherung | 48.6000, – € |
Gesetzliche Rentenversicherung | 71.400, – € alte Bundesländer
60.000, – € neue Bundesländer |
Zusätzlich sind viele Besserverdienende auch privat krankenversichert, wird die Sparsumme bei der Auszahlung besteuert, entfallen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sogar gänzlich.
Für Geringverdiener hingegen lohnt es sich erst dann über eine bAV nachzudenken, wenn der Arbeitgeber einen großen Teil dazuzahlt. In einem solchen Fall kann sich eine bAV sogar noch für ältere Arbeitnehmer lohnen.
Für alle anderen, die nur ein Durchschnittsgehalt beziehen, ist eine private Vorsorge deutlich attraktiver. Nicht zuletzt aufgrund der besseren Flexibilität, d. h. der Möglichkeit die Ratenhöhe anzupassen, Sonderzahlungen zu leisten oder bei finanziellen Engpässen Zahlungen auszusetzen.
Kaum Boni vonseiten der Arbeitgeber
Da besonders die kleinen Betriebe ihren Mitarbeitern kaum Zuschläge auf ihre Sparrate zahlen, arbeitet das Arbeitsministerium an Plänen zu Verbreitung der Betriebsrente. Wie die Frankfurter Allgemeine (faz) berichtet, soll es aktuellen Plänen zufolge den Gewerkschaften erleichtert werden, gemeinsam mit den Arbeitgebern Versorgungseinrichtungen aufzubauen. Diese könnten dann von der Politik für gemeinverbindlich erklärt werden. Kritiker argumentieren, dass die Konsequenzen daraus sein werden, dass Unternehmen über das Tarifrecht dazu gedrängt werden, für ihre Mitarbeiter vorzusorgen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen könnte das teuer zu stehen kommen.