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Die perfekte Bewerbung: Infos und Tipps
Kaum hat man die letzte Prüfung an der Ausbildungsstätte hinter sich gebracht, wartet auch schon die nächste große Herausforderung: Die Bewerbung! Es ist ein Balanceakt, der hier vollbracht werden muss – weder sollte man zu sehr mit seinen Leistungen und Fähigkeiten prahlen, noch empfiehlt es sich, sein Licht unter den Scheffel zu stellen. Wir zeigen, welche Aspekte für eine optimale Bewerbung berücksichtigt werden sollten.
von Charlotte Ruzanski
Die perfekte Bewerbung: Infos und Tipps. Bei der optimalen Bewerbung wird weder mit Fähigkeiten geprahlt noch gibt sich der Bewerber devot.
© thinkstock

Den Mittelweg zwischen Hoch- und Tiefstapelei bei einer Bewerbung zu finden, ist beinahe schon eine Wissenschaft für sich. Denn es reicht leider nicht aus, nur seine Fertigkeiten und Kenntnisse überzeugend darzustellen – besonders wichtig ist es, sich mit seiner Bewerbung aus der Flut der anderen Bewerbungen hervorzuheben.

Generell sollte in der Bewerbung die Frage beantwortet werden, warum man selbst die beste Wahl für das Unternehmen ist. Dafür muss man zum einen um seine Qualifikationen und Stärken wissen, zum anderen ist es unumgänglich das Stellenprofil genau zu kennen. Es gilt den Anzeigentext exakt zu analysieren und auch zwischen den Zeilen zu lesen. Wer die Erwartungen des Unternehmens kennt, kann seine Kompetenzen entsprechend darstellen und bei seiner Bewerbung hervorheben.

Zweifelhafte Sprachenkenntnisse …

Dennoch muss Vorsicht an den Tag gelegt werden! Wer mit Fähigkeiten prahlt, die er gar nicht hat, wird beim Vorstellungsgespräch ein unsanftes Erwachen erleben …

Sicher geht es darum, sich gut zu verkaufen. Aber die Wahrheit sollte dennoch maximal ein bisschen aufpoliert werden. Besonders Fremdsprachkompetenzen sind anfällig für Prahlerei; da werden Spanischkenntnisse aus dem Sommerurlaub schon mal als Grundkenntnisse aufgeführt. Wenn der Personaler im Gespräch dann aber plötzlich ins Spanische wechselt, sollte man mehr können als die üblichen Begrüßungsfloskeln.

Der erste Eindruck soll beeindrucken

Schon der erste Eindruck, den die Bewerbung selbst bietet, entscheidet darüber, ob man im Bewerbungsprozess weiterkommt oder nicht.
Schon der erste Eindruck, den die Bewerbung selbst bietet, entscheidet darüber, ob man im Bewerbungsprozess weiterkommt oder nicht.

Natürlich sind es im Wesentlichen die Fähigkeiten, die darüber entscheiden, ob man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder nicht. Doch sollten Bewerber nicht übersehen, dass der erste Eindruck der Bewerbung über die Optik entsteht. Außerdem kann bei einer regelrechten Bewerberflut die Form als Ausschlusskriterium genutzt werden.

Achtung
Absolutes No-Go sind verschmutzte oder verknickte Unterlagen. Die Mappe getreu dem Motto „weniger ist mehr“ auswählen und keine farblichen Experimente wagen. Empfehlung: schlichte, gut handhabbare Klemmmappen in dunkelblau oder -grün.

Allerdings sollte immer auch ausschlaggeben sein, auf welche Art von Stelle man sich bewirbt. Wer eine Stelle im Marketing haben möchte, darf durchaus etwas mit dem Design spielen. Bei angehend Software-Entwicklern oder Buchhaltern ist das nicht erforderlich.

Mit oder ohne? Das Foto in der Bewerbung

Ein Foto ist längst kein Muss mehr in einer Bewerbung.
Ein Foto ist längst kein Muss mehr in einer Bewerbung.

Dasselbe gilt für das Foto. Fotos sind in Bewerbungen zwar inzwischen kein Muss mehr, dennoch lohnt sich die Investition in ein professionelles Bild. Denn auch, wenn es kaum ein Personaler zugeben möchte, aber das Foto ist entscheidend und führt zu einem ersten subjektiven Eindruck.

Auch die Bewerbungsfotos haben sich von dem altbackenen Setting gelöst und sind nicht mehr an allzu feste Vorgaben gebunden. Trotzdem sollte auf angemessene Kleidung geachtet und keine zu verspielte oder gekünstelte Pose (z. B. die Denkerpose) eingenommen werden.

Die Königsdisziplin: Das Anschreiben

Bewerber begehen immer wieder den Fehler, das Anschreiben als einen Begleitbrief der Bewerbungsmappe zu verstehen. Da wird es für mehrere Bewerbungen verwendet, zusammengebastelt aus fertigen Satzbausteinen, die womöglich noch von Vorlagen aus dem Internet stammen. Doch ein Anschreiben sollte einzig und allein auf die eine ausgeschrieben Stelle zugeschnitten sein. In keinem Fall darf der Anschein entstehen, dass es sich um eine Massenbewerbung handelt. Das schafft man, indem man Details aus dem Anforderungsprofil aufgreift und so zeigt, warum man als Bewerber ideal auf die Stelle passt und sich außerdem umfassend mit dem Unternehmen beschäftigt hat.

Das Anschreiben ist eine eigenständige, in sich geschlossene Präsentation, auf die genauso viel Mühe verwendet werden sollte wie auf den Rest der Bewerbung. Hier hat der Bewerber die Möglichkeit, seine Leistungen anzupreisen. Formfehler sollte tunlichst vermieden werden! Sprachlich ist man am besten beraten, wenn man schlicht und sachlich schreibt und dem Gegenüber auf Augenhöhe begegent; dafür ist es elementar Formulierungen im Konjunktiv zu vermeiden.

Anschreiben in drei Abschnitten

Das Anschreiben sollte mit dem Killerargument losgehen.
Gerhard Winkler im Gespräch mit FOCUS Online

Idealerweise ist ein Anschreiben nicht länger als eine Seite und besteht aus drei Abschnitten:

Im ersten Abschnitt gilt: Eigenwerbung machen! Idealerweise ist das schlagende Argument, warum man als Bewerber auf die Stelle passt, schon im ersten Satz enthalten. Die eine Seite, die einem für das Anschreiben zur Verfügung steht, bietet keinen Platz für Einleitungen, oder die Absichtserklärung einer Bewerbung (wie es die wohl typischste Bewerbungsfloskel macht: „Hiermit bewerbe ich mich …“). Es gilt, gleich zur Sache zu kommen. Und auch gleich zu Beginn zu begeistern, mit Erfahrungen, Kenntnissen und Qualifikationen. Statt Floskel sind hier konkrete Beispiele von mitgemachten Aufgaben und Projekten angebracht, die bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten sichtbar machen.

Der zweite Abschnitt dient der Skizzierung des beruflichen Werdegangs. Sinnvoll ist eine Darstellung in umgekehrter Chronologie – aber Vorsicht: Niemand will eine stupide Wiederholung des Lebenslaufs. Viel mehr ist hier die Möglichkeit, Fähigkeiten und Erfahrungen zu betonen, die für den Job relevant sind. Außerdem kann man hier Aktivitäten erläutern, die im Lebenslauf möglicherweisen nur kurz aufgeführt sind.

Der dritte Absatz gibt die Möglichkeit auf zusätzliche Qualifikationen einzugehen und vor allem zu erläutern, warum man die Stelle haben will. Immer gilt es dabei die Balance zu halten und höflich zu klingen, ohne devot zu sein.

Die Form wahren!

Vorsicht vor Formfehlern im Anschreiben!
Vorsicht vor Formfehlern im Anschreiben!

Das Anschreiben birgt viele Gefahren für Formfehler, die es gekonnt zu umschiffen gilt. Zunächst empfiehlt es sich, den Ansprechpartner für die Stelle zu ermitteln, um so anonyme Anschreiben zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt es, den konkreten Titel der Ausschreibung im Betreff zu nennen, damit werden auch Einleitungssätze mit Absichtserklärungen überflüssig.

Ganz wichtig ist aber: Fehler vermeiden! Besonders pikant sind falsche Namen oder Adresse. Wer sich einen solchen Schnitzer leistet, ist in der Regel sofort raus.

Vom Kindergarten bis zum Stammtisch – was in den Lebenslauf gehört

Bewerbungsexperten wissen: Der Lebenslauf überzeugt mit Schlichtheit. Schließlich handelt es sich um ein reines Datenblatt. Ein zusätzliches Deckblatt mit großem Bild und den Kontaktdaten des Bewerbers kommt zunehmend aus der Mode. Dafür bietet sich eine Aufteilung in zwei Spalten an, von denen eine Zwischenüberschriften und Zeitangaben beinhaltet, die andere den Inhalt.

Untergliedert werden kann der Lebenslauf in folgende sechs Rubriken:

  • persönliche Daten
  • Ausbildung
  • Weiterbildung
  • Berufserfahrung
  • Kenntnisse
  • Engagement.

Die aktuellsten Ereignisse sollten gleich zu Beginn aufgeführt werden. Nicht nur in einer Zeile Erwähnung finden sollte die Abschlussarbeit, zumindest der Titel der Arbeit sollte angegeben werden. Gleiches gilt für aktuelle Praktika: Hier kann man stichpunktartig aufführen, mit welchen Aufgaben man betraut war.

Eifrige Bewerber sollten berücksichtigen, dass längst nicht das gesamte Leben aufgelistet werden muss. Welche Grundschule man besucht hat oder welchem Beruf die Eltern nachgehen, interessiert kaum einen Personaler.

Was man in seiner Freizeit unternimmt, gehört nicht in die Bewerbung.
Was man in seiner Freizeit unternimmt, gehört nicht in die Bewerbung.

Auch über die persönlichen Interessen muss man sich nicht ausführlich auslassen. Hobbys gehören nur in den Lebenslauf, wenn sie etwas zur Qualifikation für die gewünschte Stelle aussagen. Engagement im Sinne einer Vereinsmitgliedschaft, ein Traineramt oder ungewöhnliche Tätigkeiten, die einen hervorheben, haben in der Regel eine positive Wirkung auf die Verantwortlichen.

Entscheidend sind die Interessen, die im Zusammenhang mit der Stelle stehen können oder Aussagen über die Persönlichkeit machen. Praktika aus der Schulzeit können mit einer kurzen Erwähnung gewürdigt werden. Auch Aushilfsjobs, denen man während des Studiums nachgegangen ist, dürfen ruhig aufgeführt werden – immerhin zeigt der Interessent damit, dass er sich seine Ausbildung selbst finanziert hat und beweist Selbstständigkeit.

Mut zur Lücke

Stehen Sie offen zu Ihren Lücken im Lebenslauf. Sie sind nicht zwangsläufig ein Minuspunkt.
Stehen Sie offen zu Ihren Lücken im Lebenslauf. Sie sind nicht zwangsläufig ein Minuspunkt.

Dass Lücken im Lebenslauf nicht gerne gesehen werden, ist kein Geheimnis. Doch es gilt: Weist der eigene Lebenslauf längere Lücken auf, dann ist jeder am besten damit beraten, konkret zu schreiben, was er in dieser Zeit gemacht hat. Wer versucht die Phase des Leerlaufs durch verwaschene Begriffe wie „Zeit für die Familie“ zu vertuschen, fährt nicht so gut wie der, der offen damit umgeht, dass er für einige Monate Urlaub gemacht hat. In manchen Fällen machen solche Auszeiten sogar einen guten Eindruck, weil sie zeigen, dass man den Mut hat, aus dem fest vorgegebenen Rahmen auszubrechen. Auf jeden Fall aber punktet man mit der Wahrheit immer mehr als mit Ausweichstrategien.

Der Gehaltswunsch

Formulieren Sie einen Gehaltswunsch in der Bewerbung nur auf ausdrückliche Aufforderung hin.
Formulieren Sie einen Gehaltswunsch in der Bewerbung nur auf ausdrückliche Aufforderung hin.

Es ist zwar nicht üblich, doch immer wieder werden Bewerber in den Stellenanzeigen dazu aufgefordert eine Gehaltsvorstellung zu nennen. Ein solcher Passus sollte nicht ignoriert werden, aber beginnen sollte man die Bewerbung mit diesem Thema auch nicht. Viel sinnvoller ist es, seine Gehaltsvorstellungen am Ende des Bewerbungsschreibens konkret zu beziffern. Bleibt das Aufgabengebiet in der Ausschreibung unklar, kann man sich auch eine Verhandlungsspanne vorbehalten.

Info
Mögliche Formulierungen für die Angabe der Gehaltsvorstellung: „Ich strebe ein Bruttojahresgehalt von 52.000, – € an“ oder: „Ich strebe ein Bruttojahresgehalt zwischen 49.000, – und 55.000, – € an. Genauere Angaben möchte ich erst nach weiteren Informationen über die ausgeschriebene Stelle machen.“

Anlagen nicht vergessen

Letztendlich gehören zur Bewerbung noch bestimmte Anlagen. Arbeitszeugnisse sind generell komplett einzureichen. Ist ein weniger gutes Zeugnis darunter, gehört es trotzdem in die Bewerbungsunterlagen – denn eins ist sicher: Lücken fallen immer auf.

Zusätzlich gehört auch das Zeugnis über den höchsten Bildungsabschluss in die Unterlagen sowie Zertifikate von Fortbildungen, etc.

Besonders in kreativen Berufen werden außerdem häufig Arbeitsproben erbeten.

Achtung
Der potentielle Arbeitgeber sollte nicht nicht getreu dem Motto „Viel hilft viel“ mit einer Flut an Arbeitsproben überhäuft werden. In der Regel werden max. drei Proben erbeten. Viel entscheidender als die Menge ist ohnehin die Qualität.

von Charlotte Ruzanski

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