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Brauche ich eine Restschuldversicherung für meinen Kredit?
Egal ob kleine oder große Anschaffung, in Zeiten niedriger Zinsen erfreuen sich die Kreditangebote der Banken erhöhter Beliebtheit. Allein im Jahr 2012 nahmen Privatpersonen in Deutschland Kredite über mehr als eine Milliarde Euro auf. Doch wie sichert man sich für Fälle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod ab? Die Kreditgeber offerieren in der Regel eine Restschuldversicherung. Ob sich das lohnt ist eine andere Frage.
von Gerrit Wustmann
Brauche ich eine Restschuldversicherung für meinen Kredit?. Eine Restschuldversicherung kann einen schuetzen, damit man bei Zahlungsunfaehigkeit nicht von seinen Schulden erdrueckt wird. Doch gute Angebote sind rar.
© scanrail/thinkstock

Gegen viele Eventualitäten kann man sich absichern, aber längst nicht immer rechnet sich das. Viele Versicherungen sind nur in speziellen Fällen sinnvoll, viele weitere komplett überflüssig.

Eine Restschuldversicherung wirkt auf den ersten Blick nur logisch, wenn man einen privaten Kredit aufnimmt. Denn es kann in der Zwischenzeit vieles passieren, vor allem bei langen Laufzeiten über mehrere Jahre. Man kann krank oder arbeitslos werden und auf einmal ist man nicht mehr in der Lage, die noch offenen Kreditraten weiter abzuzahlen. Wenn man stirbt besteht das Risiko, dass man seinen Verwandten die Schulden aufbürdet, indem man sie ihnen vererbt. Die Restschuldversicherung soll genau das verhindern. Tritt die Zahlungsunfähigkeit aufgrund bestimmter Kriterien ein, begleicht sie den Restbetrag des Kredits.

Was decken die Verträge ab?

Doch man muss, wie üblich, vorsichtig sein und vor allem die dargebotenen Verträge und Konditionen sehr genau studieren. Denn die Fälle, in denen eine Restschuldversicherung tatsächlich einspringt, sind sehr klar umrissen. Es handelt sich mitnichten um eine vollumfängliche Absicherung. Es gibt zahllose Möglichkeiten, in die Zahlungsunfähigkeit zu schlittern, die von so einer Versicherung nicht abgedeckt werden. In aller Regel beinhaltet sie nur Varianten der unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit. Das kann bedeuten, dass man bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Verletzung, die man fahrlässig mit verschuldet hat, keinen Ersatz erhält.

Hinzu kommen in den allermeisten Verträgen Wartezeiten von bis zu zwei Jahren. Erkrankt man beispielsweise in diesem Zeitraum schwer an etwas, das aufgrund von Vorerkrankungen erwartbar war, ist es wahrscheinlich, dass die Zahlung verweigert wird. Oft ist auch die Dauer der Leistungen eingeschränkt. Das bedeutet: Im Schadensfall zahlt die Versicherung nicht zwangsläufig alle noch offenen Raten. Eine Versicherung, deren Leistungslimit eineinhalb oder zwei Jahre beträgt, hilft bei einer offenen Laufzeit von vier oder fünf Jahren nur begrenzt. Es ist zwar theoretisch möglich, Verträge abzuschließen, in denen diese Klauseln nicht so eng gefasst sind, doch diese sind dann deutlich teurer. Das erhöht die zu zahlenden Raten insgesamt und verteuert damit faktisch den Kredit spürbar.

Restschuldversicherung ist oft unnötig

Wer bereits eine Risikolebensversicherung hat, gegen Unfälle und Berufsunfähigkeit versichert ist, benötigt die Restschuldversicherung in keinem Fall. Denn strukturell übernimmt sie dieselben Leistungen. Man wäre dann also doppelt versichert, aber nicht doppelt abgesichert.

Verbraucherschützer kritisieren außerdem schon seit Jahren, dass Bankkunden falsch beraten werden, etwa indem eine Restschuldversicherung fester Bestandteil eines Kreditvertrages ist – Hintergrund dafür sind die Provisionen, die die Banken kassieren. Derartige Verträge sollten generell abgelehnt werden, denn eine Restschuldversicherung muss immer optional sein.

von Gerrit Wustmann

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