Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Filmvorführungen: All das findet in Zeiten von Corona nicht mehr statt. Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen, sind vorerst nicht mehr möglich. Für KünstlerInnen ist das eine Katastrophe. Denn diese öffentlichen Auftritte machen einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus, viele haben ohne Auftritte gar kein Einkommen mehr. Und nennenswerte Rücklagen haben auch nur die wenigsten. Laut Zahlen der Künstlersozialkasse (KSK) verdienen die meisten zwischen 12.000 und 20.000 Euro brutto im Jahr – je nach Kunstsparte. Das heißt: Solange Engagements vorhanden sind, kommt man einigermaßen über die Runden. Sobald aber Umsätze wegbrechen, wird es gefährlich.
Künstler auch in normalen Zeiten schlecht bezahlt
Die Corona-Krise offenbart damit ein Problem, über das in normalen Zeiten kaum gesprochen wird: Dass viele derjenigen, die ín Deutschland für Kunst und Kultur sorgen, radikal unterbezahlt sind, dass viele sich am Existenzminimum bewegen und über keinerlei Sicherheiten verfügen. Und denjenigen, die jetzt meinen, da auch noch draufhauen zu müssen, indem sie sagen: „Sucht euch halt einen richtigen Job!“ – denen muss man entgegenhalten, dass KünstlerInnen den völlig richtigen Job haben, und dass die Gesellschaft endlich bereit sein, muss, für Kunst und Kultur auch Geld hinzulegen. Kaum einer möchte -gerade in Zeiten von Ausgangssperren – ohne Bücher, Musik und Filme leben. Das Problem ist, dass zu viele nicht bereit sind, dafür auch angemessen zu bezahlen.
KünstlerInnen sind nun auf staatliche Hilfe angewiesen. Kredite, selbst zinslose mit langer Laufzeit, bringen den meisten nicht viel. Sie könnten sich damit zwar über die akute Flaute der nächsten Monate retten, säßen aber in der Zeit nach Corona auf einem Schuldenberg. Die Politik hat das zumindest teilweise erkannt und Soforthilfen zugesagt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Welche Hilfen sind das, wo kann man sie beantragen?
Diese Soforthilfen gibt es für Künstler in der Corona-Krise
Soforthilfe Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW hat vorerst fünf Millionen Euro bereitgestellt, um KünstlerInnen zu helfen. Pro Kopf werden maximal 2000 Euro ausgezahlt. Der Antrag ist unkompliziert: Gerade mal eine Seite muss man ausfüllen, dazu eine Handvoll Belege einreichen: Eine Kopie des Personalausweises, die Mitgliedsbescheinigung der KSK sowie Nachweise über durch Corona entgangene Einnahmen. Laut Formular sollen diese in Form eines Vertrages und einer Absage vom Veranstalter eingereicht werden. Da in der Kunstszene oft ohne Verträge gearbeitet wird, dürften die Absagebestätigungen aber ausreichen. Und auch wer nicht in der KSK sozialversichert ist, sollte einen Antrag stellen: In diesem Fall wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Zum Formular geht es HIER.
Soforthilfe Bayern
Auch Bayern hat eine unkomplizierte Soforthilfe eingerichtet. Künstler, die als Soloselbständige unterwegs sind, können hier 5000 Euro bekommen. Ein KSK-Nachweis ist bislang nicht notwendig. Es genügt die Versicherung, dass man aufgrund von Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist sowie die Angabe der Summe, die man beantragt. Wer Angestellte hat muss einige zusätzliche Angaben machen und kann entsprechend höhere Hilfsmittel erhalten. Zum Formular geht es HIER.
Soforthilfe Berlin
Auch in Berlin können KünstlerInnen sowie Freiberufler und Soloselbständige bis zu 5000 Euro an nicht rückzahlbarer Soforthilfe beantragen, sofern sie versichern können, dass sie durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Antragsverfahren soll ähnlich unkompliziert sein wie in NRW und Bayern, allerdings ist der Zugang über die Investitionsbank Berlin unnötig bürokratisch: Anstatt einfach ein Online-Formular zur Verfügung zu stellen bringt einen der Antrags-Link erstmal auf eine Warteschlangenseite – wie im richtigen Leben im Amt. Dort muss man dann, je nach aktuellem Andrang, auch mal mehrere Stunden warten, bis man seinen Antrag bearbeiten und absenden kann. Zum Formular geht es HIER.
Hilfen des Bundes
Für alle KünstlerInnen in anderen Bundesländern und auch solche, die nicht die Kriterien der Soforthilfen der Länder erfüllen, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket für Selbständige geschnürt, das auch freie KünstlerInnen betrifft. Alle diejenigen, die keine Angestellten haben, können hierüber bis zu 9000 Euro als Einmalzahlung erhalten, Diese ist als Existenzsicherung für drei Monate gedacht. Die Anträge kann man online auf den Webseiten der Wirtschaftsministerien der Länder finden. Sie sind auf den Startseiten prominent verlinkt. Wie schnell die Anträge bearbeitet werden ist unklar und hängt wohl auch von der Menge der eingehenden Anträge ab. Fest steht, dass alle aktuell angesetzten Hilfsmittel bis Ende Juni ausgezahlt sein sollen.
Weitere Hilfen für KünstlerInnen
Wer in der KSK kranken- und rentenversichert ist, sollte unbedingt durchrechnen, inwieweit das erwartete Jahreseinkommen gegenüber der letzten Meldung vom Dezember sinken wird und dann eine neue, korrigierte Meldung einreichen. Dadurch sinken die monatlichen Kosten mitunter beträchtlich. Außerdem bietet die KSK auch Stundungen von Beiträgen an, sollte man akut nicht in der Lage sein, diese zu begleichen. Die Anträge kann man HIER stellen.
Dasselbe gilt für Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuervorauszahlungen. Aktuell sind die Finanzämter angehalten, unkompliziert Stundungen zu ermöglichen und sollen bis auf Weiteres auch keine Versäumnisgebühren erheben. Wer in Geldnot ist, sollte dieses Mittel nutzen und bei seinem zuständigen Finanzamt nachfragen. Gerade die Senkung oder Aussetzung von Vorauszahlungen kann das Budget deutlich entlasten.
Die VG Wort hat für ihre Mitglieder einen Sozialfonds. Mit diesem sollen Schriftsteller und Journalisten, die sich in akuter Existenznot befinden, abgesichert werden. Dafür muss im Antrag die finanzielle Situation dargelegt werden. Den Antrag kann man HIER stellen.
Und wenn all diese Optionen nicht oder nur ungenügend helfen, bleibt noch der Weg zur Arbeitsagentur. Anträge auf Arbeitslosengeld II sollen in Kürze unkompliziert und ohne den üblichen Formularaufwand bewilligt werden, auch die Vermögensprüfung soll vorübergehend ausgesetzt werden, so dass man nicht erst seine Rücklagen aufbrauchen muss, bevor man Hilfe bekommt. Wichtig: Noch haben nicht alle Ämter ihre Prozesse optimiert. Man sollte also vor der Antragstellung nachfragen – sonst kann es passieren, dass man mit hunderten Seiten an Formularen bombardiert wird.
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