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Was darf der Arbeitgeber über mich wissen?
Nicht nur im Vorstellungsgespräch, auch im Job selbst sind Arbeitgeber neugierig. Bis zu einem gewissen Grad ist das verständlich und legitim. Schließlich möchte man wissen, wer der neue Mitarbeiter ist, mit wem man es zu tun hat, ob die Chemie stimmt. Einige schießen aber über das Ziel hinaus. Was darf der Arbeitgeber über mich wissen und was darf er nicht mal fragen?
von Gerrit Wustmann
Was darf der Arbeitgeber über mich wissen?. Da hilft alle Neugier nichts, bestimmte Dinge dürfen Arbeitnehmer vor ihren Chefs verheimlichen.
© Wavebreakmedia Ltd./thinkstock

Im Grunde ist die Regel, von der es nur wenige Ausnahmen gibt, recht einfach: Der Arbeitgeber darf alles wissen, was für die Stelle, um die es geht, relevant ist. Private Fragen sind großteils tabu. Werden doch illegitime Fragen gestellt, hat der Bewerber bzw. Arbeitnehmer das Recht, die Antwort zu verweigern oder sogar zu lügen und es darf ihm hieraus kein Nachteil entstehen.

Für den Job relevante Fragen

Dass der Arbeitgeber den Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen und Ähnliches einsehen und diesbezüglich auch mal genauer nachfragen darf, versteht sich von selbst. Schließlich muss er sichergehen können, ob der Bewerber auch geeignet ist und zum Unternehmen passt. Ein polizeiliches Führungszeugnis darf er unter Umständen verlangen und in Bereichen, in denen beispielsweise mit Lebensmitteln hantiert wird (Restaurant, Metzger, Supermarkt sowie angeschlossene Logistik etc.) darf er auch medizinische Unterlagen verlangen und / oder den Bewerber vom Betriebsarzt untersuchen lassen. Das gilt in bestimmten Branchen auch für körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, um herauszufinden, ob der Bewerber die nötige Fitness mitbringt. Aus welchen Gründen das vorherige Arbeitsverhältnis beendet wurde interessiert zwar die meisten Chefs, danach fragen dürfen sie aber trotzdem nicht. Legitim ist hingegen die Frage, wie Lücken im Lebenslauf zustande gekommen sind.

Darüber hinaus sind medizinische Fragen nicht gestattet. Auch über eine mögliche Schwangerschaft muss keine Auskunft gegeben werden. Gefragt werden darf aber nach bestehender Abhängigkeit von Drogen oder Alkohol, weil dies die Arbeitsleistung negativ beeinflussen kann. Ob jemand in der Vergangenheit derartige Probleme hatte und zum Beispiel einen Entzug gemacht hat, geht den neuen Chef derweil nichts an.

Nebenjobs sind oft problematisch

Offenlegen muss man aber Nebentätigkeiten, egal ob selbständig oder abhängig beschäftigt. Wenn man zugleich für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet oder einen Zweitjob ausübt, der die Leistung in der Stelle, um die man sich bewirbt, schmälern könnte, dann darf der Arbeitgeber diese Tätigkeit untersagen. Nimmt man eine Nebentätigkeit auf, ohne den Chef zu informieren, kann dies zur Kündigung oder wenigstens zu einer Abmahnung führen. Die finanziellen Verhältnisse, ob man Vermögen oder Schulden hat, sind hingegen absolute Privatsache – mit einer Ausnahme: Wenn man mit den Finanzen des Unternehmens betraut ist. Denn erstens kommt es da aufs Vertrauen an und zweitens möchte niemand sein Geld jemandem anvertrauen, der gerade in der Insolvenz steckt.

Privat bleibt privat

Absolut tabu sind Fragen zur Sexualität oder zum Glauben. Beides ist Privatsache und geht keinen Arbeitgeber etwas an. Allerdings sollte sich der Arbeitnehmer, wenn er gläubig ist, im Vorfeld erkundigen, ob sich die Tätigkeit mit seinem Glauben vereinbaren lässt, damit nicht später Probleme entstehen.

Nicht erfragt werden dürfen außerdem die politische Einstellung oder Parteimitgliedschaften. Auch das ist Privatsache.

Und was persönliche Vorlieben, Interessen, Hobbys etc. angeht: Fragen hierzu dürfen gestellt werden, beantwortet werden müssen sie jedoch nicht.

von Gerrit Wustmann

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